Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Onboard-Diagnose-System.
Nach Recherchen des SWR hat der Volkswagen-Konzern auch im EA288-Motor eine Abschalteinrichtung verbaut. Für führende Experten stellt die „Zykluserkennung“ eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Denn damit erkennt das Fahrzeug, ob es sich im Abgas-Testverfahren befindet und reguliert die Einspritzmenge der Abgasreinigung mittels AdBlue. Der Motor EA288 wurde in hunderttausenden VW-Fahrzeugen verbaut. Darunter befinden sich Modelle wie Golf, Tiguan oder Passat. Auch Autos der Marken wie Audi, Skoda und Seat sind mit dem unzulässigen Motor ausgestattet. Hier finden Sie eine Übersicht der vom EA288-Skandal betroffenen Fahrzeuge.
Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig hat im Zuge der Ermittlungen um den EA288-Motor Büroräume bei Volkswagen in Wolfsburg durchsuchen lassen. Im Fokus der Ermittlungen steht das „Onboard-Diagnose-System“ (OBD), welches anscheinend nicht gesetzeskonform funktioniert. Laut EU-Vorschrift 692/2008 müsste der Bordcomputer einen Fehler bei einem Stickoxid-Ausstoß von mehr als 240 mg pro Kilometer melden. Doch selbst bei deutlichen Grenzwertüberschreitungen erfolgt die Fehlermeldung nicht.
Experte stuft Zykluserkennung als illegale Abschalteinrichtung ein
Die dem SWR vorliegenden Unterlagen bestätigen anscheinend, dass es in den EA288-Motoren bis 2016 eine Zykluserkennung gab, mit der festgestellt wurde, ob sich das Fahrzeug im Abgastestverfahren am Prüfstand befand. In den Dokumenten ist von einer streckengesteuerten „Umschaltung der Rohemissionsbedatung“ und von einer „Dosierstrategie im Zyklus und außerhalb des Zyklus“ die Rede. Peter Mock, Europa-Direktor der Forschungsorganisation ICCT, sieht darin eine Abschalteinrichtung definiert: „Denn auch die Erkennung des Fahrprofils sei definitiv nicht erlaubt“.
Anspruch auf Schadensersatz besteht auch unabhängig von Rückrufen
Als führende Kanzlei im Abgasskandal hat Rogert und Ulbrich bereits Klagen bezüglich des Motors EA288 eingereicht. Dabei lassen erste gerichtliche Verfügungen eine deutliche Tendenz pro Verbraucher erkennen. „Diese Hinweise, die das Gericht ursprünglich für die Motoren der Klasse EA189 konzipiert hatte, beanspruchen auch für sonstige Abschalteinrichtungen, wie sie der Kläger hier in Bezug auf den Motor EA288 behauptet, Geltung.“ heißt es zum Beispiel am Landgericht Ingolstadt zu einem Audi mit EA288-Motor. Mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gelten auch, wenn noch kein Rückruf des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet wurde. Denn nach der Sichtweise von Richter Schlappa vom Landgericht Ingolstadt sei anzuerkennen, „dass seitens des KBA zumindest zeitlich begrenzt ein Kontrolldefizit bestand, dass die Behörde keine eigenständige Prüfung der Motoren auf Abschalteinrichtungen vornahm“. Eigentümer von Fahrzeugen mit EA 288-Motor sollten darum ihre rechtlichen Ansprüche prüfen lassen und den Kaufpreis zurückfordern.
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