Grundfähigkeitsversicherung – wenn die Versicherung bei Verlust von Grundfähigkeiten nicht zahlt
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Wenn elementare Fähigkeiten verloren gehen – und die Versicherung blockiert
Die Grundfähigkeitsversicherung soll einspringen, wenn elementare Fähigkeiten des täglichen Lebens durch Krankheit oder Unfall verloren gehen. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht auf eine Berufsunfähigkeit oder die konkrete berufliche Tätigkeit an, sondern allein auf den Verlust definierter Grundfähigkeiten.
Sind Fähigkeiten wie Gehen, Sehen, Hören, Sprechen oder der Gebrauch der Hände dauerhaft eingeschränkt, kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Umso gravierender ist es, wenn der Versicherer die Leistung verweigert oder den Leistungsfall nicht anerkennt.
Rogert & Ulbrich vertreten als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht bundesweit Versicherungsnehmer gegenüber ihrer Versicherung. Unsere Kanzlei prüft den Inhalt der Versicherungsbedingungen, medizinische Unterlagen und die Begründung der Leistungsablehnung sorgfältig.
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3Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die bei Verlust bestimmter vertraglich definierter Grundfähigkeiten eine monatliche Rente zahlt. Sie stellt für viele Versicherte eine Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Unfähigkeit abstellt, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben, prüft die Grundfähigkeitsversicherung ausschließlich, ob konkrete Fähigkeiten dauerhaft verloren gegangen sind.
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Welche Grundfähigkeiten sind versichert?
Welche Grundfähigkeiten geschützt sind, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Bedingungswerk. Typischerweise gehören hierzu körperliche Fähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen, Knien oder Bücken, sensorische Fähigkeiten wie Sehen oder Hören sowie teilweise auch kognitive Fähigkeiten.
Die konkrete Definition dieser Fähigkeiten variiert erheblich zwischen den Versicherungen. So kann etwa die Fähigkeit „Gehen“ bedeuten, eine bestimmte Strecke ohne Unterbrechung zurücklegen zu können. Andere Versicherer stellen lediglich auf die selbstständige Fortbewegung ab.
Entscheidend ist daher stets der genaue Inhalt der Versicherungsbedingungen. Ein Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüft, ob der Versicherer die vertraglichen Definitionen korrekt angewendet hat.
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Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit
Viele Versicherungsnehmer verwechseln die Grundfähigkeitsversicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Berufsunfähigkeit kommt es darauf an, ob der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung spielt die konkrete berufliche Tätigkeit keine Rolle. Auch wer noch arbeiten kann, kann einen Leistungsanspruch haben, wenn eine versicherte Fähigkeit verloren gegangen ist.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu den Unterschieden zwischen Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.
Leistungsvoraussetzungen in der Grundfähigkeitsversicherung
Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, wenn eine versicherte Grundfähigkeit dauerhaft oder für den vertraglich definierten Mindestzeitraum verloren gegangen ist. Häufig verlangen die Bedingungen eine Beeinträchtigung von mindestens sechs oder zwölf Monaten oder eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung.
Der Verlust muss in der Regel fachärztlich bestätigt sein. Maßgeblich sind konkrete medizinische Befunde, nicht lediglich subjektive Beschwerden.
Ein im Versicherungsrecht tätiger Anwalt prüft, ob die medizinischen Unterlagen den vertraglichen Anforderungen genügen.

Rolle von Hilfsmitteln bei der Leistungsprüfung
Ein zentraler Streitpunkt ist die Frage, ob der Verlust einer Fähigkeit auch dann vorliegt, wenn sie nur mithilfe technischer oder medizinischer Hilfsmittel ausgeübt werden kann.
Manche Versicherungen berücksichtigen Hilfsmittel ausdrücklich. Andere prüfen, ob deren Einsatz zumutbar ist. Ob eine Fähigkeit als „verloren“ gilt, obwohl sie mit Hilfsmitteln teilweise kompensiert werden kann, hängt vom konkreten Vertrag ab.
Hier kommt es auf eine präzise Auslegung der Bedingungen durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht an.
Darlegungs- und Beweislast
Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast für den Verlust der versicherten Grundfähigkeiten. Er muss durch geeignete medizinische Unterlagen nachweisen, dass die vertraglich definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
Beruft sich der Versicherer hingegen auf einen Ausschluss, muss er dessen Voraussetzungen beweisen.
Gerade bei unklaren medizinischen Konstellationen ist eine strukturierte rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei im Versicherungsrecht sinnvoll.
Anfechtung und Rücktritt durch die Versicherung
Wie bei anderen privaten Versicherungen kann sich der Versicherer auch bei der Grundfähigkeitsversicherung auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Wurden Gesundheitsfragen nicht vollständig oder unzutreffend beantwortet, drohen Anfechtung oder Rücktritt.
Ob diese Maßnahmen wirksam sind, hängt von zahlreichen rechtlichen Fragen ab. Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft, ob die Versicherung berechtigt ist, sich vom Vertrag zu lösen.
Praxisbeispiele aus der Grundfähigkeitsversicherung
In einem Fall lehnte der Versicherer die Leistung wegen Verlust der Fähigkeit „Treppensteigen“ ab, da angeblich noch einzelne Stufen bewältigt werden konnten. Nach rechtlicher Prüfung zeigte sich, dass die vertragliche Definition eine bestimmte Anzahl von Stufen voraussetzte, die nicht mehr erreicht wurde. Die Versicherung erkannte den Leistungsfall an.
In einem weiteren Fall wurde die Leistung mit Verweis auf ein mögliches Hilfsmittel verweigert. Nach Auslegung des Vertragsinhalts stellte sich heraus, dass eine Verpflichtung zur Nutzung dieses Hilfsmittels nicht bestand.
10 Fragen & Antworten zur Grundfähigkeitsversicherung
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Wenn Ihre Grundfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert oder sich auf Ausschlüsse beruft, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren.
Lassen Sie Ihren Fall durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüfen und klären Sie, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer Versicherung zustehen.

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