Bei besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr wird nicht mehr nur von Ordnungswidrigkeiten gesprochen. Vielmehr kann es sich dann auch um eine Verkehrsstraftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Im StGB gibt es Paragrafen, die sich explizit auf den Straßenverkehr beziehen. Darunter fallen nachfolgende Fälle:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr bzw. Gefährdung des Verkehrs (§ 315b StGB und § 315c StGB)
- Illegale Autorennen (§ 315d StGB)
- Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel (z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer) (§ 316 StGB)
Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind immer ein schwerer Vorwurf, der den Führerschein gefährdet.
Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 ‰. Bis dahin gehen Sie straffrei durch, es sei denn, Sie begehen einen alkoholbedingten Fahrfehler wie einen Rotlichtverstoß, fahren Schlangenlinien oder Sie verursachen einen Unfall. Dann kann bereits ab 0,3‰ eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Generell wird zwischen relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit unterschieden. Letztere liegt ab 1,1 Promille vor. Je näher der festgestellte Alkoholgehalt dabei an die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille kommt, umso niedriger sind die Anforderungen an den Nachweis der alkoholtypischen Ausfallerscheinungen. Das heißt, bei 1,0 Promille Blutalkohol reicht schon ein kleiner Schlenker und der Führerschein ist in Gefahr. Ab 1,1 Promille liegt in jedem Falle absolute Fahruntüchtigkeit vor. Die Fahrerlaubnis wird dann vom Gericht entzogen und die Führerscheinstelle angewiesen, dem Betroffenen vor Ablauf einer Frist, in der Regel nicht vor Ablauf von 10-12 Monaten, keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Wenn Sie unter Einfluss von Drogen Auto fahren, begehen Sie eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder aber eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit. Mit welcher Strafe Drogen am Steuer geahndet werden, hängt dabei von der Häufigkeit der Vergehen ab.
Verkehrsstraftat: Rogert & Ulbrich empfiehlt
Gerade wenn Alkohol oder andere unerlaubte berauschende Mittel im Straßenverkehr vorgeworfen werden, sollte man seinen Fall von einem Verkehrsanwalt prüfen lassen. Besonders dann wenn ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg bereits einige Punkte aufweist, können die für den Regelverstoß verhängten Punkte zum Problem werden. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos und unverbindlich.
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