Löschungsbewilligung Grundschuld: Ihre Bank verweigert oder verzögert die Ausstellung?
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Grundschuld löschen – für ein lastenfreies Eigenheim

Um eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld entfernen zu lassen, ist eine Löschungsbewilligung erforderlich. Dabei handelt es sich um eine Erklärung des Pfandrechtsgläubigers – in der Regel der Bank – gegenüber dem Eigentümer, dass auf das eingetragene Sicherungsrecht verzichtet wird. Üblicherweise erfolgt dies, sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist.

Erst mit dieser Bewilligung kann die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden. Für Eigentümer ist das insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie ihre Immobilie unbelastet veräußern möchten.

Die Bank ist verpflichtet, die Löschungsbewilligung kostenfrei zu erteilen. Der Eigentümer trägt lediglich die Gebühren für Notar und Grundbuchamt, die im Rahmen der Löschung anfallen.

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Löschungsbewilligung Grundschuld: Wenn die Bank blockiert

Banken sind in der Regel Gläubiger der im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte – meist in Form einer Grundschuld. Damit eine erloschene Grundschuld gelöscht werden kann, ist ihre Löschungsbewilligung erforderlich. Für Eigentümer ist dies ein wichtiger Schritt, um ihre Immobilie lastenfrei im Grundbuch zu führen.

In manchen Fällen kommt es jedoch vor, dass Banken die Erteilung der Bewilligung grundlos hinauszögern oder sogar verweigern. Solche Verzögerungen müssen Sie nicht hinnehmen. Entstehende finanzielle Nachteile können gegenüber der Bank geltend gemacht werden.

Ein erfahrener Rechtsanwalt im Bankrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Löschung der Grundschuld rechtssicher zu erreichen.

Anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung einer Löschungsbewilligung

Die rechtlichen Grundlagen zur Löschung einer Grundschuld finden sich in § 875 BGB. Für Immobilieneigentümer und Darlehensnehmer ist es daher sinnvoll, einen im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, wenn die Löschung einer Grundschuld ansteht. Dieser kann die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern, über bestehende Ansprüche aufklären und im gesamten Löschungsprozess beratend sowie vertretend tätig werden.

Ein Anwalt übernimmt auf Wunsch die vollständige Vorbereitung des Löschungsantrags und reicht diesen beim Grundbuchamt ein. Dabei werden sowohl die Höhe der Grundschuld als auch alle im Grundbuch vermerkten Details berücksichtigt, um eine rechtssichere Abwicklung zu gewährleisten.

Mandantenerfahrungen: Banken mit häufigen Verzögerungen

Nach den Erfahrungen zahlreicher Mandanten kommt es insbesondere bei folgenden Kreditinstituten wiederholt zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Löschungsbewilligungen:

  • Deutsche Bank AG
  • Postbank (Niederlassung der Deutschen Bank AG)
  • DSL-Bank
  • Commerzbank AG
  • DZ Bank AG
  • KfW Bankengruppe
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
  • Bayerische Landesbank (BayernLB)
  • Norddeutsche Landesbank (Nord/LB)
  • UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank)
  • Frankfurter Volksbank
  • Deutsche Pfandbriefbank AG
  • TARGOBANK
  • ING Deutschland
  • Santander Consumer Bank AG
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
  • Berliner Sparkasse

Sollten Sie Schwierigkeiten mit einer der genannten Banken haben, kann ein im Bankrecht erfahrener Anwalt Ihnen helfen, die Löschungsbewilligung konsequent einzufordern und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Anwalt setzt Löschungszustimmung bei der Bank durch

Ein im Bankrecht erfahrener Anwalt kann die Bank direkt anschreiben, um die Zustimmung zur Löschung der Grundschuld einzufordern. In einem solchen Schreiben wird nicht nur der rechtliche Anspruch des Eigentümers verdeutlicht, sondern die Bank auch auf mögliche Konsequenzen im Falle einer unberechtigten Verweigerung hingewiesen. Dieses Vorgehen zeigt Entschlossenheit und erhöht die Chancen, dass die Bank die Löschungsbewilligung zeitnah erteilt.

Bevor der Anwalt tätig wird, wird die Bank in der Regel zunächst offiziell in Verzug gesetzt. Kommt es dennoch zu einer Verzögerung oder Ablehnung, ist die Bank verpflichtet, die außergerichtlichen Anwaltskosten zu übernehmen. So werden Immobilieneigentümer für unnötige Aufwendungen entschädigt und die Durchsetzung der Löschung einer Grundschuld wird erheblich erleichtert.

Verweigert die Bank die Zustimmung trotz Aufforderung weiterhin, hat der Immobilieneigentümer die Möglichkeit, die Löschungsbewilligung gerichtlich durchzusetzen.

Nach § 875 BGB besteht die Möglichkeit, Klage zu erheben, um die Zustimmung der Bank zur Löschung der Grundschuld gerichtlich durchzusetzen. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der den Rechtsweg für Sie einleitet.

Eine solche Klage stellt in der Regel den letzten Schritt dar, um eine noch eingetragene Grundschuld endgültig löschen zu lassen und die Immobilie von der Grundschuldsumme zu befreien.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir unterstützen Sie zuverlässig

Wenn Ihre Bank die Erteilung einer Löschungsbewilligung verzögert oder verweigert, sind Sie damit nicht allein – viele Immobilienbesitzer und Darlehensnehmer machen ähnliche Erfahrungen. Solche Verzögerungen können unnötige Kosten verursachen und den gesamten Vorgang erheblich hinauszögern.

Ein im Bankrecht erfahrener Anwalt kennt die rechtlichen Hürden und begleitet Sie kompetent durch den gesamten Prozess. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu eine erste unverbindliche und kostenfreie telefonische Beratung an. Gemeinsam klären wir Ihre Situation und besprechen die notwendigen Schritte, um die Grundschuld schnell und rechtssicher aus dem Grundbuch entfernen zu lassen.

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