Rechtlicher Prozess beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca
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Kauf von Immobilien auf Mallorca: Chancen und rechtliche Risiken
Mallorca gehört zu den beliebtesten Immobilienstandorten weltweit. Die atemberaubenden Lagen, eine ausgezeichnete Infrastruktur, die gute Erreichbarkeit und die hohe Sicherheit machen die Insel zu einem attraktiven Ziel für Immobilienkäufer. Hinzu kommen attraktive Renditen durch Ferienvermietungen und eine kontinuierliche Wertsteigerung.
Allerdings gibt es auch rechtliche Herausforderungen, wie undurchsichtige Eigentumsregister, das Fehlen einer gründlichen Rechtsprüfung durch Notare und problematische Bauzonen. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilienrecht und Projektmanagement auf Mallorca stellen wir sicher, dass Ihr Kauf reibungslos und rechtssicher abläuft.
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3Immobilienkauf in Spanien –
Wichtige Schritte vor der notariellen Beurkundung
In Spanien wird vor der notariellen Beurkundung eines Immobilienkaufs häufig ein Optionsvertrag abgeschlossen. Wenn der Käufer sein Optionsrecht schriftlich ausübt, wird in der Regel die Vorbereitung der notariellen Beurkundung eingeleitet.
Der Termin für die Beurkundung sowie der Ort müssen schriftlich mitgeteilt werden – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein (Certificado con acuse de recibo) oder Burofax. Die sicherste Methode ist das notarielle Requerimiento, bei dem der Notar bestätigt, dass das Optionsrecht ausgeübt wurde.
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Vorbereitung der notariellen Beurkundung
Sobald der Termin für die notarielle Beurkundung festgelegt ist, müssen die rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Dazu zählt die Gewährleistung des reibungslosen Übergangs des Eigentums sowie die gleichzeitige Übergabe des Kaufpreises, was in Spanien immer unmittelbar miteinander verbunden ist.
Es ist ratsam, einen örtlichen Fachanwalt für Immobilienrecht mit der Erstellung des Kaufvertrags zu beauftragen. Dieser kümmert sich zudem um die Zahlung der erforderlichen Steuern und sorgt für die korrekte Eintragung im Grundbuch. Der Notar prüft hingegen nur die Identität der Beteiligten anhand ihrer Ausweispapiere.
Notarielle Pflichten und steuerliche Anforderungen
Der Notar stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien über eine spanische Steuernummer (NIF) verfügen und fordert einen Zahlungsnachweis, zum Beispiel in Form eines Schecks von einer spanischen Bank.
Diese Unterlagen sind zwingend erforderlich, um die notarielle Kaufurkunde im Grundbuch eintragen zu lassen.
Prüfung des Grundbuchs vor der Beurkundung
Der beauftragte Anwalt sollte vor der Beurkundung das Grundbuch einsehen, um die Eigentumsverhältnisse sowie mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Nutzungsrechte zu überprüfen. Auch das Fehlen von erforderlichen Baugenehmigungen, etwa für einen Pool, kann unerwartete Probleme verursachen.
Steuerliche Verpflichtungen nach der Beurkundung
Nach Erhalt der ersten Urkunde (Primera Copia) müssen die Wertzuwachssteuer an die Gemeinde sowie die Grunderwerbssteuer (8-11 %) an das regionale Finanzamt abgeführt werden.
Bei Verkäufen durch Steuernichtresidenten muss zudem ein 3 %-iger Anteil des Kaufpreises als Sicherheit für die Einkommenssteuer des Verkäufers einbehalten werden. Nach Erledigung dieser steuerlichen Verpflichtungen wird die Urkunde beim Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt.
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Rechtssicherheit beim Immobilienkauf auf Mallorca
Der Kauf einer Immobilie auf Mallorca kann mit verschiedenen rechtlichen Herausforderungen verbunden sein, die besonders für ausländische Käufer oft schwer durchschaubar sind. Als erfahrene Experten im Immobilienrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung, damit Ihre Investition auf Mallorca sicher und rechtlich einwandfrei verläuft.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Grundbuchprüfung und Absicherung
- Beratung und Erstellung von Optionsverträgen
- Notarielle Beurkundung und Vertragsvorbereitung
- Rechtsvertretung bei Problemen mit illegalen Bauten
- Steuerliche Beratung und Abwicklung
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende rechtliche Beratung – wir begleiten Sie professionell bei jedem Schritt Ihres Immobilienkaufs.
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