Hausratversicherung – Hilfe bei Kürzung oder Ablehnung
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Wenn der Hausrat beschädigt oder gestohlen ist, geht es um mehr als Gegenstände
Ein Einbruch, ein Brand, ein Leitungswasserschaden oder ein Unwetter trifft viele Versicherungsnehmer völlig unvorbereitet. Oft ist nicht nur der materielle Wert betroffen, sondern das Gefühl von Sicherheit im eigenen Zuhause. Gerade in dieser Situation erwarten Versicherungsnehmer, dass die Hausratversicherung schnell und nachvollziehbar reguliert. In der Praxis erleben Betroffene jedoch häufig das Gegenteil. Der Versicherer fordert umfangreiche Nachweise, stellt Rückfragen, beruft sich auf Obliegenheiten oder kürzt die Entschädigung wegen angeblicher Unterversicherung. Manchmal wird die Leistung vollständig abgelehnt. Dann stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Schaden versichert ist, sondern auch, wie Ansprüche im Versicherungsrecht konsequent durchgesetzt werden.
Rogert & Ulbrich vertreten Versicherungsnehmer bundesweit bei Streitigkeiten rund um die Hausratversicherung. Wir prüfen Ihren Fall, ordnen die Position des Versicherers rechtlich ein und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.
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3Wann zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung leistet grundsätzlich, wenn am versicherten Hausrat ein Schaden durch eine versicherte Gefahr entsteht. Typische versicherte Ursachen sind Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Ob und in welchem Umfang ein Schaden versichert ist, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Bedingungen.
Wichtig ist: In vielen Fällen kommt es nicht allein darauf an, dass ein Schaden passiert ist. Entscheidend ist auch, ob der Schaden im Sinne der Bedingungen verursacht wurde, ob der Versicherungsort erfasst ist und ob Ausschlüsse greifen. Genau hier beginnen viele Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
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Versicherter Hausrat und versicherte Kosten
Versichert ist der Hausrat, also die beweglichen Sachen, die dem privaten Haushalt zur Nutzung dienen. Dazu können auch Wertsachen und Bargeld gehören. Allerdings enthalten viele Verträge hierfür besondere Entschädigungsgrenzen oder Anforderungen an die Verwahrung.
Neben dem Ersatz beschädigter oder entwendeter Gegenstände können in der Hausratversicherung auch Kostenpositionen relevant sein. Je nach Vertrag können dazu Aufräumkosten, Schlossänderungskosten oder auch Kosten für vorübergehende Unterbringung gehören, wenn die Wohnung vorübergehend nicht nutzbar ist. Welche Kosten im konkreten Fall erstattungsfähig sind, ist regelmäßig eine Frage des Vertragsinhalts und der Nachweise.
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Zahlt Ihre Versicherung nicht oder verzögert die Regulierung? Rechtsanwalt Dario Kovac unterstützt Sie seit 2019 bei Streitigkeiten mit Versicherungen, insbesondere mit Rechtsschutzversicherern. Durch seine frühere Tätigkeit bei ARAG kennt er typische Ablehnungsstrategien aus der Praxis.
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Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub – häufige Streitfelder
Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung regelmäßig versichert, wenn sich aus den äußeren Umständen nachvollziehbar ergibt, dass ein unberechtigtes Eindringen stattgefunden hat. Genau diese Beweisfrage führt in vielen Fällen zum Konflikt. Versicherer prüfen sehr genau, ob Spurenlage und Abläufe plausibel sind.
Ist der Einbruch als Versicherungsfall anerkannt, sind häufig auch Vandalismusschäden mitversichert, also Schäden, die der Täter aus Zerstörungswut verursacht.
Ein weiterer Problembereich ist der Raub. Dieser setzt juristisch voraus, dass eine Wegnahme unter Gewalt oder Drohung erfolgt. Abzugrenzen sind Konstellationen, in denen Täter durch Täuschung handeln. Solche Fälle werden von Versicherern oft als nicht versichert eingeordnet und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung.
Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel
Bei Brandschäden stellt sich häufig die Frage, ob es sich um einen versicherten Brand handelt, ob der Schaden am richtigen Versicherungsort eingetreten ist und welche Folgeschäden erfasst sind. Bei Blitzschlag und Überspannungsschäden ist oft streitig, ob tatsächlich ein Blitzereignis ursächlich war oder ob ein allgemeiner Stromausfall vorlag.
Leitungswasserschäden führen regelmäßig zu Diskussionen darüber, ob Wasser „bestimmungswidrig“ aus Zu- oder Ableitungen ausgetreten ist und welche Gegenstände konkret betroffen sind. Bei Sturm- und Hagelschäden wiederum spielt die Unmittelbarkeit eine große Rolle, weil Versicherer Folgeschäden häufig abgrenzen oder als nicht versichert einordnen.
Gerade bei umfangreichen Schäden ist eine klare Dokumentation und eine rechtlich saubere Aufbereitung gegenüber dem Versicherer entscheidend.

Obliegenheiten, grobe Fahrlässigkeit und Leistungskürzungen
Ein zentraler Punkt im Versicherungsrecht sind Obliegenheiten. Das sind vertragliche Pflichten, die Versicherungsnehmer vor oder nach Eintritt eines Schadens beachten müssen. Typische Beispiele sind Sicherheitsvorgaben, Verhaltenspflichten im Umgang mit Gefahrenquellen oder Mitwirkungspflichten bei der Schadenaufklärung.
Versicherer berufen sich häufig auf grobe Fahrlässigkeit, um Leistungen zu kürzen. Auch der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung kann zur Kürzung oder im Extremfall zur vollständigen Leistungsfreiheit führen. Ob eine Kürzung rechtlich zulässig ist und ob der Versicherer seine Voraussetzungen nachweisen kann, ist stets eine Frage des Einzelfalls.
Unterversicherung, Entschädigungsgrenzen und Wertermittlung
Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Unterversicherung. Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Versicherungswert, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen. Viele Versicherungsnehmer erfahren davon erst im Schadenfall.
Zudem stellen sich in der Hausratversicherung regelmäßig Fragen zur Wertermittlung. Je nach Vertragsmodell ist der Neuwert oder Zeitwert maßgeblich. Bei beschädigten Gegenständen geht es häufig um Reparaturkosten, Restwert, Vorschäden oder den Nachweis, dass eine Wiederbeschaffung erforderlich ist.
Praxisbeispiele aus der Hausratversicherung
In der anwaltlichen Praxis zeigen sich immer wieder typische Konstellationen, in denen Versicherungsnehmer ihre Ansprüche erst nach rechtlicher Unterstützung vollständig durchsetzen konnten.
In einem Fall wurde nach einem Einbruch der gesamte Schmuckbestand aus einer Wohnung entwendet. Der Versicherer berief sich auf eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen und argumentierte zusätzlich mit einer angeblich unzureichenden Sicherung der Wohnung. Nach Prüfung der Vertragsbedingungen stellte sich jedoch heraus, dass die vereinbarte Tresorklausel im konkreten Fall nicht einschlägig war und die Voraussetzungen für eine Leistungskürzung nicht vorlagen. Die Regulierung erfolgte schließlich in deutlich höherem Umfang als zunächst angeboten.
In einem weiteren Fall verursachte ein Leitungswasserschaden erhebliche Schäden an Möbeln und elektrischen Geräten. Der Versicherer wollte lediglich einen Zeitwert ersetzen und kürzte zudem wegen vermeintlicher Vorschäden. Durch eine genaue Analyse der Versicherungsbedingungen konnte dargelegt werden, dass eine Neuwertversicherung vereinbart war und die behaupteten Vorschäden nicht leistungsrelevant waren. Der Versicherungsnehmer erhielt daraufhin eine entsprechend höhere Entschädigung.
Solche Fälle zeigen, dass die rechtliche Einordnung des Vertragsinhalts und der konkreten Schadenumstände entscheidend ist.
Erfahrung im Versicherungsrecht – bundesweite Vertretung im Hausratfall
Rogert & Ulbrich sind seit vielen Jahren im Versicherungsrecht tätig und vertreten Versicherungsnehmer bundesweit in Auseinandersetzungen mit Versicherern. Wir kennen die typischen Regulierungsabläufe, die wiederkehrenden Ablehnungsgründe und die Argumentationslinien der Versicherer.
Unser Anspruch ist eine strukturierte, nachvollziehbare und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte. Je nach Fall erfolgt dies durch außergerichtliche Anspruchsbegründung oder durch Klage gegen den Versicherer.
10 Fragen & Antworten zur Loss of Licence-Versicherung
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Wenn der Versicherer Ihren Schaden nicht reguliert, Leistungen kürzt oder die Hausratversicherung ablehnt, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Gerade bei erheblichen Schäden ist die rechtliche Einordnung häufig der entscheidende Schritt.
Lassen Sie Ihren Fall durch einen Anwalt im Versicherungsrecht prüfen und klären, welche Ansprüche Ihnen als Versicherungsnehmer aus der Hausratversicherung zustehen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung und verschaffen Sie sich rechtliche Klarheit.

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