Das Handelsvertreterrecht
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Handelsvertreterrecht
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Handelsvertreterrecht? Handelsvertreter spielen in nahezu jeder Branche und Vertriebsstruktur eine zentrale Rolle, da Unternehmen auf eine effektive Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen angewiesen sind. Die rechtliche Position des Handelsvertreters sowie seine Rechte und Pflichten sind durch Gesetze und umfangreiche Rechtsprechung präzise geregelt. Insbesondere durch die Globalisierung und den digitalen Wandel ergeben sich neue Herausforderungen und Anpassungen in den Beziehungen zwischen Unternehmen und Handelsvertretern. Sollte es zu Konflikten kommen, etwa bei der Kündigung eines Handelsvertreters, der Forderung nach Rückzahlung von unverdienten Vorschüssen oder der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Handelsvertreter, ist eine qualifizierte rechtliche Beratung unerlässlich.
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3Die rechtliche Stellung des Handelsvertreters
Ein Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der regelmäßig damit beauftragt wird, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf eine Vielzahl von Geschäften und nicht nur auf einzelne Transaktionen. Die rechtliche Einordnung erfolgt als langfristiges Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer. Im Gegensatz zu Groß- und Einzelhändlern oder Handelsmaklern ist der Handelsvertreter vertraglich in das Absatz- und Vertriebssystem eines Unternehmens integriert.
Abschluss von Geschäften im eigenen Namen führt zu einem Kommissionsgeschäft. Ein Handelsvertreter kann für ein oder mehrere Unternehmen tätig sein, was als Einfirmen- oder Mehrfirmenvertretung bezeichnet wird. Für Handelsvertreter gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), auch wenn sie selbst nicht Kaufmann sind, mit Ausnahme von handelsrechtlich nebenberuflich tätigen Vertretern.
Provisionsansprüche
Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für Geschäfte, die während der Vertragslaufzeit durch seine Mitwirkung zustande kamen, sowie für Folgegeschäfte mit den von ihm geworbenen Kunden. Für Bezirksvertreter gilt, dass auch dann ein Provisionsanspruch besteht, wenn sie nicht direkt am Geschäft beteiligt waren, es aber aus ihrem geschützten Bezirk resultiert. Dieser Anspruch bleibt bestehen, auch wenn dem Handelsvertreter ein konkreter Kundenschutz eingeräumt wurde.
Der Handelsvertreter hat ebenfalls Anspruch auf eine sogenannte Überhangprovision für nachvertragliche Geschäfte. Die Höhe der Provision wird im Handelsvertretervertrag festgelegt, wobei der marktübliche Satz gilt, falls keine genaue Regelung besteht. Der Unternehmer muss dem Handelsvertreter alle relevanten Informationen zur Berechnung der Provision zur Verfügung stellen, meist in Form eines Buchauszugs, der klar und vollständig alle geschäftlichen Verhältnisse darlegt. Wird der Buchauszug verweigert, kann der Handelsvertreter eine Stufenklage einreichen.
Wettbewerbsverbot
Ein Handelsvertreter ist grundsätzlich verpflichtet, während der Vertragslaufzeit keine Tätigkeiten auszuüben, die die Interessen des Unternehmers schädigen könnten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmers darf keine konkurrierende Tätigkeit aufgenommen werden. Für Mehrfachvertreter wird in vielen Verträgen eine spezifische Vertriebserlaubnis erteilt. Fehlt eine solche Erlaubnis, gilt ein Wettbewerbsverbot, das durch die Rechtsprechung nach Treu und Glauben abgeleitet wurde. Ein Anwalt kann die Reichweite von vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten prüfen und mit einer Risikoeinschätzung sowie einem nachhaltigen Sanktionssystem für Ihr Unternehmen ausstatten.
Kündigung des Handelsvertretervertrags
Der Handelsvertretervertrag kann von beiden Parteien sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Handelsvertreter entfällt grundsätzlich der Ausgleichsanspruch, es sei denn, die Kündigung ist eine begründete Reaktion auf das Verhalten des Unternehmers, gemäß einer Ausnahme im HGB. Dieser Anspruch muss innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden, wobei der Höchstbetrag in der Regel die durchschnittliche Jahresprovision beträgt.
Bei einer Kündigung durch den Unternehmer entfällt der Ausgleichsanspruch, wenn diese aus einem wichtigen Grund aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters erfolgt. Wenn keine Einigung über den Kündigungsgrund erzielt werden kann, wird der Streit in der Regel vor Gericht ausgetragen.
Aufhebungsvereinbarung
Viele rechtliche Auseinandersetzungen lassen sich durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung vermeiden, die die Folgen der Vertragsbeendigung klar regelt. Da Aufhebungsverträge häufig juristische Stolperfallen für den Handelsvertreter enthalten, sollte der Vertrag sorgfältig von einem Rechtsanwalt geprüft werden.
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Ihre Experten für Handelsvertreterrecht
Als erfahrene Rechtsanwälte im Handelsrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Vertriebs- und Handelsvertreterrecht. Haben Sie Konflikte bezüglich ausstehender Provisionen? Wir prüfen Ihre Provisionsansprüche als Handelsvertreter sowie die Gegenansprüche des Unternehmens und beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen. Zudem vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Handelsvertreter in Streitfällen zu Provisionen, nachvertraglichen Provisionsansprüchen, Überhangprovisionen, Ausgleichsansprüchen und Buchauszugsansprüchen.
Auch bei der Beendigung eines Handelsvertretervertrags stehen wir Ihnen zur Seite, unterstützen Sie bei der Gestaltung von Kündigungsklauseln und der Prüfung von Kündigungsgründen. Bei Kündigungskonflikten bieten wir Ihnen eine engagierte Vertretung und erstellen auf Wunsch eine fachkundige Stellungnahme zu speziellen Fragen rund um die Kündigung des Handelsvertretervertrags.
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Im Handelsvertreterrecht unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Tätigkeit als Handelsvertreter oder bei der Zusammenarbeit mit Handelsvertretern. Ob es um die Gestaltung von Verträgen, die Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen oder um rechtliche Auseinandersetzungen geht – wir stehen Ihnen mit fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Rechte als Handelsvertreter oder Unternehmer zu wahren.
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