Weshalb Daimler-Kunden jetzt handeln sollten.
Auch für Daimler wird der Abgasskandal zur unendlichen Geschichte. Zum wiederholten Mal muss der Stuttgarter Autokonzern zigtausende Fahrzeuge wegen illegaler Abschalteinrichtungen zurückrufen. Mittlerweile sind über 1,5 Millionen Mercedes-Diesel betroffen und selbst der autoindustrie-freundliche Verkehrsminister zeigte sich verärgert über die „Salamitaktik“ des Autobauers. Geschädigte Mercedes-Käufer sollten jetzt handeln.
Rückrufaktionen ohne Ende: Mindestens sieben Mal hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Daimler-Konzern bislang aufgefordert, Fahrzeuge zurückzurufen, um illegale Softwaremanipulationen zu deaktivieren. Zuletzt mussten 113.000 Mercedes-Diesel in die Werkstätten; weltweit sind inzwischen über 1,5 Millionen Fahrzeuge der Marke Mercedes betroffen, 610.000 davon in Deutschland. Angesichts der zahlreichen betroffenen Fahrzeugtypen und Motoren, stellt sich die Frage, bei welchen Modellen Mercedes eigentlich keine illegalen Abschalteinrichtungen eingesetzt hat.
Bei Softwaremanipulationen zieht Mercedes alle Register
Bei den Manipulationen geht der Stuttgarter Autobauer äußerst trickreich zu Werke und zieht alle Register, damit die Dieselfahrzeuge auf dem Prüfstand sauber sind. Neben dem „Thermofenster“ und der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung kommen weitere Funktionen zur Zykluserkennung zum Einsatz, beispielsweise „Bit 15“, eine Software, die die Abgasreinigung nach 26 Kilometern ausschaltet.
Die Daimler-Strategie: Verschleiern und Bestreiten
Welche Manipulationen der Emissionskontrolle in welchen Fahrzeugen vorgenommen wurden, hat Daimler bis heute nicht offengelegt. Auch in Gerichtsverhandlungen weigert sich der Konzern, Informationen zu seinen Motoren sowie Rückrufbescheide des KBA vorzulegen und verweist stattdessen auf Betriebsgeheimnisse. Trotz der zahlreichen Rückrufe und einer zunehmend verbraucherfreundlichen Rechtsprechung behauptet der Konzern nach wie vor, dass seine Abschalteinrichtungen dem Motorschutz dienen und daher nicht rechtswidrig seien. Dabei beruft er sich auf Art 3, Nr. 10 der europäischen Verordnung 715/2007, die Abschalteinrichtungen erlaubt, wenn diese Sicherheit beim Fahren bieten und dem Schutz des Motors dienen.
Gerichte Urteilen pro Verbraucher
Mit dieser Argumentation wird Daimler nicht durchkommen: Die EuGH-Generalanwältin hält Abschalteinrichtungen grundsätzlich für illegal und will Ausnahmen nur in einem äußerst engen Rahmen zulassen; Thermofenster und andere Manipulationen fallen mit Sicherheit nicht darunter. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird noch in diesem Jahr erwartet. Außerdem hat bereits eine ganze Reihe von Gerichten Mercedes-Käufern Schadenersatz zugesprochen. Zuletzt das Landgericht Heilbronn. Es folgte der Rechtsauffassung des BGH und verurteile Daimler zu fast 59.000 Euro Schadenersatz – mehr als der geschädigte Käufer für seinen Mercedes gezahlt hatte.
Schluss mit der Geheimniskrämerei
Mit der Geheimniskrämerei um die Abschalteinrichtungen dürfte ebenfalls bald Schluss sein: Der BGH hat mit einem Beschluss vom 28. Januar 2020 beanstandet, dass die Vorinstanz, das OLG Celle, in einem Schadenersatz-Verfahren kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob im OM 651-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde (Az. VIII ZR 57/19). Ähnliche Verfügungen erließen das OLG Nürnberg (Az. 5 U 144/20) und das OLG Stuttgart (Az. 16a U 94/19). Beide Oberlandesgerichte verlangten, dass Daimler ungeschwärzte Rückrufanordnungen des KBA bzw. Typengenehmigungen und Prüfberichte vorlegt.
„Tricksen, täuschen, vertuschen: Daimler steckt tief im Sumpf des Abgasskandals und agiert ähnlich wie Volkswagen. Doch die gerichtlichen Entscheidungen der letzten Monate zeigt, dass auch der Stuttgarter Autobauer damit nicht durchkommen wird. Jetzt muss der Konzern die Karten auf den Tisch legen und auf die Geschädigten zugehen. Angesichts der zahlreichen Rückrufe und der verbraucherfreundlichen Tendenz in der Rechtsprechung sind die Chancen für betroffene Mercedes-Käufer besser denn je. Handeln Sie jetzt und machen Sie Ihr Recht auf Schadenersatz geltend.“
Partner Dr. Marco Rogert
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