Effektiver Schutz vor Kundendiebstahl durch präzise Kundenschutzklauseln im Transportrecht
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Achtung, Kundendiebstahl! Schützen Sie Ihr Unternehmen mit Kundenschutzklauseln vor illoyalen Subunternehmern
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ihre Subunternehmer übernehmen wichtige Teilleistungen für Ihr Unternehmen. Sie liefern Waren aus, kümmern sich um die Verpackung, übernehmen administrative Aufgaben wie das Unterschreiben von Ladescheinen oder organisieren die Logistik. Was dabei oft übersehen wird, ist, dass durch diese Tätigkeiten für Subunternehmer unbeabsichtigt wertvolle Informationen zugänglich werden – und zwar über Ihre Kunden. Auf den Frachtpapieren, Rollkarten und Sendungsetiketten ist schnell erkennbar, für wen Sie arbeiten und welche potenziell lukrativen Geschäftsbeziehungen bestehen.
Und hier beginnt das eigentliche Risiko: Was hindert den Subunternehmer daran, sich direkt an „Ihre“ Kunden zu wenden und deren Aufträge ohne Ihre Marge auszuführen? Für den Subunternehmer erscheint dies oft als eine einfache und lukrative Möglichkeit, den Gewinn zu maximieren. Ohne Ihre Zwischenverkäufe wird er für den Kunden mit seinem direkten Angebot oft deutlich günstiger und somit für diesen attraktiver. Das Ergebnis? Sie verlieren wertvolle Kunden an den günstigeren „Direktanbieter“, während Ihr Unternehmen ins Hintertreffen gerät.
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3Warum viele Unternehmer im Transportrecht dieses Risiko unterschätzen – und was Sie dagegen tun können.
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass solches Verhalten illegal ist. Doch das Gegenteil ist der Fall: Wenn Sie es vertraglich nicht explizit untersagen, ist dieses Vorgehen nicht zwangsläufig rechtswidrig. Viele Subunternehmer erkennen die Möglichkeit, sich direkt an den Kunden zu wenden, als eine einfache Gelegenheit, ihre eigenen Gewinne zu steigern – und nutzen diese Versuchung, wenn keine rechtlichen Barrieren bestehen.
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Die Lösung: Eine präzise formulierte, gerichtsfeste Kundenschutzklausel, die Ihnen den nötigen rechtlichen Schutz bietet.
Um sich effektiv gegen den Kundendiebstahl zu schützen, ist es entscheidend, im Vertrag mit Ihren Subunternehmern eine maßgeschneiderte, rechtlich einwandfreie Kundenschutzklausel zu verankern. Solche Klauseln regeln nicht nur die Bedingungen, unter denen Subunternehmer mit Ihren Kunden in Kontakt treten dürfen, sondern können auch klare Vertragsstrafen vorsehen, falls der Subunternehmer gegen diese Vereinbarungen verstößt. Dadurch wird eine abschreckende Wirkung erzielt, und die Spielregeln werden für alle Parteien eindeutig und transparent festgelegt.
Doch Vorsicht: Die Rechtsprechung prüft solche Klauseln sehr genau. Pauschale Formulierungen oder überzogene Strafandrohungen können die Wirksamkeit der Klauseln gefährden. Wenn die Formulierungen zu weit gefasst oder unangemessen sind, kann dies dazu führen, dass der Schutz vor Kundendiebstahl nur auf dem Papier steht und rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Wir helfen Ihnen, rechtssichere Kundenschutzklauseln zu formulieren
Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Transportrecht kennen wir die aktuellen rechtlichen Anforderungen und wissen, wie man solche Klauseln rechtssicher formuliert, ohne dabei die kartellrechtlichen Grenzen zu überschreiten. Wir erstellen maßgeschneiderte Kundenschutzklauseln, die nicht nur juristisch wirksam, sondern auch wirtschaftlich durchsetzbar sind. So sichern Sie sich gegen illoyale Subunternehmer ab – bevor der Schaden entsteht.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Rechtsanwalt für Transportrecht, um Ihre Kundenbeziehungen und Ihr Geschäft rechtlich abzusichern. Wir beraten Sie kompetent und erstellen eine vertragliche Lösung, die Ihnen den nötigen Schutz bietet.

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