Rechtsschutzversicherung – wenn der Versicherungsschutz verweigert wird
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Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt

Eine Rechtsschutzversicherung soll Versicherte vor hohen Kosten eines Rechtsstreits schützen. Wer privat oder beruflich in einen Konflikt gerät, verlässt sich darauf, dass die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Umso belastender ist es, wenn der Rechtsschutz plötzlich verweigert wird oder die Kostenübernahme nur teilweise erfolgt.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz mit unterschiedlichen Begründungen ablehnt. Mal wird auf angeblich fehlende Erfolgsaussichten verwiesen, mal auf Wartezeiten, Risikoausschlüsse oder eine vermeintlich nicht versicherte Angelegenheit. Für Versicherte stellt sich dann die Frage, ob die Entscheidung der Versicherung rechtmäßig ist.

Rogert & Ulbrich vertreten Versicherungsnehmer bundesweit im Versicherungsrecht und prüfen, ob die Ablehnung der Rechtsschutzversicherung Bestand hat und wie der Versicherungsschutz durchgesetzt werden kann.

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Wann besteht Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung?

Ob Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den vereinbarten Rechtsschutzbausteinen. Typischerweise wird zwischen privatem Rechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz oder Mietrechtsschutz unterschieden.

Maßgeblich ist, ob der geltend gemachte Fall vom vereinbarten Versicherungsschutz erfasst ist und ob der sogenannte Rechtsschutzfall in versicherter Zeit eingetreten ist. Zudem können Wartezeiten gelten, die den Versicherungsschutz zeitlich begrenzen.

Die Rechtsschutzversicherung darf Deckung nicht willkürlich verweigern. Sie ist an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden. Ob eine Ablehnung rechtmäßig ist, bedarf häufig einer genauen rechtlichen Analyse.

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Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist die angeblich fehlende hinreichende Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsstreits. Die Versicherung darf jedoch nicht beliebig über die Erfolgsaussichten entscheiden.

Verweigert die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme mit der Begründung, der Fall habe keine Aussicht auf Erfolg, muss geprüft werden, ob diese Einschätzung vertretbar ist. Versicherte haben in bestimmten Konstellationen Anspruch auf ein sogenanntes Stichentscheid- oder Schiedsgutachterverfahren.

Gerade hier zeigt sich, dass die rechtliche Argumentation eines erfahrenen Anwalts entscheidend sein kann.

Kostenübernahme und Umfang des Rechtsschutzes

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die gesetzlichen Kosten eines Anwalts sowie Gerichts- und gegebenenfalls Sachverständigenkosten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Dennoch kommt es immer wieder zu Streit über einzelne Positionen.

So kann es Auseinandersetzungen darüber geben, ob mehrere Angelegenheiten vorliegen, ob Selbstbeteiligungen zu berücksichtigen sind oder ob bestimmte Verfahrensarten vom Versicherungsschutz umfasst sind. Auch außergerichtliche Kosten können Gegenstand von Diskussionen sein.

Hier ist eine differenzierte Auslegung der Versicherungsbedingungen erforderlich.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Versicherte sind verpflichtet, den Rechtsschutzfall unverzüglich zu melden und die Versicherung über wesentliche Umstände zu informieren. Zudem dürfen ohne Zustimmung der Rechtsschutzversicherung in der Regel keine kostenverursachenden Maßnahmen eingeleitet werden.

Verstößt der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Obliegenheiten, kann die Versicherung unter Umständen die Kostenübernahme verweigern oder kürzen. Ob eine solche Kürzung rechtmäßig ist, hängt vom Grad des Verschuldens und vom konkreten Vertragsinhalt ab.

Praxisbeispiele aus der Rechtsschutzversicherung

In einem Fall verweigerte die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für eine arbeitsrechtliche Klage mit der Begründung, der Konflikt habe bereits vor Vertragsbeginn begonnen. Nach genauer Analyse des Sachverhalts konnte jedoch dargelegt werden, dass der maßgebliche Verstoß erst nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten war. Die Versicherung erklärte daraufhin die Deckungszusage.

In einem weiteren Fall lehnte der Versicherer die Übernahme der Kosten ab, weil angeblich keine ausreichenden Erfolgsaussichten bestanden. Durch eine fundierte rechtliche Stellungnahme konnte aufgezeigt werden, dass die beabsichtigte Klage durchaus vertretbare Erfolgschancen hatte. Die Rechtsschutzversicherung übernahm schließlich die Kosten des Verfahrens.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine Ablehnung nicht automatisch das letzte Wort der Versicherung darstellt.

Erfahrung im Versicherungsrecht – bundesweite Vertretung durch unsere Kanzlei

Rogert & Ulbrich sind im Versicherungsrecht tätig und vertreten Versicherungsnehmer bundesweit gegenüber ihrer Rechtsschutzversicherung. Unsere Kanzlei prüft Ablehnungsschreiben, analysiert Vertragsbedingungen und setzt berechtigten Versicherungsschutz konsequent durch.

Wir begleiten Mandanten im privaten Bereich ebenso wie in beruflichen Auseinandersetzungen und entwickeln eine klare Strategie zur Durchsetzung der Kostenübernahme.

10 Fragen & Antworten zur Rechtsschutzversicherung

Jetzt Deckungsablehnung rechtlich prüfen lassen

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert oder einschränkt, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Gerade wenn es um erhebliche Kosten geht, ist eine rechtliche Bewertung sinnvoll.

Lassen Sie Ihren Fall durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüfen und klären, ob Ihnen Versicherungsschutz zusteht. Vereinbaren Sie eine Erstberatung und schaffen Sie Klarheit über Ihre Möglichkeiten.

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