Tesla Wächtermodus: Verstoß gegen DSGVO – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Österreich

Das Bundesverwaltungsgericht Österreich (BVwG) hat mit Beschluss vom 9. Mai 2024 ein wegweisendes Urteil zum sogenannten Tesla „Wächtermodus“ gefällt. Im Zentrum der Entscheidung steht die datenschutzrechtliche Bewertung der permanenten Videoaufzeichnung durch Tesla-Fahrzeuge im öffentlichen Raum.

Das Gericht stellt klar: Der Einsatz des Wächtermodus verstößt gegen zentrale Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gegen die Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO. Fahrzeughalter, die diese Funktion nutzen, riskieren demnach nicht nur eine Datenschutzverletzung, sondern auch behördliche Sanktionen.

Tesla Wächtermodus: Datenschutzrechtlich erklärt für Mandanten und Unternehmen

Der Wächtermodus in Tesla-Fahrzeugen ist eine automatische Überwachungsfunktion, die das Umfeld des Fahrzeugs per Kamera aufzeichnet, sobald sich Personen nähern – auch ohne Berührung des Fahrzeugs.

Seit einem Softwareupdate Ende 2022 werden Aufnahmen nur noch gespeichert, wenn zusätzlich Sensoren Erschütterungen registrieren. Auch die Speicherdauer wurde von zehn auf maximal zwei Minuten verkürzt.

Datenschutzrechtlich besonders kritisch: Die Aufnahmen werden lokal auf einem USB-Stick gespeichert, auf den ausschließlich der Fahrzeugeigentümer Zugriff hat – ohne Kontrollmöglichkeit für betroffene Dritte. Für Datenschutzanwälte stellt sich daher die Frage, ob der Einsatz des Wächtermodus mit der DSGVO vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO sowie das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO).

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Hintergrund zur Entscheidung: Datenschutzbeschwerde gegen Tesla-Wächtermodus

Auslöser der datenschutzrechtlichen Prüfung war ein Vorfall, bei dem ein Tesla im aktivierten Wächtermodus blinkte, als eine unbeteiligte Person am Fahrzeug vorbeiging. Die Reaktion des Fahrzeugs deutete darauf hin, dass eine Videoaufzeichnung erfolgte – ohne Vorwarnung oder erkennbare Einwilligung.

Die betroffene Person fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und reichte daraufhin Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein. Der Fall führte zur gerichtlichen Überprüfung, ob der Einsatz des Wächtermodus mit den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere der Datenminimierung und Transparenzpflicht gemäß Art. 13 DSGVO, vereinbar ist.

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Rechtliche Bewertung: Tesla-Wächtermodus und Verantwortlichkeit nach DSGVO

Das Bundesverwaltungsgericht Österreich (BVwG) stellte in seiner Entscheidung klar: Fahrzeughalter, die den Tesla-Wächtermodus aktivieren, gelten als Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Damit treffen sie sämtliche Pflichten, die mit dieser datenschutzrechtlichen Rolle verbunden sind – allen voran die Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO.

Bemerkenswert ist: Für die Einordnung als Verantwortlicher genügt bereits die Möglichkeit der Datenerhebung – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Videoaufzeichnung erfolgt. Schon das bloße Aktivieren des Wächtermodus und die reaktive Fahrzeugantwort (z. B. Blinken) lösen rechtliche Verpflichtungen aus.

Fahrzeughalter sind daher verpflichtet, deutlich sichtbare Datenschutzhinweise am Fahrzeug anzubringen, die den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechen. Diese Hinweise müssen u. a. folgende Angaben enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • ggf. berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
  • ggf. Informationen zu Drittlandübermittlungen inkl. Angemessenheitsbeschluss oder geeigneter Garantien

Fazit: Wer den Wächtermodus nutzt, ohne diese Informationspflichten zu erfüllen, riskiert Verstöße gegen die DSGVO – inklusive Bußgelder und Unterlassungsansprüche

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Tesla Wächtermodus: Datenschutzrechtliche Risiken durch Fernzugriff per App

Tesla hat den Funktionsumfang seines Wächtermodus erweitert: Fahrzeughalter können nun über eine Smartphone-App in Echtzeit auf die Außenkameras ihres Fahrzeugs zugreifen und das Kamerabild aus der Ferne streamen. Diese technologische Erweiterung steigert zwar die Überwachungssicherheit – sie wirft jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken auf.

Durch den Fernzugriff ist eine kontinuierliche Beobachtung des öffentlichen Raums möglich – inklusive der potenziellen Aufzeichnung unbeteiligter Passanten. Damit steigt das Risiko einer unzulässigen Verarbeitung personenbezogener Daten deutlich an.

Zudem ist davon auszugehen, dass bei Nutzung der App personenbezogene Daten über Cloud-Dienste in die USA übertragen werden. Dies stellt eine Drittlandsübermittlung im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO dar – verbunden mit zusätzlichen Anforderungen an Datensicherheit und Transparenz. Ohne geeignete Garantien oder eine gültige Rechtsgrundlage kann dies zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

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Auswirkungen der Entscheidung: DSGVO-Pflichten für private Fahrzeugüberwachung

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Österreich macht unmissverständlich klar: Die Aktivierung des Tesla-Wächtermodus zieht konkrete datenschutzrechtliche Pflichten nach sich – unabhängig davon, ob tatsächlich Videoaufnahmen gespeichert werden.

Fahrzeughalter gelten als Verantwortliche im Sinne der DSGVO und müssen sicherstellen, dass Personen im Umfeld des Fahrzeugs aktiv und transparent über die Datenverarbeitung informiert werden. Das bedeutet: Schon die Möglichkeit der Aufzeichnung verpflichtet zur Einhaltung der Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.

Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Sie könnte als Richtschnur für die Beurteilung privater Überwachungstechnologien in Fahrzeugen innerhalb der gesamten EU dienen. Vor allem die Notwendigkeit einer klaren, öffentlichen Kommunikation von Datenschutzmaßnahmen rückt stärker in den Fokus.

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