Autohändler insolvent

Autohändler insolvent – Ihre Rechte bei Anzahlung, Finanzierung und Gewährleistung

Was Autokäufer wissen sollten, wenn Händler oder Hersteller zahlungsunfähig werden

Ihr Autohändler hat Insolvenz angemeldet, das bestellte Fahrzeug steht noch nicht vor der Tür, die Anzahlung ist überwiesen oder der Kredit läuft bereits. Ob Sie Ihr Geld wiedersehen, hängt vor allem davon ab, wie Sie bezahlt haben und ob das Fahrzeug schon übergeben wurde. Haben Sie den Kauf über ein vom Händler vermitteltes Darlehen finanziert, dürfen Sie der Bank die Nichtlieferung entgegenhalten und die Raten verweigern. Rogert & Ulbrich prüft Ihre Position und setzt Ihre Ansprüche gegenüber Insolvenzverwalter, Bank und Hersteller durch.

Händlerinsolvenz: Warum der Zeitpunkt der Übergabe alles entscheidet

Mit dem Insolvenzantrag verliert der Händler in aller Regel die Kontrolle über sein Vermögen. Zunächst bestellt das Insolvenzgericht meist einen vorläufigen Insolvenzverwalter, nach Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung. Er entscheidet, welche offenen Verträge noch erfüllt werden. Für Sie als Käufer bedeutet das: Ihr Kaufvertrag ist nicht automatisch hinfällig, aber Ihre Ansprüche stehen in Konkurrenz zu denen aller anderen Gläubiger.

Ist der Kaufvertrag von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt, hat der Insolvenzverwalter nach § 103 InsO ein Wahlrecht. Er kann den Vertrag erfüllen und das Fahrzeug liefern, wenn es vorhanden ist und die Masse davon profitiert. Er kann die Erfüllung aber auch ablehnen. In diesem Fall bleibt Ihnen nur eine Forderung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, und diese ist eine gewöhnliche Insolvenzforderung nach § 38 InsO. Solche Forderungen werden am Ende des Verfahrens mit einer Quote bedient, die in der Praxis häufig im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt.

Deshalb sind drei Ausgangslagen strikt zu unterscheiden: Das Fahrzeug wurde bereits übergeben und bezahlt. Das Fahrzeug wurde bestellt und angezahlt, aber noch nicht geliefert. Oder der Kauf wurde über ein Darlehen finanziert, das der Händler vermittelt hat. Jede dieser Konstellationen führt zu anderen Rechten und anderen Handlungspflichten. Wer sie verwechselt, verschenkt Geld oder verpasst Fristen.

Sie wissen nicht, in welcher Lage Sie stehen? Lassen Sie Kaufvertrag, Zahlungsbelege und Finanzierungsunterlagen prüfen, bevor der Insolvenzverwalter Fakten schafft.

Fahrzeug übergeben und bezahlt: Eigentum sichern und Zulassungsbescheinigung Teil II anfordern

Haben Sie das Fahrzeug erhalten und den Kaufpreis vollständig gezahlt, sind Sie in der Regel Eigentümer geworden (§ 929 BGB). Der Insolvenzverwalter kann das Auto dann nicht zur Masse ziehen. Sollte er es dennoch versuchen, steht Ihnen ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu. Der Kauf selbst ist damit gesichert. Ein Risiko bleibt jedoch, das viele Käufer unterschätzen: die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich der Kfz-Brief.

Händler finanzieren ihren Fahrzeugbestand häufig über Banken oder Herstellerbanken. Diese lassen sich die Fahrzeuge zur Sicherheit übereignen und behalten die Zulassungsbescheinigungen Teil II ein. Zahlt der Händler seinen Einkaufskredit nicht, meldet sich die finanzierende Bank unter Umständen bei Ihnen und verlangt das Fahrzeug heraus. Ob Sie gegen die Bank geschützt sind, entscheidet sich über den gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB. Der Bundesgerichtshof verlangt hierfür, dass sich der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen lässt. Ihre Vorlage gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den Mindesterfordernissen eines gutgläubigen Erwerbs. Wer den Wagen ohne Einsicht in das Dokument übernommen hat, steht deutlich schwächer da.

Fordern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II daher sofort schriftlich beim Händler oder beim Insolvenzverwalter an, wenn Sie das Dokument noch nicht in Händen halten. Sichern Sie Kaufvertrag, Übergabeprotokoll und alle Zahlungsnachweise. Diese Unterlagen belegen, dass Sie den Kaufpreis vollständig geleistet haben und das Fahrzeug rechtmäßig besitzen. Liegt ein Betrugsverdacht vor, etwa weil ein Fahrzeug mehrfach verkauft wurde, gelten zusätzliche Regeln. Mehr dazu lesen Sie unter Betrug beim Autokauf und Autoverkauf vor Ort.

Der Kfz-Brief fehlt noch? Warten Sie nicht ab, bis sich die Händlerbank meldet. Klären Sie Ihre Eigentumslage jetzt.

Anzahlung geleistet, Fahrzeug nicht geliefert: Der schmerzhafteste Fall

Haben Sie ein Fahrzeug bestellt und angezahlt, aber noch nicht erhalten, sind Sie im ungünstigsten Szenario. Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung ab, wird Ihre Anzahlung zur gewöhnlichen Insolvenzforderung. Sie müssen die Forderung innerhalb der im Eröffnungsbeschluss genannten Frist beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden (§ 174 InsO). Versäumen Sie die Frist, ist eine nachträgliche Anmeldung zwar möglich, kostet aber Gebühren. Und selbst bei ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten Sie am Ende meist nur einen Bruchteil des Betrags zurück.

Es gibt allerdings Ausnahmen, die Sie unbedingt prüfen sollten. Haben Sie die Anzahlung per Kreditkarte geleistet, können Sie bei Ihrem Kartenanbieter ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) wegen Nichtlieferung einleiten. Die Kartenorganisationen setzen dafür Fristen, die meist bei 120 Tagen ab Belastung oder ab dem vereinbarten Liefertermin liegen. Auch eine Bankbürgschaft oder ein Treuhandkonto, auf das die Anzahlung geflossen ist, schützt Ihr Geld vor dem Zugriff der Gläubiger. Und wurde der Kauf über eine vom Händler vermittelte Bank finanziert, trägt die Bank das Insolvenzrisiko. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Eine weitere Falle lauert bei Rückzahlungen kurz vor der Pleite. Hat der Händler Ihnen noch schnell die Anzahlung zurücküberwiesen, obwohl er bereits zahlungsunfähig war, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlung anfechten. Zahlungen aus den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag sind nach § 130 InsO anfechtbar, wenn Sie die Zahlungsunfähigkeit kannten. Bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung reicht die Anfechtung nach § 133 InsO sogar noch weiter zurück. Wer von der wirtschaftlichen Schieflage wusste und sich das Geld hat auszahlen lassen, muss es unter Umständen zurückgeben.

Anzahlung geleistet und keine Lieferung in Sicht? Prüfen Sie Chargeback, Bürgschaft und Finanzierung, bevor Sie Ihre Forderung nur zur Tabelle anmelden.

Finanzierter Autokauf: Wann Sie der Bank die Kreditraten verweigern dürfen

Die stärkste Position haben Käufer, die das Fahrzeug über ein Darlehen finanziert haben, das der Händler vermittelt hat. Kaufvertrag und Darlehensvertrag bilden dann ein verbundenes Geschäft nach § 358 Abs. 3 BGB. Eine wirtschaftliche Einheit wird vermutet, wenn der Händler selbst finanziert oder sich die Bank beim Vertragsabschluss der Mitwirkung des Händlers bedient. Das ist der Regelfall, wenn Sie die Finanzierung im Autohaus abgeschlossen haben, sei es über eine Herstellerbank oder ein Kreditinstitut, mit dem der Händler zusammenarbeitet.

Die Folge regelt § 359 Abs. 1 BGB, der sogenannte Einwendungsdurchgriff. Sie können der Bank alle Einwendungen entgegenhalten, die Sie gegenüber dem Händler zur Verweigerung Ihrer Leistung berechtigen würden. Liefert der Händler das Fahrzeug nicht, müssten Sie ihm den Kaufpreis nicht zahlen (§ 320 BGB). Genau diese Einwendung wirkt gegen die Bank: Sie dürfen die Kreditraten verweigern. Das Insolvenzrisiko des Händlers trägt damit die Bank und nicht Sie. Bereits gezahlte Raten können in bestimmten Konstellationen zurückverlangt werden, insbesondere wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Ob das im Einzelfall gelingt, hängt von der Vertragsgestaltung und dem Zeitpunkt der Zahlungen ab.

Der Einwendungsdurchgriff hat Grenzen, die Sie kennen sollten:

  • Bagatellgrenze: Bei einem finanzierten Entgelt unter 200 Euro greift der Durchgriff nicht. Beim Autokauf spielt das praktisch keine Rolle.
  • Vorrang der Nacherfüllung: Bei Mängeln müssen Sie zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erst wenn diese fehlschlägt oder wegen der Insolvenz nicht mehr möglich ist, dürfen Sie die Raten zurückhalten.
  • Eigener Kredit ohne Händlerbeteiligung: Haben Sie das Darlehen bei Ihrer Hausbank aufgenommen, ohne dass der Händler beteiligt war, fehlt die wirtschaftliche Einheit. Dann müssen Sie weiterzahlen und Ihren Schaden beim Händler geltend machen.
  • Form und Begründung: Stoppen Sie die Raten nicht kommentarlos. Erklären Sie der Bank schriftlich, auf welche Einwendung Sie sich stützen. Andernfalls riskieren Sie Mahnungen, Kündigung und einen negativen Schufa-Eintrag.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten gegenüber Banken finden Sie auf unserer Seite zum Bankrecht für Verbraucher.

Sie zahlen Raten für ein Fahrzeug, das nie geliefert wurde? Lassen Sie prüfen, ob ein verbundenes Geschäft vorliegt, bevor Sie die nächste Rate überweisen.

Gewährleistung, Herstellergarantie und Leasing: Was nach der Insolvenz noch gilt

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln richten sich gegen den Verkäufer (§§ 434, 437 BGB). Ist der Händler insolvent, werden Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Rückzahlung nach Rücktritt zu Insolvenzforderungen mit den bekannten geringen Quoten. Eine Nachbesserung erhalten Sie praktisch nur, wenn der Insolvenzverwalter den Betrieb fortführt und den Vertrag erfüllt. Bei einem finanzierten Kauf eröffnet ein Mangel zugleich den Weg zum Einwendungsdurchgriff: Scheitert die Nacherfüllung an der Insolvenz, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und der Bank die weitere Ratenzahlung verweigern.

Deutlich wertvoller ist in dieser Lage die Herstellergarantie. Sie ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Ihnen und dem Hersteller (§ 443 BGB) und vom Schicksal des Händlers unabhängig. Sie können Garantiefälle bei jeder autorisierten Vertragswerkstatt geltend machen. Prüfen Sie die Garantiebedingungen, halten Sie Wartungsintervalle ein und dokumentieren Sie Mängel frühzeitig. Bei Fahrzeugen mit bekannten Serienproblemen, etwa bei Tesla-Mängeln oder bei zu geringer Reichweite von Elektroautos, bestehen häufig weitere Ansprüche direkt gegen den Hersteller.

Leasingnehmer sind von einer Händlerinsolvenz meist weniger betroffen. Eigentümer des Fahrzeugs ist die Leasinggesellschaft, der Leasingvertrag läuft unverändert weiter und die Raten sind weiterhin an die Leasinggesellschaft zu zahlen. Wartung, Garantiearbeiten und die Rückgabe am Vertragsende erfolgen dann über einen anderen Partnerbetrieb. Streit entsteht vor allem bei der Rückgabe, wenn Schäden und Restwert bewertet werden. Was dabei zu beachten ist, erklären wir unter Leasing- und Mietwagenrückgabe.

Mangel am Fahrzeug und der Händler ist weg? Sichern Sie Ihre Garantieansprüche und prüfen Sie den Rücktritt, bevor Fristen verstreichen.

Herstellerinsolvenz und Agenturmodell: Warum Direktkäufer in der ersten Reihe sitzen

Nicht nur Händler geraten in Schieflage. Auch Hersteller, insbesondere junge Elektroautomarken, haben in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden müssen. Hier kommt es darauf an, mit wem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben. Beim klassischen Vertragshändlermodell ist der Händler Ihr Vertragspartner. Er schuldet die Lieferung auch dann, wenn der Hersteller zahlungsunfähig wird. Kann er nicht liefern, richten sich Ihre Ansprüche gegen ihn und nicht gegen den insolventen Hersteller.

Anders beim Agenturmodell, das Tesla von Beginn an nutzt und das weitere Hersteller in Europa eingeführt haben. Hier vermittelt der Händler nur, der Kaufvertrag kommt direkt mit dem Hersteller zustande. Wird dieser insolvent, sitzen Sie mit Ihrer Anzahlung oder Vorkasse unmittelbar in der Gläubigerreihe. Einen zwischengeschalteten Händler, der die Lieferung schuldet, gibt es nicht. Umso wichtiger ist es, bei Direktkäufen keine hohen Vorauszahlungen zu leisten und die Finanzierung über eine vom Hersteller vermittelte Bank abzuschließen, damit der Einwendungsdurchgriff greift.

Unabhängig vom Vertriebsmodell haben sich folgende Vorsichtsmaßnahmen bewährt:

  • Anzahlung begrenzen: Leisten Sie keine hohen Anzahlungen ohne Bankbürgschaft oder Treuhandkonto. Der Restkaufpreis wird erst bei Übergabe fällig.
  • Zahlungsweg wählen: Zahlen Sie Anzahlungen per Kreditkarte oder finanzieren Sie über eine händlervermittelte Bank. Beides eröffnet Rückgriffsmöglichkeiten, die eine Überweisung nicht bietet.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: Lassen Sie sich das Dokument bei Übergabe vorlegen und aushändigen. Ohne Einsicht ist ein gutgläubiger Erwerb gefährdet.
  • Fristen notieren: Melden Sie Insolvenzforderungen innerhalb der Anmeldefrist an und reagieren Sie auf Schreiben des Insolvenzverwalters.
  • Keine vorschnellen Rückzahlungen: Nehmen Sie Rückzahlungen eines erkennbar angeschlagenen Händlers nur nach rechtlicher Prüfung an. Sonst droht die Insolvenzanfechtung.
  • Herstellergarantie nutzen: Wickeln Sie Mängel über die Garantie ab, statt auf die Gewährleistung des insolventen Händlers zu setzen.

Direkt beim Hersteller bestellt und dieser meldet Insolvenz an? Klären Sie jetzt, welche Ansprüche Sie gegen Hersteller, Bank und Kartenanbieter haben.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Automotive- und Bankrecht

Rogert & Ulbrich vertritt Autokäufer seit vielen Jahren gegenüber Händlern, Herstellern und Banken. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich haben mit ihrem Team über 40.000 Mandate übernommen und mehr als 25.000 Klagen eingereicht, vom Abgasskandal über Tesla-Mängel bis zu Betrugsfällen beim Autokauf. Dr. Marco Rogert wird zu den Rechten von Käufern bei Händler- und Herstellerinsolvenzen regelmäßig von überregionalen Medien wie Focus Online befragt. Einen Überblick über unsere Tätigkeit finden Sie unter Automotive.

Wir prüfen Ihre Eigentumslage, sichern die Zulassungsbescheinigung Teil II, melden Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an und setzen den Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank durch. Außergerichtlich verhandeln wir mit Insolvenzverwalter, Bank und Hersteller. Wo eine Einigung nicht möglich ist, führen wir Ihr Verfahren vor Gericht. Unser mehrsprachiges Team betreut Sie auch bei Käufen von ausländischen Händlern oder Herstellern.

Ihr Händler oder Hersteller ist insolvent, die Anzahlung ist weg oder die Bank fordert weiter Raten? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Insolvenz des Autohändlers