Das OLG Naumburg hat die Volkswagen AG zu Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das Besondere daran: Erstmals entscheidet ein Oberlandesgericht zum Nachfolgemotor des „Skandalmotors“ EA189, dem EA288 mit Euro 6-Abgasnorm, welcher seit 2015 ebenfalls millionenfach in Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns verbaut wurde.
Unzulässige Fahrkurvenerkennung erkennt den Prüfstand und steuert unterschiedliche Betriebsmodi an
Konkret handelte es sich dabei um einen VW Golf VII 2.0 TDI mit Euro 6-Abgasnorm, in welchem – so auch die Auffassung des entscheidenden Senats – eine unzulässige Abschalteinrichtung implementiert sein soll. Diese in Form einer Prüfzykluserkennung (sog. „Fahrkurvenerkennung“) verbaute Abschalteinrichtung verstößt den ausführlichen Ausführungen des Senats zufolge gegen geltende europäische Vorschriften und begründet darüber hinaus eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung. Die Sittenwidrigkeit des Verhaltens der Volkswagen AG liege dabei in dem vom Profitinteresse geleiteten Handeln sowie der Täuschung von Käufern und der Inkaufnahme einer Schädigung dieser.
Zunehmend gute Erfolgsaussichten für betroffene Fahrzeug-Eigentümer
Das Urteil zeigt erneut, dass Verfahren gegen die Volkswagen AG, in welchen es um den EA288-Dieselmotor des Konzerns geht, deutlich erfolgsversprechender sind, als es die Volkswagen AG selbst darzustellen versucht.
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