Am 16.12.2021 hätte der 7. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) eigentlich klären sollen, ob auch die Audi AG wegen der Entwicklung und dem Inverkehrbringen von manipulierten Diesel-Motoren Schadensersatz an die betroffenen PKW-Besitzer zahlen muss. Doch die Audi AG zog kurzfristig die Revision zurück, um ein Grundsatzurteil und eine daraus resultierende Klagewelle zu verhindern. Die Audi AG zahlte einem einzigen Kläger einen Schadensersatz und verhinderte so eine Entscheidung des BGH. Man scheint in Ingolstadt also doch nicht so überzeugt von der eigenen Position zu sein, dass man hier kampflos das Feld räumt.
Das oberste Zivilgericht Deutschlands sollte sich am 16.12.2021 mit zwei Verfahren befassen. In beiden Fällen ging es um ein Fahrzeug, das einen von der Audi AG entwickelten Diesel-Motor enthält. Die Fahrzeuge wurden bereits 2018 vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen, da eine unzulässige Abschalteinrichtung vorlag. Besonders an den Fällen war auch, dass beide Fahrzeuge mit einem Darlehensvertrag finanziert wurden, in dem ein Rückgaberecht verbrieft wurde. Dadurch hatten die Kläger nach der Tilgung des Darlehens die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge zu einem vorab festgelegten Kaufpreis an die Audi Bank zurückzugeben.
Audi Abgasskandal: BGH Urteil und Verjährung 2021
Im Hinblick auf die die Verjährung der Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres 2021, wäre eine verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH für die Audi AG zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt gekommen. Das KBA hatte bereits 2018 zahlreiche Rückrufe angeordnet, sodass hier nach drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung eintritt.
Durch den Erhalt der oben genannten Rückrufschreiben haben die betroffenen Halter der genannten Fahrzeuge Kenntnis von der Manipulation und damit auch vom möglichen Schadensersatzanspruch erhalten. Ab diesem Zeitpunkt der Kenntnis tritt nach der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres die Verjährung ein. In diesem Fall sollten also die Gerichte eine Verjährung zum 31. Dezember 2021 annehmen dürfen.
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