In Nordrhein-Westfalen werten Finanzermittler erneut ein großes Datenpaket einer Kryptoplattform aus. Rund 4.000 Accounts stehen dabei im Fokus. Für viele Krypto-Anleger könnte das der Startschuss für neue Nachfragen und Prüfungen sein – nicht, weil Behörden „jagen“, sondern weil der Vollzug digitaler Steuergesetze spürbar effizienter wird.
Die Finanzverwaltung in NRW hat nach der ersten Lieferung im Jahr 2023 im September 2025 erneut strukturierte Nutzerdaten einer in Deutschland ansässigen Kryptoplattform erhalten. Diese Datensätze enthalten Informationen zu Konto-IDs, Ein- und Auszahlungen sowie Bewegungen zwischen Wallets. Für die Behörden sind das wertvolle Puzzleteile, um steuerlich relevante Vorgänge zu erkennen. Es handelt sich dabei nicht um ein willkürliches Durchforsten sämtlicher Kryptokonten, sondern um Auskunftsersuchen im Rahmen der Abgabenordnung.
Deutsche Steuerregeln für private Krypto-Anleger
Für private Anleger ist das deutsche Steuerregime vergleichsweise freundlich: Wer Kryptowerte – egal ob Währungen oder tokenisierte andere Assets – länger als ein Jahr hält, fällt in der Regel aus der Besteuerung. Zudem gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro bei unterjährigen privaten Veräußerungsgeschäften.
Trotzdem geraten viele Anleger in Schwierigkeiten – oft nicht aus böser Absicht, sondern wegen der unterschätzten Komplexität der Transaktionen. Coins wechseln Börsen, werden auf Hardware-Wallets verschoben, Token werden gesplittet, getauscht oder an Protokolle verliehen. Die Folge: Transaktionsketten, die sich ohne saubere Dokumentation kaum rekonstruieren lassen.
Besonderheiten des Angriffs
Der Angriff war hochgradig zielgerichtet. Die Angreifer hatten die Wallet-Struktur des Opfers detailliert analysiert und den Angriff exakt auf dessen Positionen im Venus Protocol zugeschnitten. Hinweise deuten darauf hin, dass dabei Deepfake-Videos eingesetzt wurden, um gefälschte Identitäten glaubwürdig darzustellen.
Ein weiteres Merkmal: Trotz Nutzung einer Hardware-Wallet konnte der Angriff erfolgreich sein. Grund war die Manipulation des Frontends, wodurch das Opfer zwar korrekt signierte, jedoch unbemerkt eine bösartige Transaktion bestätigte.
Spezialsoftware für Blockchain-Analyse
Die Auswertung durch die Finanzbehörden erfolgt längst nicht mehr manuell. Spezialsoftware für Blockchain-Analyse und KI-gestützte Datenverarbeitung clustert Wallet-Bewegungen, erkennt Muster und verknüpft sie mit den bei den Plattformen erhobenen KYC-Daten. Selbst Peer-to-Peer-Marktplätze, bei denen nicht jede Gegenposition offenkundig ist, liefern genügend Signale, um Auffälligkeiten herauszufiltern.
Ab 2026 werden durch neue EU-Meldepflichten für Krypto-Dienstleister zudem grenzüberschreitende Datenflüsse standardisiert.
Welche Transaktionen sind interessant?
Die Finanzbehörden müssen Aufwand und Ertrag abwägen. Besonders interessant werden Fälle, in denen das Transaktionsvolumen spürbar ist. Als Faustregel gilt: Je größer die Ströme, desto höher die Chance, dass sich eine Prüfung lohnt. Kleinere Anleger sind nicht automatisch aus dem Schneider, haben aber realistischerweise eine geringere Priorität.
Entscheidend ist nicht allein die absolute Gewinnhöhe, sondern oft die Summe der Bewegungen und deren Struktur: kurze Haltezeiten, häufige Trades, Transfers zwischen vielen Wallets und Börsen.
Prüffragen für Krypto-Anleger
Jeder Anleger sollte sich folgende Fragen stellen:
- Haltefristen: Habe ich meine Kryptos länger als ein Jahr gehalten? Kann ich Transfers zwischen meinen Wallets ohne Kauf- oder Verkaufsvorgang belegen?
- Gewinne: Welche Gewinne habe ich in einem Kalenderjahr erzielt? Verluste aus einem anderen Jahr können nicht direkt verrechnet werden, sondern müssen separat deklariert werden.
- Freigrenze: Liege ich über der Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr? Die Grenze gilt kumulativ, nicht pro Einzelgeschäft.
- Vollständigkeit: Lässt sich für jedes Steuerjahr eine nachvollziehbare Transaktionsliste zusammenstellen (Einzahlungen, Auszahlungen, Käufe, Verkäufe, Transfers, Staking/Lending/Airdrops etc.)?
- Plausibilität: Ergibt die zeitliche Abfolge Sinn – insbesondere bei Transfers zwischen Börsen und Wallets? Gibt es Bestandsnachweise wie Kontoauszüge oder Plattform-Exports?
- Konsistenz: Passen Erklärungen, Bestände am Jahresende und deklarierte Gewinne/Verluste zusammen, oder gibt es ungeklärte Lücken?
Besonders kritisch sind Transaktionskosten, Splits oder defekte Exporte. Hier braucht es strukturierte, nachvollziehbare Aufstellungen aus den vorhandenen Quellen (Börsenexports, Wallet-Explorer, Kontoauszüge, E-Mails zu Ein- und Auszahlungen).
Was sollten betroffene Krypto-Investoren tun?
Das Finanzamt kann bei Steuerhinterziehung bis zu zehn Jahre rückwirkend Nachforderungen stellen – in der Praxis bedeutet das: 2025 können noch Verfehlungen ab 2015 betroffen sein.
Normalerweise gilt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren (bei leichtfertiger Verkürzung fünf Jahre), bei Verdacht auf Hinterziehung greift jedoch die zehnjährige Frist. Strafrechtlich drohen bei schweren Fällen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch empfindliche Strafen. Wer betroffene Jahre bislang nicht korrekt erklärt hat, sollte das Risiko nicht unterschätzen, sondern umgehend professionelle Hilfe suchen.
Hier empfiehlt sich ein erfahrener Steuerberater und – bei Anzeichen für ein strafrechtliches Verfahren – ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt.



