Im Rahmen der Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen gehören Kürzungen und Abschläge bei Reparaturrechnungen leider zur täglichen Regulierungspraxis der Kfz-Versicherungen, sowohl bei Werkstattrechnungen, als auch bei vorliegenden Gutachten. Hierdurch sparen Versicherungen in Deutschland jährlich eklatante Summen ein. Doch sind diese Abzüge bei Rechnungen im Rahmen der Schadensregulierung rechtlich zulässig?
Aktuelle Rechtsprechung: Abzüge zu Lasten der Kfz-Versicherten sind rechtswidrig
Im Geldbeutel der Betroffenen bedeuten Kürzungen ein erhebliches Minus. Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Praxis aber nicht zulässig. Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung ist klar auf Seiten der Unfallgeschädigten und erklärt Kürzungen als rechtswidrig. Unfallgeschädigte sind nach einem Verkehrsunfall so zu stellen, wie vor dem Unfall. Alle unfallbedingten Kosten sind zu erstatten, sowohl bei einer fiktiven Abrechnung als auch bei einer konkreten Abrechnung.
Wehren Sie sich erfolgreich gegen Abschläge bei der Schadenssumme
Die Rechtslage ist auch den Kfz-Versicherungen klar. Doch dies hindert sie nicht daran zunächst die Schadenssumme zu kürzen, da das Einsparpotenzial zu groß ist und zu viele Betroffene dies einfach hinnehmen. Dabei ist die Lösung ganz einfach. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von Verkehrsrechtsanwälten beraten.
Fordern Sie die gekürzten Beträge von der Kfz-Versicherung zurück
Nehmen Sie juristische Unterstützung in Anspruch und beauftragen Sie einen Anwalt per Mahnbescheid die zu Unrecht gekürzten Beträge von dem Kfz-Versicherer zu fordern. Vor dem Hintergrund der eindeutigen Rechtslage zahlen die Versicherungen oftmals schon nach Erlass des Mahnbescheids, da sie genau wissen, dass sie die Abzüge nicht aufrechterhalten können. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wird spätestens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die gekürzten Beträge auszahlen. Doch im Großteil der Fälle, kommt es erst gar nicht zu einem Prozess, da bereits im Vorfeld die Auszahlung erfolgt. Nutzen Sie Ihre Chance und wehren Sie sich gegen Kürzungen.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Es ist wichtig, dass Sie im Falle eines Unfalls umgehend juristische Hilfe in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie von Anfang an Fehler. Vielfach wird rechtlicher Beistand erst gesucht, wenn Unfallgeschädigte von massiven Kürzungen betroffen sind. Doch wenn Sie eine vollumfängliche Zahlung des erlittenen Schadens erreichen wollen, sollten Sie sich unverzüglich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Zudem tragen Sie dadurch keine zusätzlichen Kosten. Denn die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts trägt immer die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Eine anteilige Erstattung erfolgt nur im Falle eines einschlägigen Mitverschuldens am Verkehrsunfall.
Soforthilfe bei Verkehrsunfällen
Wir übernehmen für Sie die gesamte Schadensregulierung – von der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer bis hin zur Durchsetzung von Schmerzensgeld. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihren Fall individuell und beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.
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