Marco Rogert

Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen

Das Landgericht Bremen entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Frachtführer verpflichtet, Fahrzeuge nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, weder überraschend noch unangemessen benachteiligt. Fehlen solche Parkplätze auf der Transportroute, muss der Frachtführer den Auftrag ablehnen oder alternative Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Andernfalls sind Weisungen des Absenders einzuholen.

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Zum qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus einem über Nacht abgestellten LKW an einer italienischen Raststätte; Wirksamkeit einer AGB-Klausel, wonach der Fahrer nur bewachte Parkplätze anfahren darf

Das OLG München entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Fahrer verpflichtet, nur bewachte Parkplätze anzufahren, unwirksam ist, wenn sie ihm nicht vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Der Frachtführer haftet nur bei Kenntnis einer erhöhten Diebstahlsgefahr oder bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen. Ein qualifiziertes Verschulden liegt nicht vor, wenn er geeignete Raststätten wählt.

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Verwaltungsgericht bestätigt hohe Geldstrafe gegen Amazon wegen Verstößen gegen die DSGVO

Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission bestätigt, die eine Geldbuße von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core SARL verhängte. Der Online-Riese verstieß bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die DSGVO. Das Gericht unterstrich die Notwendigkeit, datenschutzrechtliche Vorschriften strikt einzuhalten und ordnete zudem tägliche Zwangsgelder für fehlende Abhilfemaßnahmen an.

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Zum qualifiziertes Verschulden des Frachtführers wegen Abstellen von wertvoller Ware vor einem unbesetzten Lagerhaus

Das Oberlandesgericht München stellt klar: Das Abstellen wertvoller Ware ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vor einem unbesetzten Lagerhaus begründet ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers gemäß § 435 HGB. Auch wenn diese Praxis in der Vergangenheit üblich war, trägt der Frachtführer die Verantwortung, die Ware sicher und ordnungsgemäß bereitzustellen.

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Zu den Voraussetzungen an einen Temperaturschaden bei Tiefkühlgut; qualifiziertes Verschulden bei Einsatz eines Kühlfahrzeuges ohne aktive Kühlung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar: Verstöße gegen die TLMV-Vorgaben zur Temperatur von Tiefkühlware während des Transports führen zu einem Verlust der Verkehrsfähigkeit. Der Frachtführer trägt die Verantwortung, ein geeignetes Kühlfahrzeug einzusetzen. Ein Fahrzeug ohne aktive Kühlung bei Verzögerungen stellt ein qualifiziertes Verschulden dar und kann zu erheblichen Haftungsfolgen führen.

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Bundesgerichtshof: Zum Beweis der ordnungsgemäßen Übernahme durch den Frachtführer bei (Tief-)Kühlgut

Der Bundesgerichtshof klärt: Der Anspruchsteller muss bei der Forderung nach Ersatz nachweisen, dass die Tiefkühlware unbeschädigt und ordnungsgemäß gekühlt übergeben wurde. Die Übernahmequittung gilt als widerlegliche Vermutung für die Richtigkeit der Angaben, wenn der Frachtführer ohne vorherige Prüfung unterschreibt. Dies stärkt die Position der Anspruchsteller und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Überprüfung.

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