Haftungsfälle im Transport- und Speditionsrecht
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Schadenersatz bei Transportschäden und Lieferverzug
Möchten Sie nicht auf Ihren Transportschäden sitzen bleiben? Haben Sie als Frachtführer beim Transport Schäden verursacht? Oder haben Sie Fragen zu Haftungsausschlüssen, Haftungsbeschränkungen und der Haftung des Transportführers? Im Bereich des Transport- und Speditionsrechts können Schäden immer auftreten. Häufig werfen diese Fragen zu Frachtkosten und Schadenersatz auf. Ganz gleich, ob Sie Frachtführer, Spediteur oder Versender sind – entscheidend ist, dass Transportschäden schnell und korrekt geregelt werden. Dabei spielen sowohl die spezifischen Vertragsbedingungen als auch die Besonderheiten des Einzelfalls eine wichtige Rolle. Als erfahrene Kanzlei für Transport- und Speditionsrecht stehen wir Ihnen mit Beratung und Vertretung bei Transportschäden und Haftungsfragen zur Seite. Wir erläutern Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
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3Ihre Ansprüche bei Fracht und Transport
Im Rahmen eines Vertrages im Transport- und Speditionsrecht haben Sie Anspruch auf die Lieferung der Ware oder die Zahlung der Fracht (auch Frachtlohn) oder des Speditionsentgelts. Entscheidend dabei ist eine ordnungsgemäße Lieferung, was bedeutet, dass der Transport pünktlich und ohne Schäden am Bestimmungsort ankommen muss. Je nach vertraglicher Regelung können auch Leistungen wie Verpackung, Verladung, Zwischenlagerung und Entladung enthalten sein.
Bei Mängeln, wie etwa Lieferverzögerungen oder Transportschäden, haben Sie als Empfänger Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Frachtführer. Als Frachtführer haben Sie neben dem Frachtlohn Anspruch auf Ersatz von transportbedingten Aufwendungen, wie Lagerkosten oder Zollgebühren. Wenn der Empfänger nicht zahlt, kann der Spediteur gemäß dem Speditionspfandrecht die Übergabe des Transportgutes verweigern.
Die Ansprüche auf Zahlung der Fracht oder des Speditionsentgelts verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, wobei sich die Frist unter Umständen auf drei Jahre verlängern kann. Als Empfänger haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, den Frachtvertrag oder Speditionsvertrag zu kündigen. Der Anspruch auf den Frachtlohn oder das Speditionsentgelt bleibt bestehen, wird jedoch um ersparte Aufwendungen gekürzt.
Durch den Fracht- oder Speditionsvertrag können Sie von verschiedenen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Handelsgesetzbuches (HGB) abweichen.
Transport und Spedition sind schnelle Geschäfte. Umso wichtiger ist es, dass alles rechtlich einwandfrei verläuft. Als Kanzlei für Transportrecht und Speditionsrecht vertreten wir Sie, wenn Ihre Ansprüche nicht berücksichtigt werden.
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Ihre Absicherung bei Transportschäden
Bei Problemen wie Lieferverzug und Transportschäden sind Ansprüche auf Nachlieferung und Schadensersatz relevant. Der Frachtführer haftet, wenn der Schaden während des Transports, der Verladung oder der Zwischenlagerung unter seiner Obhut entstanden ist. Dies gilt, wenn der Frachtführer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, das heißt, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfalt außer Acht ließ.
Die Frage der Fahrlässigkeit im Transport- oder Speditionsrecht hängt vom Einzelfall ab. Wichtige Faktoren sind auch vertragliche Vereinbarungen, Absprachen, Handelsbräuche sowie branchenspezifische Regelungen wie die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) oder internationale Übereinkommen wie das CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road) oder das Montrealer Übereinkommen (MÜ) für den Luftverkehr.
Haftungsausschlüsse können Ihre Schadensersatzansprüche beeinträchtigen, etwa durch Vertragsklauseln oder höhere Gewalt. Sie sind verpflichtet, Schäden unverzüglich zu rügen (sogenannte Rügeobliegenheit); andernfalls gilt das Transportgut als genehmigt. Der Zeitraum für diese Rüge hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa dem Umfang der Lieferung oder dem Zustand des Transportguts.
Verborgene Transportschäden müssen innerhalb von 7 Tagen überprüft und gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die gesetzliche Vermutung zugunsten des Empfängers, jedoch können Sie den Schaden weiterhin geltend machen, müssen diesen aber beweisen können. Wenn der Frachtbrief oder Lieferschein die anstandslose Annahme dokumentiert, wird ein Anspruch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, erschwert jedoch die Beweisführung.
Die Haftung des Frachtführers kann durch gesetzliche und vertragliche Haftungsbegrenzungen eingeschränkt werden. So sieht das Handelsgesetzbuch (HGB) eine Begrenzung von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm vor. Internationale Abkommen enthalten ähnliche Regelungen. Eine Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei qualifiziertem Verschulden, also bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zudem ist die Höhe des Schadensersatzes in der Regel an den Warenwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses gebunden.
Bei Haftungsausschlüssen, Beweislast und Obliegenheiten der Schadensregulierung kommt es auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an. Als Kanzlei für Transportrecht beraten wir Sie, wie Sie sich bei Schäden wehren können.
So gehen Sie vor
Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz erfolgreich geltend zu machen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
- Schäden gründlich dokumentieren:
Erstellen Sie eine umfassende Dokumentation der Schäden, indem Sie alle relevanten Beweise sammeln, wie:- Rechnungen und Berichte
- Offizielle Urkunden
- Fotos des beschädigten Gutes
- Zeugenaussagen zur Schadensursache
- Außergerichtliche Einigung anstreben:
Versuchen Sie, eine außergerichtliche Lösung mit dem Schädiger zu finden. Besonders bei grenzüberschreitenden Fällen kann eine solche Einigung oft schneller und kostengünstiger sein. - Gerichtliche Schritte einleiten:
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit, ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. - Fristen im Auge behalten:
Achten Sie unbedingt auf alle vertraglichen und gesetzlichen Fristen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.
Als spezialisierte Kanzlei für Transport- und Speditionsrecht setzen wir Ihre Ansprüche effizient durch. Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf professionelle rechtliche Unterstützung verlassen.
Im Schadensfall:
Ihr Anwalt an Ihrer Seite
Haben Sie keinen Frachtlohn erhalten? Hält der Spediteur Ihr Transportgut im Speditionspfand? Oder gibt es verdeckte Transportschäden? Im Transport- und Speditionsrecht muss alles reibungslos ablaufen. Mit uns bleiben Ihre Ansprüche nicht auf der Strecke. Doch es kommt immer auf die spezifischen Umstände des Einzelfalls an. Deshalb richten wir unsere Arbeit ganz nach Ihren Bedürfnissen aus.
In einem ersten Beratungsgespräch klären wir Ihre Situation und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wenn Sie sich für uns entscheiden, prüfen wir Ihre Ansprüche und entwickeln gemeinsam das weitere Vorgehen. Unsere Priorität ist die außergerichtliche Streitbeilegung, doch wenn nötig, setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht durch. Als Ihre Anwälte übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit dem Schädiger, Gutachtern und dem Gericht.
Als Kanzlei für Transport- und Speditionsrecht wissen wir, worauf es ankommt. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Professionelle Beratung & Betreuung
Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich Handelsrecht an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.