GmbH-Gründung – Was Unternehmer rechtlich beachten müssen
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Schritt für Schritt zur rechtssicheren GmbH – von der Satzung bis zum Handelsregistereintrag
Die GmbH ist die meistgewählte Rechtsform für Unternehmensgründungen in Deutschland – weil sie Haftungsschutz bietet, steuerlich flexibel ist und international anerkannt wird. Trotzdem scheitern viele Gründungen an vermeidbaren rechtlichen und formalen Fehlern. Rogert & Ulbrich begleitet Unternehmen und Gründer durch den gesamten Prozess – von der Gesellschaftsvertragserstellung bis zur Handelsregistereintragung – und sorgt dafür, dass Ihre GmbH auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.
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3Die GmbH als Rechtsform – Vorteile, Struktur und Vergleich
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des deutschen Privatrechts und geregelt im GmbH-Gesetz (GmbHG). Ihr entscheidender Vorteil: Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen der Gründer ist grundsätzlich geschützt – mit Ausnahmen bei grober Pflichtverletzung oder Insolvenzverschleppung.
Im Vergleich zur Einzelunternehmung oder GbR bietet die GmbH erheblich mehr Rechtssicherheit gegenüber Gläubigern, Geschäftspartnern und potenziellen Investoren. Gegenüber der Aktiengesellschaft (AG) ist sie deutlich flexibler in ihrer Struktur und erfordert weit weniger regulatorischen Aufwand. Für Startups, mittelständische Unternehmen und ausländische Gesellschaften, die eine deutsche Tochtergesellschaft gründen wollen, ist die GmbH in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollste Wahl.
Eine Sonderform ist die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) – auch als „Mini-GmbH” bekannt. Sie erlaubt eine Gründung bereits ab einem Euro Stammkapital, verpflichtet aber zur Rücklagenbildung bis zum Erreichen von 25.000 Euro. Die UG eignet sich für Gründer mit begrenztem Startkapital, ist aber in ihrer Außenwirkung gegenüber Geschäftspartnern schwächer als eine vollwertige GmbH.
Welche Rechtsform für Ihr Vorhaben die richtige ist, hängt von Kapitalausstattung, Haftungserwägungen und Wachstumsplänen ab. Rogert & Ulbrich berät Sie bei der Strukturentscheidung, bevor die ersten formalen Schritte eingeleitet werden.
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Voraussetzungen für die GmbH-Gründung
Kapital, Gesellschafter und Sitz
Für die Gründung einer GmbH gelten klare gesetzliche Mindestanforderungen, die bereits vor dem Notartermin vollständig erfüllt sein müssen.
- Stammkapital: Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro gemäß § 5 GmbHG. Bei der Gründung müssen mindestens 12.500 Euro tatsächlich auf das Gesellschaftskonto eingezahlt sein. Der Nachweis der Einzahlung ist Voraussetzung für die Handelsregistereintragung.
- Gesellschafter: Eine GmbH kann von einer einzigen Person (Einpersonengesellschaft) oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz – auch ausländische Staatsangehörige und Gesellschaften können GmbH-Gesellschafter sein.
- Geschäftsführer: Die GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Dieser muss eine natürliche Person sein, unbeschränkt geschäftsfähig und darf keine Vorstrafen wegen Insolvenzdelikten oder ähnlicher Vergehen haben. Ein Wohnsitz in Deutschland ist keine gesetzliche Voraussetzung, kann aber in der Praxis von Banken und Behörden verlangt werden.
- Geschäftssitz: Die GmbH muss einen Sitz in Deutschland haben, der im Gesellschaftsvertrag benannt ist und tatsächlich erreichbar sein muss. Ein reiner Briefkastenstandort ist rechtlich problematisch und kann zur Ablehnung der Eintragung führen.
- Unternehmensgegenstand: Der Gesellschaftsvertrag muss den Unternehmensgegenstand klar benennen. Unklare oder zu weit gefasste Formulierungen können die Eintragung verzögern oder zu behördlichen Rückfragen führen.
Planen Sie die Gründung und sind unsicher, ob alle Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind? Rogert & Ulbrich prüft Ihre Ausgangssituation und bereitet den Gründungsprozess rechtssicher vor.
Der GmbH-Gründungsprozess
Ablauf und kritische Weichenstellungen
Die Gründung einer GmbH folgt einem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf. Fehler in einzelnen Schritten können zu erheblichen Verzögerungen, Nachbesserungspflichten oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung durch das Registergericht führen.
Zunächst wird der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ausgearbeitet. Er regelt Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Gesellschafteranteile und die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Für einfache Einpersonengründungen stellt das GmbHG ein notariell anerkanntes Musterprotokoll bereit – dieses ist jedoch nur bei unkomplizierten Sachverhalten empfehlenswert und bietet wenig Gestaltungsspielraum.
Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar prüft die Vertragsinhalte, beurkundet die Unterschriften und leitet die Eintragung beim zuständigen Handelsregister ein. Vor dem Notartermin muss das Stammkapital – mindestens die Hälfte – auf ein Geschäftskonto der GmbH i.G. (in Gründung) eingezahlt und der Einzahlungsnachweis erbracht sein.
Nach der notariellen Beurkundung wird die GmbH zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet. Die Eintragung begründet die Rechtspersönlichkeit der GmbH – erst ab diesem Zeitpunkt haftet die Gesellschaft als eigenständiges Rechtssubjekt. Bis zur Eintragung handelt die Gesellschaft als GmbH i.G., wobei die Gründer persönlich haften können.
Nach der Eintragung folgen steuerliche Registrierung beim Finanzamt, ggf. Gewerbeumeldung und – je nach Branche – die Einholung behördlicher Genehmigungen oder Lizenzen.
Der gesamte Prozess dauert bei guter Vorbereitung in der Regel drei bis sechs Wochen. Unvollständige Unterlagen oder fehlerhafte Satzungsformulierungen sind die häufigsten Gründe für Verzögerungen. Lassen Sie die Unterlagen vor dem Notartermin anwaltlich prüfen – das spart Zeit und unnötige Kosten..
Gesellschaftsvertrag und Satzung
Mehr als ein Formular
Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament Ihrer GmbH. Er bestimmt nicht nur, wie die Gesellschaft im Außenverhältnis auftritt, sondern regelt vor allem das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern – und das kann bei wachsenden Unternehmen, Gesellschafterwechseln oder Streitigkeiten entscheidend sein.
Ein häufiger Fehler: Gründer verwenden Standardmuster ohne Anpassung an den konkreten Sachverhalt. Das führt dazu, dass wichtige Regelungen fehlen oder missverständlich formuliert sind – etwa zu Stimmrechten, Gewinnverteilung, Nachfolgeregelungen oder Vinkulierungsklauseln (Beschränkungen bei der Anteilsübertragung).
Besonders bei Mehrgründungen mit mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Regelungsbedarf besteht typischerweise bei: Beschlussfassungsquoren für wichtige Entscheidungen, Eintritts- und Austrittsrechten einzelner Gesellschafter, Wettbewerbsverboten, Geschäftsführeranstellung und -vergütung sowie Nachfolgeregelungen für den Todesfall eines Gesellschafters.
Ein gut gestalteter Gesellschaftsvertrag schützt nicht nur im Konfliktfall – er signalisiert auch Professionalität gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Rogert & Ulbrich entwirft und prüft Gesellschaftsverträge für Gründungen jeder Größenordnung und passt sie an Ihre unternehmerischen Ziele an.
Sie haben bereits einen Vertragsentwurf vorliegen und möchten ihn prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns, bevor Sie zum Notar gehen.

Typische Fehler bei der GmbH-Gründung – und wie Sie sie vermeiden
Viele Gründungsfehler sind vermeidbar – wenn man sie kennt. Die folgenden Probleme treten in der Praxis besonders häufig auf:
- Unzureichende Kapitaleinzahlung: Das Stammkapital muss nachweislich auf dem Geschäftskonto der GmbH i.G. eingegangen sein, bevor der Notar die Anmeldung zum Handelsregister einreicht. Einzahlungen durch Aufrechnung oder Darlehen des Gesellschafters sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
- Fehlerhafter Unternehmensgegenstand: Zu weit gefasste Formulierungen wie „alle erlaubten Tätigkeiten” werden vom Registergericht häufig beanstandet. Der Gegenstand muss hinreichend bestimmt und legal sein.
- Verdeckte Sacheinlagen: Wenn ein Gesellschafter kurz nach der Gründung Vermögensgegenstände gegen Vergütung an die GmbH verkauft, kann dies als verdeckte Sacheinlage gewertet werden – mit der Folge, dass die Kapitalaufbringung als nicht ordnungsgemäß gilt.
- Handelndenhaftung vor Eintragung: Wer im Namen der GmbH i.G. handelt, haftet persönlich für eingegangene Verbindlichkeiten, sofern diese nicht nach der Eintragung von der GmbH übernommen werden. Vertragsverhältnisse vor der Eintragung sind mit Vorsicht zu behandeln.
- Mangelnde Geschäftsführerbestellung: Der Geschäftsführer muss ordnungsgemäß bestellt und seine Anstellung vertraglich geregelt sein. Fehlende oder fehlerhafte Geschäftsführerverträge führen später zu Problemen bei Sozialversicherung, Haftung und Vergütungsstreitigkeiten.
Diese Fehler entstehen oft nicht aus Unachtsamkeit, sondern aus dem Versuch, schnell und günstig zu gründen. Die Kosten einer nachträglichen Korrektur übersteigen regelmäßig die gesparten Beratungskosten. Lassen Sie die Gründung von Anfang an rechtssicher aufsetzen.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte für die GmbH-Gründung
Rogert & Ulbrich ist eine auf Gesellschaftsrecht und Handelsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich beraten Unternehmen, Gründer und internationale Investoren bei der Strukturierung und Gründung von Gesellschaften in Deutschland. Mit über 40.000 übernommenen Mandaten und jahrelanger Erfahrung in grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen kennt die Kanzlei die praktischen und rechtlichen Herausforderungen, die bei einer GmbH-Gründung auftreten können.
Rogert & Ulbrich begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch über die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags und die Vorbereitung des Notartermins bis zur Handelsregistereintragung und den nachgelagerten Pflichten. Die Kanzlei verfügt über ein mehrsprachiges Team und unterstützt auch ausländische Gründer, die ohne deutsche Vorkenntnisse eine GmbH in Deutschland errichten wollen. Gesellschaftsrechtliche Folgeberatung – etwa bei Gesellschafterwechseln, Kapitalerhöhungen oder Umwandlungen – ist ebenfalls Teil des Leistungsangebots.
Sie planen die Gründung einer GmbH und möchten sicherstellen, dass alle rechtlichen und formalen Anforderungen von Anfang an erfüllt sind? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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