Flugtauglichkeit: Rechtliche Unterstützung bei Ablehnung und Verzögerung durch LBA

Die flugmedizinische Tauglichkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für Privat- und Berufspiloten. Jeder Pilotenanwärter muss durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, dass er gesundheitlich in der Lage ist, ein Luftfahrzeug sicher zu führen. 

Die Erstuntersuchung und jede Verlängerung der Flugtauglichkeit müssen von einem zugelassenen Fliegerarzt durchgeführt werden, der speziell für die Luftfahrtmedizin qualifiziert ist.

Kommt es zu einer Ablehnung der Flugtauglichkeit oder zu Verzögerungen durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), kann ein Anwalt für Luftfahrtrecht Sie unterstützen.

  • Prüfung der Ablehnung: Überprüfung der rechtlichen Grundlage der Entscheidung.
  • Widerspruch und Einspruch: Unterstützung bei der Anfechtung abgelehnter Flugtauglichkeitsbescheinigungen.
  • Kommunikation mit dem LBA: Vertretung bei ausbleibenden oder verzögerten Antworten.
  • Begleitung medizinischer Nachprüfungen: Unterstützung bei der erneuten flugmedizinischen Bewertung.

Im folgenden Beitrag werde ich die grundsätzlichen Voraussetzungen der Tauglichkeitsprüfung vorstellen und später auf häufige Probleme eingehen, die beim Einreichen der Ergebnisse beim LBA (Luftfahrtbundesamt) auftreten.

Wer darf die Flugtauglichkeitsprüfung durchführen? – Zuständige Stellen im Überblick

Die Flugtauglichkeitsprüfungen für Privat- und Berufspiloten werden ausschließlich von zertifizierten Stellen durchgeführt. Zu diesen zählen flugmedizinische Sachverständige, bekannt als Aero-Medical Examiner oder Fliegerärzte, die speziell für flugmedizinische Untersuchungen geschult sind. Ebenso sind flugmedizinische Zentren, die als Aero-Medical Center fungieren, autorisiert, umfassende Untersuchungen anzubieten. Das Luftfahrtbundesamt, das als Aero-Medical Supervisor agiert, ist zuständig für die Überprüfung und Handhabung von Sonderfällen im Rahmen der Flugtauglichkeit. Diese regulierten Prozesse stellen sicher, dass die Gesundheit und Sicherheit der Piloten nach strengen Standards überwacht wird.

Gültigkeit der Flugtauglichkeitsbescheinigung – Altersabhängige Fristen für Piloten

Die Gültigkeitsdauer der Tauglichkeitsbescheinigung für Privat- und Berufspiloten ist abhängig vom Alter des Bewerbers und gestaffelt geregelt:

  • Unter 30 Jahre: Gültigkeit 60 Monate (maximal bis zum 32. Lebensjahr)
  • 30 bis 50 Jahre: Gültigkeit 24 Monate (maximal bis zum 51. Lebensjahr)
  • Ab 50 Jahre: Gültigkeit nur noch 12 Monate

Tipp: Erneuern Sie Ihre medizinische Tauglichkeitsprüfung rechtzeitig, um Verzögerungen bei der Verlängerung Ihres Pilotenscheins zu vermeiden.

Flugmedizinische Tauglichkeitsprüfung – Ablauf und Kriterien für Piloten

Die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung stellt eine zentrale Voraussetzung für den Erwerb eines Privat- oder Berufspilotenscheins dar. Im Rahmen des Prüfungsablaufs werden zunächst eine umfassende Anamnese sowie diverse körperliche Untersuchungen durchgeführt. Hinzu kommen spezielle Diagnosetests, darunter Seh- und Hörtests sowie Blut- und Urinanalysen. Bei Frauen wird zusätzlich ein Schwangerschaftstest gefordert. Diese sorgfältigen Untersuchungen gewährleisten, dass alle Kandidaten die für die sichere Ausübung des Pilotenberufs notwendigen gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.

Gesundheitliche Ausschlusskriterien für die Flugtauglichkeit – Erkrankungen, die zur Untauglichkeit führen können

Für den Erhalt der flugmedizinischen Tauglichkeit müssen strenge gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein. Folgende Erkrankungen können zur Fluguntauglichkeit führen:

  • Alkoholismus und Suchterkrankungen
  • Angina Pectoris (Herzenge)
  • Blutgerinnungsstörungen (angeboren oder medikamentös bedingt)
  • Epilepsie und ungeklärte Bewusstseinsverluste
  • Schwere Adipositas (extreme Fettsucht)
  • Bluthochdruck (Hypertonie über 160/95 mmHg)
  • Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
  • Psychische Erkrankungen: Schizophrenie, schwere Depressionen, Persönlichkeitsstörungen

Hinzu kommen noch Einschränkungen bei chronischen Atemwegserkrankungen, schweren Herzrhythmusstörungen und anderen langfristigen Leiden, die die Sicherheit im Cockpit gefährden könnten.

Farbsehschwäche und Flugtauglichkeit

Eine Farbsehschwäche, die häufig bei Männern auftritt, stellt in der Regel kein Hindernis für den Erwerb des Privatpilotenscheins (PPL) dar, jedoch gibt es Einschränkungen für bestimmte Fluglizenzen und Nachtflüge.

Für PPL-Piloten besteht tagsüber keine Einschränkung der Flugtauglichkeit. Nachtflüge und Instrumentenflüge sind jedoch bei Farbsehschwäche nicht erlaubt. Der Berufspilotenschein (CPL/ATPL) ist aufgrund der notwendigen Farberkennung für Personen mit Farbsehschwäche ausgeschlossen.

Die Prüfung der Farbtauglichkeit nach EASA-Standard umfasst Tests mit Ishihara-Farbtafeln, dem Anomaloskop nach Nagel und einer Signallaterne. Bei Bestehen eines Praxistests wird ein eingeschränktes Medical ausgestellt, das das Fliegen tagsüber erlaubt.

Diese Probleme haben angehende Piloten mit dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA):

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sieht sich mit erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Tauglichkeitsentscheidungen konfrontiert, die teilweise mehrere Jahre andauern können. Diese Verzögerungen treten selbst bei harmlosen Befunden wie Sehstärkeveränderungen oder kleinen medizinischen Eingriffen auf.

Ein weiteres Problem ist die mangelnde Kommunikation seitens des LBA. Es gibt oft keine Rückmeldungen nach mehreren Monaten, und die Entscheidungsprozesse sind unklar, da sie ohne Rückfragen beim betroffenen Piloten erfolgen. Entscheidungen werden häufig nur auf der Basis von Akten getroffen, ohne dass eine direkte ärztliche Untersuchung stattfindet. Zudem gibt es unnötig viele Nachforderungen von Untersuchungen.

Ein besonders gravierender Punkt ist die Missachtung von Gerichtsbeschlüssen durch das LBA, das gerichtliche Anweisungen zur Bereitstellung von Gutachtern ignoriert. Hinzu kommen Verwaltungsprobleme wie eine geringe Anzahl von bearbeiteten Fällen pro Tag, die trotzdem zu Verzögerungen führen, sowie unklare Priorisierung und organisatorische Defizite.

Wie ein Anwalt für Luftfahrtrecht Ihnen dabei helfen kann

  • Rechtsprüfung: Überprüfung, ob die langen Wartezeiten rechtswidrig sind.
  • Widerspruch und Klage: Unterstützung bei Einsprüchen gegen verzögerte Entscheidungen oder Ablehnungen.
  • Kommunikation mit dem LBA: Juristische Durchsetzung der Bearbeitungspflicht.
  • Eilverfahren: Einleitung von Verwaltungsgerichtsverfahren zur Beschleunigung der Entscheidung.
  • Sachverständigenprüfung: Einfordern externer, unabhängiger Gutachten bei Streitfällen.

Ihr Fliegerarzt hat Ihre Tauglichkeitsbescheinigung beim LBA eingereicht, aber Sie haben noch keine Antwort erhalten? Sie sind durch die Tauglichkeitsprüfung gefallen? Als Anwalt für Luftfahrtrecht helfe ich Ihnen gerne bei Ihren Problemen, damit Sie Ihren Traum vom Fliegen erfüllen können.