Widerruf und Beendigung von Leasing und Factoring
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Leasing und Factoring – Moderne Finanzierungsoptionen für Ihr Unternehmen

Überlegen Sie, eine Fremdfinanzierung in Anspruch zu nehmen? Oftmals reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, um das Unternehmen zu erweitern oder größere Projekte und Anschaffungen zu realisieren. Eine Fremdfinanzierung kann Ihrem Unternehmen oder auch Ihrer privaten Haushaltskasse mehr Spielraum verschaffen. Im Vergleich zu klassischen Krediten bieten Leasing und Factoring mehr Flexibilität, da sie kürzere Laufzeiten und individuellere Konditionen ermöglichen. Diese modernen Finanzierungsformen stellen eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Darlehen dar. Besonders beliebt ist das Autoleasing, sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen. Oftmals kennen Verbraucher ihre Rechte bezüglich Widerruf und Kündigung nicht, da sie nicht ausreichend informiert werden.

Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft Ihnen, alle offenen Fragen zu klären. Insbesondere bei größeren Finanzierungsbeträgen sollten Sie die Verträge rechtlich prüfen lassen, um sicherzustellen, dass Sie von den besten Konditionen profitieren.

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Leasing

Ein Leasingvertrag ähnelt einem Mietvertrag, ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Der Leasingnehmer trägt die Verantwortung für das Objekt, einschließlich dessen Gefährdung und Instandhaltung, und zahlt dafür eine monatliche Rate. Bei Fahrzeugleasing gibt es oft Einschränkungen, wie eine Kilometerbegrenzung.

Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer wählen, ob er den Vertrag verlängern, das Objekt zum Restwert kaufen oder es zurückgeben möchte.

Es gibt zwei Hauptarten des Leasings:

  • Operating Leasing: Kurzfristige Nutzung, flexible Kündigungsfristen, das wirtschaftliche Risiko trägt der Leasinggeber, der auch die Instandhaltung übernimmt.
  • Financial Leasing: Langfristiger Vertrag mit festen Mietzeiten, der Leasingnehmer trägt meist die Instandhaltungskosten.

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Factoring

Factoring basiert auf dem Kreditwesengesetz (KWG) und ermöglicht es Unternehmen, ihre Liquidität durch den Verkauf offener Forderungen an spezialisierte Factoring-Unternehmen zu verbessern. Die Kosten setzen sich aus Gebühren und Zinsen zusammen.

Beim Factoring sind drei Parteien beteiligt: Der Unternehmer (Factoringnehmer), der Finanzdienstleister oder die Factor-Bank (Factor) sowie der Kunde oder Abnehmer (Drittschuldner).

Der Ablauf sieht vor, dass das Unternehmen eine offene Forderung an ein Factoringunternehmen überträgt. Ab diesem Zeitpunkt gehört die Forderung dem Factoringunternehmen, das sie gegenüber dem Kunden durchsetzt.

Die Vorteile von Factoring liegen darin, dass die Debitorenbuchhaltung an den Factor abgegeben wird, wodurch das Unternehmen entlastet wird. Zudem gibt das Unternehmen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners an das Factoringunternehmen ab. Durch die Vorfinanzierung erhält das Unternehmen die nötigen Mittel, um Investitionen zu tätigen.

Widerruf des Leasingvertrages

Wenn Sie das Leasingobjekt überwiegend für private Zwecke nutzen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bereits gezahlte Raten werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet.

Kosten
Viele Leasinggeber stellen sich zunächst quer und erstatten die gezahlten Leasingraten nicht ohne Weiteres. In diesem Fall kann ein Anwalt helfen, Ihren Anspruch notfalls gerichtlich durchzusetzen. Die Kosten des gerichtlich durchgesetzten Widerrufs trägt in der Regel die unterlegene Partei, also der Leasinggeber.

Widerrufsjoker
Wurde Ihnen das Widerrufsrecht nicht in verständlicher und vollständiger Form erläutert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 1 Jahr und 14 Tage.

Vorteil
Im Unterschied zur Kündigung können beim Widerruf keine Schadensersatzansprüche des Leasinggebers wegen einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags geltend gemacht werden.

Alternative Beendigungen des Leasingvertrages

Wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, gibt es dennoch verschiedene Möglichkeiten, den Leasingvertrag zu beenden:

Kündigung: Bei zeitlich befristeten Leasingverträgen ist eine Kündigung nur aus einem vertraglichen oder außerordentlichen Kündigungsgrund möglich. Unbefristete Verträge können hingegen unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

Rücktritt: Es wird zwischen zwei Vertragsverhältnissen unterschieden: Zum einen zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber und zum anderen zwischen dem Verkäufer der Leasingsache und dem Leasinggeber.

Aufhebungsvertrag: Ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass sich beide Parteien einvernehmlich auf die Aufhebung des Leasingvertrags einigen. Viele Leasinggeber verlangen jedoch hohe Abstandszahlungen, um finanziell von der Vertragsauflösung zu profitieren.

Leasingübernahme: Bei der Leasingübernahme wird der Leasingvertrag durch einen Dritten fortgeführt, was den Vertra

Wir helfen Ihnen bei Leasing und Factoring

Haben Sie sich für eine Fremdfinanzierung entschieden? Leasing und Factoring bieten sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern viel Flexibilität und Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Probleme bei Leasingverträgen treten oft erst auf, wenn ein Versicherungsfall eintritt oder wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten. Die Ursachen für Konflikte jedoch liegen oft schon viel früher – bei der Auswahl des Leasingobjekts, des Leasinggebers und der Gestaltung des Vertrags.

Beim Factoring sind sich viele Unternehmer der finanziellen Risiken, die durch Zinsen und Gebühren entstehen können, nicht bewusst.

Lassen Sie Ihren Vertrag von unseren Anwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen. In der Vergangenheit haben wir zahlreiche Unternehmen und Verbraucher im Bereich Fremdfinanzierung beraten und so viele spätere Probleme erfolgreich verhindert.

Probleme mit dem Leasinggeber oder Factoringunternehmen?
Als Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir die aktuelle Rechtslage und beraten Sie zu allen Aspekten der Fremdfinanzierung!

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