Daimler Abgasskandal-Motor OM651

Neue Beweisbeschlüsse in Verfahren gegen Mercedes Benz

Illegale Abschaltvorrichtungen im OM 651 Motor.

Gleich in zwei Prozessen, in denen es um die Rückabwicklung von Kaufverträgen geht, muss sich der Stuttgarter Autobauer auf Gegenwind einstellen.

So erließen die Landgerichte Mainz und Duisburg in Verfahren Beweisbeschlüsse (LG Mainz vom 16.09.2020, Az. 5 O 398/19; LG Duisburg vom 17.09.2020, Az. 12 O 70/19), die gutachterlich feststellen sollen, ob in den Modellen GLK 220 CDI 4Matic Euro 6 und GLC 220 d 4Matic Euro 5, die beide mit dem Motor OM 651 ausgestattet sind, eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Für beide Modelle existiert ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Mercedes behauptet in den Gerichtsverfahren, die verbauten – illegalen – Abschaltvorrichtungen dienten nicht ausschließlich dem Zweck den Teststand zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten, um die Emissionen besonders niedrig zu halten. So konnte sich der Autohersteller oftmals der Haftung entziehen.

Aktuell werden im Abgasskandal um Mercedes zwei Dieselmotoren zurückgerufen: Den OM651 und den OM642, wobei OM für Oel-Motor steht. Der Vierzylindermotor OM 651 (1,8 Liter bis 2,1 Liter Hubraum) wurde in der A-, B-, CLA-, S-, V- und GLA-Klasse sowie im SLK-Roadster, Vito und Sprinter verbaut. Auch in einigen Mercedes Hybridmodellen lässt sich der OM651 finden.

Das LG Mainz möchte Beweis über die Frage erheben,

  • ob die „installierte Software, die für die Abgaskontrollanlage zuständig sei, erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde, um dann gesteuert die Abgasreinigung so hoch zu fahren, dass sie die Abgastests nach NEFZ bestehe. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien und das Fahrzeug ein Vielfaches dessen, was die gesetzlichen Grenzwerte der Euro 6 Norm erlauben, emittiere.“

Zudem soll der Gutachter feststellen, ob das On-Board-Diagnosesystem (OBD) dahingehend manipuliert worden sei, dass es bei der Inspektion fälschlicherweise melde, die Abgassysteme funktionierten ordnungsgemäß.

Das Landgericht in Duisburg geht sogar noch weiter und möchte gutachterlich klären lassen, ob

  • ob die Dosierung der dem SCR-Katalysator zuzuführenden Harnstofflösung (,,AdBlue“) außerhalb des Prüfzyklus, also während des normalen Straßenbetriebes, unter die für die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte notwendigen Mengen reduziert werde;

und

  • ob die Abgasreinigung im Fahrzeug des Klägers nur innerhalb eines Temperaturfensters zwischen 17° C bis 30° C zu 100 % aktiv sei und sie außerhalb dieses Temperaturfensters so stark reduziert werde, dass die Abgase unaufbereitet ausgestoßen werden?

Offene Fragen zu den betroffenen Mercedes Modellen

Sollte der Gutachter diese Fragen bejahen, so sollen zusätzlich noch folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Gibt es aus technischer Sicht für eine solche Reduzierung oder
  • Deaktivierung einen nachvollziehbaren oder sogar zwingenden Grund?
  • Wird die Reduzierung oder Deaktivierung durch die Prüfverfahren zur Emissionsmessung im Wesentlichen vorgegeben?
  • Ist die Reduzierung oder Deaktivierung notwendig, um den Motor vor einer Beschädigung oder einem Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten?
  • Arbeitet die Reduzierung oder Deaktivierung länger, als dies zum Starten des Motors erforderlich ist?

Wir rechnen fest damit, dass die Gutachten Licht in Dunkle bringen werden und halten Sie auf dem Laufenden, ob es dem Stuttgarter Autobauer zu heikel wird. Spannend bleibt, ob es auch im Mercedes-Dieselskandal rund um die Modelle mit dem OM 651 Motor zu lukrativen Vergleichsangeboten für betroffene Verbraucher kommt.

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