Schockierende Forderung: Tesla-Kunde wird bei Leasingrückgabe mit fast 14.000 Euro für Produktionsfehler belastet

Für einen langjährigen Tesla-Besitzer wurde die Rückgabe seines Leasingwagens zum teuren Albtraum. Sein Tesla Model 3 Performance, den er 2020 erhalten hatte, hatte ihm über vier Jahre hinweg keine größeren Schwierigkeiten bereitet. Doch bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber Santander im Juli 2024 wurde er mit einer unerwarteten und teuren Überraschung konfrontiert. Der TÜV Süd stellte eine poröse und rissige Wagenheberaufnahme fest, die auf einen Produktionsfehler hinwies. Zu allem Überfluss ergab das Gutachten, dass auch das Akkugehäuse ausgetauscht werden müsse, was mit einem Preis von 13.700 Euro zu Buche schlägt.

Gefährlicher Produktionsfehler beim Tesla Model 3: Zahlreiche Fälle aufgedeckt – Wichtige Infos für Fahrer

Dieser Vorfall ist leider kein Einzelfall. Bereits 2022 berichtete EFAHRER.com von ähnlichen Schäden, die Tesla jedoch nur oberflächlich reparierte. Das Unternehmen minimierte die Probleme und bezeichnete die Schäden als geringfügig. Doch diese Mängel haben es in sich: Besonders im Winter kann durch die defekten Wagenheberaufnahmen Feuchtigkeit in den Bereich des Akkus eindringen, was potenziell gefährlich ist. Fraglich bleibt, ob das Model 3 überhaupt sicher auf eine Hebebühne gehoben werden kann. Ein Gerichtsurteil zeigt, dass das Fahrzeug trotz der Schäden fahrbereit bleibt, ein Werkstattbesuch jedoch riskant sein könnte. Bei einem Unfall wären Rettungskräfte möglicherweise nicht in der Lage, das Auto sicher anzuheben.

Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner bestätigte, dass „zahlreiche neue Fälle von Wagenheberaufnahmen“ gemeldet wurden, vor allem bei Fahrzeugen, die aus Leasingrückläufern stammen. Der TÜV Süd fungiert dabei häufig als Gutachter. Ein weiteres Gutachten eines ähnlichen Vorfalls, ebenfalls vom TÜV Süd, liegt EFAHRER vor. Ob der Austausch des Akkus tatsächlich notwendig ist, lässt sich nur durch Gegengutachten anderer Prüfstellen abschließend klären.

Tesla schweigt zu verstecktem Produktionsfehler: Fahrer könnten hohe Kosten drohen

Trotz wachsender Kritik hält Tesla an seiner Zurückhaltung fest und hat bisher keine offizielle Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben. In einem Fall aus dem Jahr 2021 wurde jedoch auf einer Rechnung vermerkt: „Der Werksprozess wurde am 26. April 2021 verbessert.“ Anwalt Lindner interpretiert dies als indirektes Eingeständnis eines Serienproblems. Es wird vermutet, dass viele betroffene Fahrzeuge bereits auf den Straßen unterwegs sind. Besonders problematisch wird es 2024, wenn zahlreiche Leasingrückgaben von Fahrzeugen dieser betroffenen Modelle bevorstehen. Es ist zu erwarten, dass Tesla hohe Nachbesserungskosten verlangen könnte, für die die Fahrer nicht verantwortlich sind.

Im Rechtsstreit von 2021 musste Tesla die Fehler nach langer Diskussion und einer Klage kostenfrei beheben. Es ist jedoch wenig wahrscheinlich, dass das Unternehmen künftig ähnliche Mängel erneut kostenlos beheben wird.

Tesla-Leasing: So schützen Sie sich vor versteckten Produktionsmängeln und unerwarteten Kosten

Besonders betroffen sind Kunden, die ihr Model 3 in den Jahren 2020 und 2021 geleast haben und deren Fahrzeuge aus der US-Produktion stammen. Für diese Betroffenen hat Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner einige wertvolle Ratschläge. Zunächst sollten sie die Forderungen des Leasinggebers anfechten und sowohl den Betrag als auch den Grund für die Zahlung bestreiten. Es ist außerdem wichtig, den Schaden sowie den gesamten Schriftverkehr sorgfältig zu dokumentieren.

Dr. Lindner empfiehlt, den Leasinggeber darauf hinzuweisen, dass der Schaden an den Wagenheberaufnahmen bereits ab Werk vorhanden war. Kaum ein Leasingnehmer überprüft bei der Fahrzeugübergabe den Unterboden eines Neuwagens, sodass viele dieser verdeckten Mängel erst später auffallen. Der Anwalt ist der Ansicht, dass Leasingnehmer nicht für Schäden haften sollten, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Zudem könnte der Leasinggeber einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Tesla Germany GmbH geltend machen.

Abschließend rät Lindner betroffenen Tesla-Fahrern mit Rechtsschutzversicherung, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um unerwünschte Konsequenzen wie Schufa-Einträge zu vermeiden. Für zukünftige Leasingkunden empfiehlt es sich, bei der Fahrzeugübergabe das Auto – insbesondere den Unterboden – gründlich zu inspizieren. Auch wenn das Problem inzwischen behoben wurde, ist Vorsicht besser als Nachsicht. Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen ebenfalls von großem Nutzen sein.

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