Audi AG im Januar 2021 mehrfach zu Schadensersatz verurteilt.
In einem aktuellen Urteil vom 15.01.2021, AZ 41 O 2193/19, hat das Landgericht Ingolstadt einem Kläger, der 2016 einen Audi A6, 3 Liter Diesel mit Euro 6 Norm gekauft hatte, in einer Klage gegen die Audi AG einen Schadensersatz in Höhe von 30.350,00 EUR zugesprochen. In seinen Urteilsgründen stellt das Landgericht Ingolstadt fest: „…das streitgegenständliche Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, steht zur Überzeugung des Gerichts hinreichend durch den hier aus anderen anhängigen Verfahren gerichtsbekannten (…) Rückrufbescheid des Kraftfahrtbundesamtes für den gegenständlichen Fahrzeugtyp fest. Der Rückruf bezieht sich explizit auf die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung.“
LG Ingolstadt sieht illegale Abschalteinrichtungen bei Audi A6 3 Liter Diesel Euro 6 Fahrzeug als erwiesen an
Tatsächlich sind fast alle 3.0 Liter Diesel-Fahrzeugmodelle der Marken VW, Audi und Porsche mit der Schadstoffklasse Euro 6 bereits wegen illegaler Abschaltvorrichtungen vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen worden. Weitere Rückrufe ergingen seit Ende 2019 auch bei den 3.0 Liter Modellen des Konzerns der Schadstoffklasse Euro 5. Auch hier gibt es Klagen und Urteile gegen die Autohersteller.
LG Ingolstadt verurteilt Audi AG zu 30.350,00 EUR und 27.863,00 EUR Schadensersatz bei einem Audi A6 3 Liter Euro 6
Erfolg hatte im Januar 2021 auch eine Klägerin, die ihren Audi A6, 3 Liter Diesel, Euro 6 im Oktober 2018 gebraucht gekauft hatte. Im Urteil vom 19.01.2021 verurteilte das Landgericht Ingolstadt (Az. 81 O 2310/19) die Audi AG in diesem Fall zu 27.863,00 EUR Schadensersatz. Besonderheit bei diesem Fall, der Kauf des Fahrzeugs erfolgte erst nach der Bekanntmachung durch das Kraftfahrtbundesamt im Juni 2018, dass Fahrzeuge dieses Typs zurückgerufen werden. Von der Audi AG wurde die Klägerin im Januar 2019 darüber informiert, dass ein Software Update an ihrem Fahrzeug vorgenommen werden muss. Nach Ansicht des Gerichts waren hier Mitteilungen der Audi AG an Vertragshändler und auch Pressemitteilungen über die Manipulationen an bestimmten Fahrzeugtypen nicht geeignet, den Vorwurf der Sittenwidrigkeit des Verhaltens der Audi AG gegenüber der Klägerin entfallen zu lassen. Daher sah das Gericht den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch die Audi AG auch bei einem Kauf des PKW erst Ende 2018 als gegeben an.