Dutch Desk für Privatpersonen – wenn Erbe, Immobilie oder Familie über die Grenze reichen
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Was Privatpersonen mit Vermögen, Familie oder Wohnsitz in beiden Ländern rechtlich beachten sollten

Ein Ferienhaus jenseits der Grenze, ein Erbfall in einer deutsch-niederländischen Familie oder ein Unfall auf dem Weg nach Arnheim: Sobald ein privater Vorgang beide Länder berührt, treffen zwei Rechtsordnungen aufeinander. Der Dutch Desk von Rogert & Ulbrich klärt für Sie, welches Recht gilt, welche Fristen laufen und welche steuerlichen Folgen drohen. Wir beraten Sie auf Deutsch und auf Niederländisch.

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Wann Privatpersonen deutsch-niederländische Rechtsberatung brauchen

Solange ein Vorgang nur ein Land betrifft, genügt das nationale Recht. Sobald aber Vermögen, Wohnsitz oder Familie über die Grenze reichen, stellt sich zuerst eine ganz andere Frage: Welches Recht ist überhaupt anwendbar und welches Gericht ist zuständig? Diese Vorfrage entscheidet oft über mehr Geld als der eigentliche Streit.

Typische Anzeichen dafür, dass Sie einen Spezialisten für den deutsch-niederländischen Rechtsverkehr benötigen:

  • Vermögen in beiden Ländern: Sie besitzen Immobilien, Konten oder Beteiligungen in Deutschland und in den Niederlanden.
  • Binationale Familie: Ehe oder Partnerschaft mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder unterschiedlichem Wohnsitz, mit Folgen für Güterstand und Erbe.
  • Umzug über die Grenze: Sie verlegen Ihren Wohnsitz und damit Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Nachbarland.
  • Vertrag oder Notartermin im anderen Land: Kauf, Schenkung oder Testament unter einer fremden Rechtsordnung.
  • Streit mit Gegenseite oder Versicherer im Nachbarland: unklare Zuständigkeit und unklares anwendbares Recht.
  • Grenzpendler: Sie arbeiten in dem einen Land und wohnen in dem anderen, mit Folgen für Steuer und Sozialversicherung.

Der größte Fehler ist, den grenzüberschreitenden Bezug schlicht zu übersehen. Lassen Sie früh prüfen, welches Recht gilt, bevor Fristen laufen oder Verträge unterschrieben sind.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Erbfall mit Bezug zu Deutschland und den Niederlanden

Kaum ein Bereich ist so komplex wie das grenzüberschreitende Erbrecht. Welches Erbrecht gilt, richtet sich seit der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Ein Niederländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland wird also nach deutschem Recht beerbt, sofern er nicht ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat.

Diese Rechtswahl ist möglich und oft entscheidend, denn die Systeme unterscheiden sich erheblich. Das betrifft etwa den deutschen Pflichtteil und die niederländische legitieme portie, die gesetzliche Stellung des überlebenden Ehegatten oder die Anerkennung von Testamenten. Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung seines Nachlasses dem Zufall seines Wohnorts. Das Europäische Nachlasszeugnis erleichtert anschließend den Nachweis der Erbenstellung in beiden Ländern.

Besonders heikel ist die Steuer. Zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es kann daher zu einer echten Doppelbesteuerung kommen: Deutschland besteuert bereits dann, wenn der Verstorbene oder der Erbe hier ansässig ist. Die Niederlande knüpfen an den Wohnsitz des Verstorbenen an und besteuern eigene Staatsangehörige noch zehn Jahre nach dem Wegzug. Wer umgekehrt als Deutscher in die Niederlande zieht und binnen fünf Jahren verstirbt, bleibt in der deutschen Erbschaftsteuer. Eine vollständige Entlastung gibt es nicht, denn Deutschland rechnet ausländische Steuer nur eingeschränkt an (§ 21 ErbStG).

Ein Testament ohne Blick auf beide Rechtsordnungen kann teuer werden. Lassen Sie Ihre Nachfolge prüfen, solange Sie sie noch gestalten können.

Ferienhaus und Immobilienkauf über die Grenze

Der Kauf eines Ferienhauses oder einer Kapitalanlage im Nachbarland wirkt einfach, hält aber Überraschungen bereit. In den Niederlanden ist die erfpacht verbreitet, eine Form des Erbbaurechts: Das Gebäude gehört Ihnen, der Grund und Boden wird aber nur gegen einen laufenden Erbpachtzins genutzt. Wer das nicht kennt, unterschätzt die langfristigen Kosten und wundert sich später über Anpassungsklauseln.

Auch der notarielle Ablauf, die Finanzierung und die Steuern folgen eigenen Regeln. Die deutsche Grunderwerbsteuer und die niederländische overdrachtsbelasting haben unterschiedliche Sätze und Ausnahmen, etwa für selbstgenutztes Wohneigentum. Hinzu kommen laufende Belastungen und die Frage, wie die Immobilie später vererbt oder verschenkt wird. Wer eine Immobilie im Nachbarland hält, sollte sie von Anfang an in die Nachfolgeplanung einbeziehen.

Unterschreiben Sie nichts, bevor Kaufvertrag und Steuerfolgen geprüft sind. Nach dem Notartermin lässt sich wenig korrigieren.

Verkehrsunfall mit Auslandsbezug

Ein Unfall auf der Fahrt ins Nachbarland ist ein Klassiker des internationalen Privatrechts. Welches Recht für den Schadensersatz gilt, bestimmt sich in Deutschland nach der Rom-II-Verordnung, in der Regel nach dem Recht des Unfallorts. Die Niederlande wenden zusätzlich das Haager Straßenverkehrsübereinkommen an, dem Deutschland nicht beigetreten ist. Je nachdem, welches Gericht zuständig ist, kann also unterschiedliches Recht zur Anwendung kommen.

Das ist nicht nur theoretisch. Schadenspositionen wie das Schmerzensgeld fallen in beiden Ländern unterschiedlich aus, ebenso der Umgang mit Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Sachverständigenkosten. Die Regulierung läuft häufig über einen Schadenregulierungsbeauftragten im eigenen Land. Die Höhe des Anspruchs richtet sich aber nach dem anwendbaren Recht, nicht nach der Sprache des Schreibens.

Wer vorschnell ein Abfindungsangebot eines ausländischen Versicherers annimmt, verschenkt unter Umständen Geld. Lassen Sie das Angebot prüfen, bevor Sie es unterschreiben.

Binationale Ehe, Güterstand und Trennung

In einer deutsch-niederländischen Ehe stellt sich schon vor jedem Streit die Frage, welches Güterrecht gilt. Für Ehen ab dem 29. Januar 2019 richtet sich das anwendbare Güterrecht nach der EU-Güterrechtsverordnung (Verordnung (EU) 2016/1103), die eine Rechtswahl zulässt und andernfalls an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt nach der Eheschließung anknüpft. Für ältere Ehen gelten die früheren nationalen Kollisionsregeln, was bei einem Umzug über die Grenze zu Überraschungen führen kann.

Die Unterschiede sind spürbar: Deutschland kennt als gesetzlichen Güterstand die Zugewinngemeinschaft, die Niederlande die gemeenschap van goederen, die seit 2018 als beschränkte Gütergemeinschaft ausgestaltet ist. Bei einer Scheidung bestimmt die Rom-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1259/2010) das anwendbare Scheidungsrecht, während Zuständigkeit und Unterhalt eigenen Regeln folgen. Güterstand, Unterhalt und Erbrecht können damit drei verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen.

Vor einem Umzug oder einer Trennung lohnt der Blick auf alle drei Ebenen. Klären Sie Ihre Rechtslage, bevor Tatsachen geschaffen sind.

So gehen Sie in einem grenzüberschreitenden Fall vor

Ordnen Sie zuerst den Sachverhalt: Wo lag der letzte gewöhnliche Aufenthalt, wo liegt das Vermögen, wo ist der Vertrag geschlossen worden, wo ist der Schaden entstanden? Diese Punkte entscheiden über anwendbares Recht und Zuständigkeit. Sammeln Sie anschließend die Unterlagen aus beiden Ländern, also Testamente, Kaufverträge, Policen, Schriftwechsel mit Versicherern und Behörden, auch in niederländischer Sprache.

Reagieren Sie nicht ohne Prüfung auf Fristsetzungen, Abfindungsangebote oder Erklärungen, die Ihnen vorgelegt werden. Eine Ausschlagung, ein Verzicht oder eine Abfindungserklärung wirkt in beiden Ländern und lässt sich kaum zurücknehmen. Wir prüfen Ihren Fall aus der Perspektive beider Rechtsordnungen, korrespondieren mit Notaren, Versicherern und Behörden in den Niederlanden und in Deutschland und ordnen die steuerlichen Folgen ein.

Sie haben einen Vorgang mit Bezug zu beiden Ländern? Lassen Sie ihn einordnen, bevor Fristen ablaufen.

Häufig gestellte Fragen zum Dutch Desk für Privatpersonen

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte für den deutsch-niederländischen Rechtsverkehr

Rogert & Ulbrich, geführt von den Rechtsanwälten Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich, verfügt über ein mehrsprachiges Team und einen eigenen Dutch Desk für den deutsch-niederländischen Rechtsverkehr. Dr. Marco Rogert ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, hat an der Rijksuniversiteit Leiden studiert und war als Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule tätig. Seine niederländischen Sprachkenntnisse bilden die Grundlage des Dutch Desk und ermöglichen die Beratung niederländischer Mandanten in ihrer Muttersprache.

Die Kanzlei begleitet Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Erbfällen, Immobiliengeschäften, Verkehrsunfällen und familienrechtlichen Fragen. Wir prüfen die Rechtslage in beiden Ländern, gestalten Testamente und Verträge, verhandeln außergerichtlich mit Versicherern, Notaren und Gegenanwälten und vertreten Sie im Streitfall vor Gericht. Die steuerlichen Folgen ordnen wir dabei von Beginn an ein, damit Sie wissen, was von Ihrem Vermögen bleibt.

Erbfall in der Familie, Ferienhaus im Nachbarland oder Streit mit einem niederländischen Versicherer: Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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