Krankentagegeldversicherung – wenn der Versicherer das Krankentagegeld verweigert
jetzt Rechtsanwalt beauftragen

Wenn das Krankentagegeld ausbleibt

Die Krankentagegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Fällt das Einkommen krankheitsbedingt weg, soll das vereinbarte Krankentagegeld den Verdienstausfall ausgleichen. Für privat Versicherte und Selbstständige ist diese Absicherung häufig existenziell.

Umso gravierender ist es, wenn der Versicherer die Zahlung einstellt, die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt oder sich auf Vertragsbeendigung beruft. In solchen Fällen steht für den Versicherungsnehmer oft die wirtschaftliche Stabilität auf dem Spiel.

Rogert & Ulbrich vertreten als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht bundesweit Versicherungsnehmer im Streit mit ihrer Krankentagegeldversicherung. Unsere Kanzlei prüft Leistungsablehnungen, Vertragsklauseln und medizinische Bewertungen und setzt berechtigte Ansprüche konsequent durch.

1
2
3

Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Voraussetzung für Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitnehmern endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber regelmäßig nach sechs Wochen. Ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt – häufig ab dem 43. Tag – zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankentagegeld.

Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich in der Regel um eine Summenversicherung. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall der vereinbarte Tagessatz gezahlt wird, unabhängig vom konkret entstandenen Schaden. Die Höhe darf das durchschnittliche Nettoeinkommen jedoch nicht überschreiten.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen und der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab. Gerade hier entstehen häufig Auseinandersetzungen.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Der Versicherungsfall: vollständige Arbeitsunfähigkeit

Nach § 192 Abs. 5 VVG setzt der Anspruch auf Krankentagegeld eine vollständige Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall voraus. Maßgeblich ist dabei die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. Entscheidend ist ein objektiver medizinischer Maßstab.

Der Versicherer kann sich nicht ohne Weiteres darauf berufen, dass eine Tätigkeit im Homeoffice oder durch Umorganisation möglich gewesen wäre. Die Krankentagegeldversicherung soll gerade den vorübergehenden Ausfall der Arbeitskraft absichern.

Wird die Arbeitsunfähigkeit vom Versicherer bestritten, sollte die Entscheidung durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht überprüft werden.

Beendigung der Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit

Viele Versicherungsbedingungen sehen vor, dass die Krankentagegeldversicherung endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Hintergrund ist, dass Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterschiedliche Versicherungsfälle darstellen.

Bezieht der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente, kann der Versicherer die Krankentagegeldversicherung beenden und unter Umständen bereits gezahltes Krankentagegeld zurückfordern. Ob diese Beendigung wirksam ist, hängt jedoch von den konkreten Vertragsbedingungen und dem Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ab.

Ein Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Vertragsbeendigung tatsächlich vorliegen.

Rückforderung von Krankentagegeld

In der Praxis fordern Versicherer mitunter bereits gezahltes Krankentagegeld zurück. Dies geschieht etwa mit der Begründung, es habe keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorgelegen oder die Versicherungsfähigkeit sei entfallen.

Eine Rückforderung ist jedoch nicht in jedem Fall zulässig. Hat der Versicherer über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos geleistet, kann unter Umständen ein Vertrauenstatbestand entstanden sein. Ob eine Rückzahlung geschuldet ist, bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

Wegfall der Versicherungsfähigkeit

Der Versicherer kann sich darauf berufen, dass die Versicherungsfähigkeit entfallen sei, etwa bei Eintritt von Berufsunfähigkeit, Bezug von Altersrente oder dauerhafter Aufgabe der beruflichen Tätigkeit.

Auch bei Arbeitslosigkeit oder Berufswechsel können sich rechtliche Fragen stellen. Maßgeblich ist, ob der Versicherungsnehmer weiterhin einer versicherbaren Erwerbstätigkeit nachgeht oder sich ernsthaft um eine neue Tätigkeit bemüht.

Im Streitfall trägt der Versicherer die Beweislast für den Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Der Versicherungsnehmer muss jedoch substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung

Viele Tarife sehen eine Karenzzeit vor. Diese bezeichnet den Zeitraum zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Zahlung des Krankentagegeldes.

Streit entsteht häufig bei Unterbrechungen der Arbeitsunfähigkeit. Entscheidend ist, ob ein einheitlicher Versicherungsfall vorliegt oder ein neuer Fall beginnt. Je nach Ausgestaltung der Bedingungen kann die Karenzzeit nur einmal oder mehrfach anfallen.

Auch hier ist die Auslegung der Versicherungsbedingungen durch einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt von Bedeutung.

Praxisbeispiele aus der Krankentagegeldversicherung

In einem Fall stellte der Versicherer die Zahlung des Krankentagegeldes mit der Begründung ein, der Versicherungsnehmer könne seine Tätigkeit teilweise wieder aufnehmen. Nach medizinischer Stellungnahme und rechtlicher Argumentation konnte nachgewiesen werden, dass weiterhin vollständige Arbeitsunfähigkeit vorlag. Die Zahlung wurde fortgesetzt.

In einem weiteren Fall forderte der Versicherer bereits gezahltes Krankentagegeld zurück, da angeblich Berufsunfähigkeit eingetreten sei. Nach rechtlicher Prüfung zeigte sich, dass die Voraussetzungen für eine Vertragsbeendigung nicht erfüllt waren. Der Rückforderungsanspruch wurde abgewehrt.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts im Versicherungsrecht sein kann.

10 Fragen & Antworten zur Krankentagegeldversicherung

Jetzt Leistungsablehnung rechtlich prüfen lassen

Wenn Ihr Versicherer das Krankentagegeld verweigert, Zahlungen einstellt oder Rückforderungen erhebt, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren.

Lassen Sie Ihren Fall durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüfen und klären, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer Krankentagegeldversicherung zustehen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung mit unserer Kanzlei.

EXO - Neuanfrage

Ihr Anliegen

Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Angaben zu Ihrer Person

Anrede
Titel
Datenschutzerklärung
AGB
Online Mandat
Die Online-Vergabe des Mandats ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und eine schnellere Bearbeitung, da die Rechtsanwälte sofort außergerichtlich tätig werden können.

Dokumente für Mandatserteilung

Eine ausgefüllte Abschrift aller Dokumente erhalten Sie per E-Mail.
Vollmacht
Wertgebührenhinweis
Widerrufsbelehrung
Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie die Maus, um Ihre Unterschrift in das Feld zu zeichnen. Alternativ können Sie Ihren Finger oder einen kompatiblen Eingabestift verwenden, um Ihre Unterschrift auf dem Bildschirm zu zeichnen.

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung erteilt, zahlen Sie selbstverständlich lediglich eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung.

Aktenanlage

Bearbeitungsstatus

Uhrzeit Erstberatung
EHV
Erfolgshonorarvereinvarung

Maximale Dateigröße: 20MB

Kontakt

UTM patameter

Professionelle Beratung & Betreuung

Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich Versicherungsrecht an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.