Vorfälligkeitsentschädigung abwenden
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Chancen zur Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen ab 2022

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat weitreichende Folgen für Kreditnehmer, die Vorfälligkeitsentschädigungen an Banken gezahlt haben. Demnach dürfen Banken keine Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln nicht klar und verständlich formuliert sind. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Kreditnehmer von Immobiliendarlehen, die seit 2022 eine solche Entschädigung gegenüber einer Genossenschaftsbank geleistet haben. In vielen Fällen können bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgefordert werden.

Medienberichten zufolge verwenden Banken wie Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen und die Commerzbank offenbar Klauseln, die vom BGH beanstandet wurden. Unsere Kanzlei erwartet, dass es in naher Zukunft zu einer Klagewelle gegen Banken kommen könnte und empfiehlt daher, Ihre Darlehensverträge unverzüglich überprüfen zu lassen – auch rückwirkend. Fehlerhafte Klauseln können für Verbraucher eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.

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Vorfälligkeitsentschädigung abwenden

Die Aufnahme eines Kredits für eine Immobilie oder eine andere große Anschaffung bringt in der Regel eine langfristige finanzielle Belastung mit sich. Doch oftmals ändern sich die Lebensumstände unerwartet, und Kreditnehmer haben die Möglichkeit, ihren Kredit vorzeitig abzubezahlen. Dies kann aufgrund von Trennung, Krankheit oder einer unerwarteten finanziellen Veränderung der Fall sein.

Leider sehen sich viele Kreditnehmer dann mit einer Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert, die von der Bank verlangt wird, wenn der Kredit vorzeitig gekündigt wird. Diese Entschädigung soll die Bank für den entgangenen Zinsgewinn entschädigen, den sie aufgrund der vorzeitigen Tilgung nicht mehr erhält. Besonders bei Immobilienkrediten können diese Entschädigungen hohe Summen erreichen, die oft mehrere tausend Euro betragen.

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Was Sie über Vorfälligkeitsentschädigungen und Kredite wissen sollten

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Kredit vorzeitig zu kündigen, ist es wichtig, zu verstehen, wie Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden. Banken wenden dabei Methoden wie die „Aktiv-Aktiv“-Methode oder die „Aktiv-Passiv“-Methode an, um ihre finanziellen Verluste durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens zu berechnen.

Die Aktiv-Aktiv-Methode

Bei dieser Methode geht die Bank davon aus, dass sie das zurückgezahlte Darlehen sofort an einen anderen Kreditnehmer weitervergeben kann. Der Verlust entsteht nur, wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesenkt wurden. Diese entgangenen Zinsen muss der Darlehensnehmer ausgleichen.

Die Aktiv-Passiv-Methode

Im Gegensatz dazu wird bei der Aktiv-Passiv-Methode angenommen, dass die zurückgezahlten Gelder auf dem Kapitalmarkt angelegt werden. Die Rendite dieser Anlage wird mit den Zinsen verglichen, die die Bank bei der ursprünglichen Vereinbarung erhalten hätte. Die Differenz zwischen der Rendite und den entgangenen Zinsen ergibt dann die Vorfälligkeitsentschädigung.

Rechtliche Strategien zur Umgehung der Vorfälligkeitsentschädigung

Trotz der Herausforderungen gibt es rechtliche Möglichkeiten, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder anzufechten:

Variabler Zinssatz: Bei einem variablen Zinssatz entfällt der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung, da Sie den Kredit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen können.

Kündigung des Darlehens durch die Bank: Wird das Darlehen nicht von Ihnen, sondern von der Bank gekündigt, müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dies gilt auch bei einer Kündigung wegen ausbleibender Zahlungen.

Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB): Nach 10 Jahren Laufzeit können Verbraucher ihren Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Dies kann besonders bei einer Umschuldung oder geänderten Lebensumständen von Vorteil sein.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft war, können Sie den Vertrag unter Umständen noch widerrufen und so die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Die Vermeidung oder Reduzierung von Vorfälligkeitsentschädigungen erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Planung. Unser spezialisiertes Team bietet Ihnen:

Erstberatung: Wir bewerten Ihre Ansprüche und beraten Sie zu den besten rechtlichen Optionen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.

Rechtliche Vertretung: Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir setzen Ihre Rechte konsequent durch, um den bestmöglichen Ausgang zu erzielen.

Handeln Sie jetzt: Schützen Sie Ihre Finanzen

Es ist wichtig, jetzt zu handeln, da rechtliche Fristen (Verjährungsfristen) für die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen gelten. Diese beginnen jeweils am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre finanziellen Interessen zu schützen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.

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