Einbürgerung nach 3 Jahren: Geplante Abschaffung 2025 – Das sollten Betroffene wissen

Die Regelung, die eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, soll laut dem aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im Jahr 2025 wieder gestrichen werden. Für zahlreiche Migrantinnen und Migranten, die bislang von der verkürzten Frist profitieren konnten, bringt dies spürbare Veränderungen mit sich.

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Einbürgerung, Aufenthaltsrecht und die rechtlichen Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung zur Seite. Wer aktuell eine Einbürgerung nach drei Jahren plant, sollte sich rechtzeitig beraten lassen, um Fristen einzuhalten und mögliche Nachteile zu vermeiden.

Was ändert sich konkret bei der Einbürgerung?

Die 2024 eingeführte „Turbo-Einbürgerung“, die eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt ermöglichte, steht vor der Abschaffung. Diese Regelung richtete sich an besonders gut integrierte Personen mit Deutschkenntnissen auf C1-Niveau und aktivem gesellschaftlichem Engagement. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird die Abschaffung der „Turbo-Einbürgerung“ für das Jahr 2025 ausdrücklich angekündigt.

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Was bleibt beim Einbürgerungsrecht bestehen?

Unverändert bleibt die bereits 2024 eingeführte Verkürzung der regulären Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Ebenfalls weiterhin möglich ist die doppelte Staatsbürgerschaft, die weiterhin der Regelfall bleibt. Laut Koalitionsvertrag sollen zudem weitere zentrale Bestandteile der Staatsangehörigkeitsrechtsreform erhalten bleiben.

Wann tritt die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung in Kraft?

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD stellt zunächst eine politische Absichtserklärung dar und hat keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Die geplante Abschaffung der Einbürgerung nach drei Jahren muss noch durch ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag umgesetzt werden. Bis dahin bleibt die derzeitige Regelung bestehen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die neue Regierung zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts vorlegt.

Jetzt handeln: Einbürgerung nach 3 Jahren soll bald entfallen

Wer aktuell alle Voraussetzungen für die Einbürgerung nach drei Jahren erfüllt, sollte prüfen, ob ein zeitnaher Antrag sinnvoll ist. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen empfiehlt es sich, sich frühzeitig durch erfahrene Anwälte im Migrationsrecht beraten zu lassen, um Fristen einzuhalten und die Einbürgerungschancen zu sichern.

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