Das Landgericht Köln hat nun in einem von uns geführten Verfahren gegen die Adam Opel GmbH einen Hinweisbeschluss erlassen (Beschluss vom 02.11.2021, Az.: 3 O 89/20). Es soll ein Gutachter beauftragt werden, die noch offenen Fragen zu klären.
Vornehmlich geht es darum festzustellen, ob der Motor des Opel Insignia des Klägers dergestalt programmiert war, dass die Software – vor dem Update – erkannte (etwa anhand von Lenkbewegungen, Umgebungsdruck, Geschwindigkeitswechsel, aber auch anhand anderer Parameter), ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr befand?
Sollte diese Frage bejaht werden, so möchte das Gericht wissen, ob sich dadurch zum Beispiel die Abgasrückführungsrate änderte, die Ad-Blue-Versorgung reduziert wurde, vor dem Update das Fahrzeug überhaupt die Abgasnorm Euro6 erreichte und ob die jeweiligen Einrichtungen überhaupt zum Schutz des Motors notwendig gewesen seien.
Vielleicht wäre es ratsam, wenn die Adam Opel GmbH hier Farbe bekennen würde und die Karten auf den Tisch legte. Das Bußgeld der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. wurde ja auch akzeptiert.
Nach Bußgeld erster Beweisbeschluss
Opel hatte im Dieselskandal ein Bußgeld von 64,8 Millionen Euro akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Bußgeld verhängt, weil mehrere Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte ausgestoßen hatten als beim Kraftfahrtbundesamt angegeben. Nach Zahlung des Bußgeldes sollte es kein Verfahren wie bei der VW AG geben. Gegen sechs verantwortliche Manager wurden die Verfahren wegen geringer Schuld beziehungsweise gegen Zahlung von Auflagen eingestellt. Opel sei auch weiterhin davon überzeugt, dass alle Fahrzeuge jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten. Eine illegale Abschalteinrichtung sei nicht vorhanden.
Der oben benannte Hinweisbeschluss könnte nun ein Schritt in die andere Richtung sein. Dort könnte nun geklärt werden, ob möglicherweise doch eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist und dadurch ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz für Opel Fahrer in Betracht kommt.
Opel Fahrer sollten jetzt handeln
Sollten Sie einen Opel fahren, sollten Sie jetzt Ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Wir sind eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz und Vorreiter im Abgasskandal. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob ein Anspruch auf Schadensersatz für Sie in Betracht kommt.
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