Die Vergabe von Krediten oder Darlehen setzt in der Regel eine gute Bonität und ein gesichertes Einkommen des Kreditnehmers voraus. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, fordern Banken oft zusätzliche Sicherheiten, um sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Doch was passiert, wenn diese Sicherheiten den tatsächlichen Kreditbedarf übersteigen? Eine Übersicherung kann den Kreditnehmer unnötig belasten und auch für den Kreditgeber rechtliche Folgen haben.
Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sicherheiten freigegeben werden können und welche Rechte Sie als Kreditnehmer dabei haben.
Sicherungsvereinbarung und Übersicherungsrisiko – Was Kreditnehmer wissen sollten
Eine Sicherungsvereinbarung legt fest, welche Sicherheiten zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer bestehen. Probleme entstehen jedoch, wenn diese Sicherheiten den tatsächlichen Kreditbedarf übersteigen – ein Fall der sogenannten Übersicherung. Dies kann für den Kreditnehmer finanzielle Nachteile mit sich bringen und sollte daher sorgfältig überprüft werden.
Anfängliche Übersicherung – Grenzen und rechtliche Folgen für Kreditnehmer
Von einer anfänglichen Übersicherung spricht man, wenn der Wert der Sicherheiten bereits bei der Kreditvergabe das tatsächliche Kreditrisiko übersteigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) legt fest, dass diese Grenze höchstens 110 % des Kreditbetrags betragen darf. Wird dieser Wert überschritten, kann der Darlehensvertrag ungültig sein, da dies einen Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 2 BGB darstellt. Ein starkes Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung kann zur Unwirksamkeit des Kreditvertrags führen und sollte frühzeitig geprüft werden.
Nachträgliche Übersicherung und Freigabeklauseln – Rechte und Möglichkeiten für Kreditnehmer
Im Verlauf der Darlehenslaufzeit kann es zu einer nachträglichen Übersicherung kommen, wenn der Wert der gestellten Sicherheiten die offene Forderung übersteigt. Laut Bundesgerichtshof (BGH) liegt die Grenze bei 150 %. Wird diese überschritten, hat der Sicherungsgeber das Recht, die übermäßigen Sicherheiten freizugeben.
Um eine Übersicherung zu vermeiden, können im Darlehensvertrag Freigabeklauseln vereinbart werden. Diese ermöglichen es der Bank, die Sicherheiten regelmäßig zu überprüfen und freizugeben, wenn der Sicherheitenwert 150 % der Forderung übersteigt oder der realisierbare Wert mehr als 10 % über der Restschuld liegt. Dadurch wird gewährleistet, dass die verbleibenden Sicherheiten der offenen Darlehenssumme entsprechen.
Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Kreditnehmer in solchen Fällen unterstützen, um Ansprüche durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.
Rechtsfolgen bei verweigerter Freigabe von Sicherheiten – Handlungsmöglichkeiten für Kreditnehmer
Wenn eine Bank trotz Übersicherung die Freigabe von Sicherheiten verweigert, kann dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Fall haben Kreditnehmer das Recht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Weigerung, Sicherheiten freizugeben, kann als unzulässige Aneignung einer eigentümerähnlichen Stellung angesehen werden, was zu einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Sicherungsvertrag führt.
Betroffene Kreditnehmer können Entschädigungen für entstandene Verluste oder unnötige Aufwendungen einfordern. Für eine rechtssichere Kreditabwicklung sind die Einhaltung von Übersicherungsgrenzen und die Vereinbarung transparenter Freigabeklauseln von entscheidender Bedeutung. Eine ausgewogene Sicherheitenstrategie sorgt für den Schutz sowohl der Interessen der Bank als auch der finanziellen Flexibilität des Kreditnehmers – ein durch das Grundgesetz garantiertes Recht.
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