Opel Corsa-e, Peugeot e-2008 und Co.: Reichweite als Mangel prüfen

Welche Elektromodelle in Reichweitenverfahren auftauchen und wie Sie Ihre Rechte modellunabhängig durchsetzen

Erreicht Ihr Elektroauto die beworbene Reichweite nicht? Einzelne Modelle tauchen in Gerichtsverfahren und Berichten besonders häufig auf. Entscheidend für Ihre Rechte ist aber nicht das Modell, sondern die Abweichung Ihres Fahrzeugs vom beworbenen WLTP-Wert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und zeigt, wie Sie Ansprüche prüfen.

Warum einzelne Modelle in Verfahren auftauchen

In der Berichterstattung und in Gerichtsverfahren rund um die Reichweite von Elektroautos werden immer wieder bestimmte Modelle genannt. So stand im viel beachteten Urteil des Landgerichts Wuppertal nach Medienberichten ein Peugeot e-2008 im Mittelpunkt, und am Landgericht Osnabrück wird ein Porsche Taycan begutachtet.

Dass ein Modell in einem Verfahren vorkommt, bedeutet nicht, dass alle Fahrzeuge dieses Typs mangelhaft sind. Es zeigt lediglich, dass es in diesen Einzelfällen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Umgekehrt bedeutet das Fehlen eines Modells in den Schlagzeilen nicht, dass es unproblematisch ist.

Für Ihre rechtliche Bewertung kommt es deshalb nicht darauf an, ob Ihr Modell bereits Gegenstand eines Verfahrens war, sondern allein auf die Abweichung Ihres konkreten Fahrzeugs.

Ihr Modell taucht in den Schlagzeilen auf oder auch nicht? In beiden Fällen lohnt eine individuelle Prüfung. Lassen Sie Ihren Fall einordnen.

Der gemeinsame Nenner: Abweichung vom WLTP-Wert

Unabhängig von Marke und Modell ist der rechtliche Maßstab immer derselbe. Nach § 434 BGB muss ein Fahrzeug die Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer aufgrund öffentlicher Aussagen des Herstellers erwarten darf. Die beworbene WLTP-Reichweite ist eine solche Angabe.

Verfehlt das Fahrzeug den beworbenen Wert unter vergleichbaren Prüfbedingungen erheblich, kann ein Sachmangel vorliegen. Als Orientierung dient die Zehn-Prozent-Linie aus der BGH-Rechtsprechung zum Mehrverbrauch. Die Grundsätze dazu erläutern wir auf unserer Seite zur Rückabwicklung eines E-Autos wegen zu geringer Reichweite.

Dieser gemeinsame Nenner macht die Argumentation übertragbar. Ob Kleinwagen, Kompaktmodell oder Oberklasse, die Frage ist stets, ob die reale Reichweite unter WLTP-Bedingungen hinter der Herstellerangabe zurückbleibt.

Sie fahren ein anderes Modell als die genannten? Die rechtliche Prüfung läuft gleich. Wir sehen uns Ihren konkreten Fall an.

Welche Fahrzeuge grundsätzlich betroffen sein können

Die Problematik ist nicht auf eine Marke beschränkt. Grundsätzlich kommt jedes Elektroauto in Betracht, das die beworbene Reichweite erheblich verfehlt. In der öffentlichen Diskussion werden unter anderem Modelle verschiedener Hersteller genannt, vom kompakten Stadtauto bis zur Oberklasse.

Statt eine Liste vermeintlich betroffener Modelle aufzustellen, ist der sachliche Blick wichtiger. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, lässt sich nur anhand einer Messung Ihrer tatsächlichen Reichweite im Vergleich zum beworbenen Wert beurteilen. Pauschale Modell-Urteile sind weder seriös noch rechtlich belastbar.

  • Herkunft der Angabe: Maßgeblich ist der WLTP-Wert aus Prospekt, Konfigurator oder Kaufvertrag Ihres konkreten Fahrzeugs.
  • Individuelle Abweichung: Entscheidend ist, wie weit Ihr Fahrzeug unter geeigneten Bedingungen hinter diesem Wert zurückbleibt.
  • Batteriezustand: Gerade bei gebrauchten Fahrzeugen spielt zusätzlich der Zustand der Antriebsbatterie eine Rolle.

Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Modell-Listen. Wir prüfen Ihr konkretes Fahrzeug.

So finden Sie heraus, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist

Der Weg zur Klarheit führt über den Vergleich Ihrer realen Reichweite mit dem beworbenen WLTP-Wert, gemessen unter geeigneten Bedingungen.

  • Beworbenen Wert feststellen: Suchen Sie den WLTP-Wert in Ihren Unterlagen, also in Prospekt, Konfigurator oder Kaufvertrag.
  • Reale Reichweite erfassen: Halten Sie über mehrere vollständige Ladezyklen fest, wie weit Sie unter welchen Bedingungen kommen.
  • Bedingungen notieren: Vermerken Sie Temperatur, Geschwindigkeit und Streckenprofil, um Alltagswerte einordnen zu können.
  • Gutachten einholen: Den belastbaren Nachweis liefert eine Messung unter WLTP-nahen Bedingungen durch einen Sachverständigen.

Erst dieser Vergleich zeigt, ob Ihr Fahrzeug die maßgebliche Schwelle erreicht. Eine einzelne Fahrt bei Kälte ist dafür nicht aussagekräftig.

Sie wissen nicht, ob Ihre Abweichung ausreicht? Wir sagen Ihnen, welcher Nachweis in Ihrem Fall nötig ist.

Ihre Rechte und die passenden Fristen

Liegt ein erheblicher Mangel vor, stehen Ihnen die gestuften Mängelrechte aus § 437 BGB zu: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Ausmaß der Abweichung und davon ab, ob Sie das Fahrzeug behalten oder zurückgeben möchten.

Beim Kauf vom Händler als Verbraucher wird im ersten Jahr nach Übergabe vermutet, dass ein gezeigter Mangel bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Mängelansprüche verjähren bei einem Neuwagen regelmäßig in zwei Jahren ab Übergabe. Beim Gebrauchtwagen kann die Frist verkürzt sein, worauf wir auf unserer Seite zum Gebrauchtwagenkauf beim Händler bei Mängeln eingehen.

Die Durchsetzung solcher Ansprüche gegen Hersteller ist Rogert & Ulbrich aus zahlreichen Fahrzeugverfahren des Abgasskandals vertraut.

Warten Sie nicht zu lange, denn mit der Verjährung verlieren Sie Ihre Rechte. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, solange die Fristen laufen.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im E-Auto-Mängelrecht

Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucher bundesweit im Fahrzeugmängelrecht und verfügt über einen eigenen Automotive-Bereich sowie eine gebündelte Seite zu Tesla-Mängeln. Die Kanzlei von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich hat im Abgasskandal über viele Jahre in großem Umfang Verbraucher vertreten und Fahrzeugverfahren gegen Hersteller geführt. Diese Durchsetzungserfahrung kommt jetzt Käufern von Elektroautos zugute.

Wir prüfen Ihr konkretes Modell, ordnen die Reichweitenabweichung rechtlich ein und beziffern Ihre Ansprüche. Außergerichtlich verhandeln wir mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch.

Ihr Elektroauto verfehlt die zugesagte Reichweite? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu betroffenen E-Auto-Modellen