Rechtsschutzversicherung

OLG Karlsruhe: Rechtsschutz muss Impfschadenklage bezahlen

Rechtsschutzversicherer muss Klage gegen BioNTech wegen Fatigue-Syndrom decken

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Zurich Rechtsschutz verpflichtet, einem Impfgeschädigten Deckung für seine Schadensersatzklage gegen die Herstellerin von Comirnaty zu gewähren. Rogert & Ulbrich hat den Versicherten vertreten.

Der Fall

Der Kläger ist in der Rechtsschutzversicherung seiner Ehefrau mitversichert. Er leidet seit der Impfung unter anderem an dauerhafter Müdigkeit, Kraftlosigkeit, Konzentrationsproblemen und Schlaflosigkeit und will 100.000 Euro Schadensersatz von der Herstellerin verlangen. Der Versicherer lehnte die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht ab. Das Landgericht Mosbach gab der Deckungsklage statt.

Die Entscheidung

Das OLG Karlsruhe hat die Berufung des Versicherers zurückgewiesen (12 U 141/24). Die Kernpunkte:

  • Großzügiger Maßstab: Hinreichende Erfolgsaussicht besteht schon, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen.
  • Schwierige Tatfragen: Ob die Kausalitätsvermutung des § 84 Abs. 2 AMG für das Fatigue-Syndrom greift, ist eine schwierige Tatfrage. Sie gehört in den Prozess gegen den Hersteller, nicht in den Streit mit dem Versicherer.
  • Zeitlicher Zusammenhang: Der Kläger hat vorgetragen, dass die Beschwerden wenige Tage nach der Impfung begannen, und dafür Zeugen benannt.
  • Mitversicherte klageberechtigt: Der mitversicherte Ehemann durfte den Anspruch selbst geltend machen.

Für andere Beschwerden wie eine erhöhte Infektanfälligkeit sah das Gericht dagegen kaum Erfolgsaussichten. Für die Deckung genügte aber, dass die Klage hinsichtlich des Fatigue-Syndroms aussichtsreich ist.

Das Urteil im Volltext

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 12 U 141/24) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 12 U 141/24 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden

Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.

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FAQs zum Urteil des OLG Karlsruhe