Erwerbsunfähigkeitsversicherung – wenn der Versicherer die EU-Rente verweigert
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Wenn die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert das existenzielle Risiko ab, aus gesundheitlichen Gründen keiner Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr nachgehen zu können. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf an, sondern darauf, ob überhaupt noch eine Erwerbstätigkeit möglich ist.

Lehnt der Versicherer die Zahlung der vereinbarten Rente ab oder stellt er die Leistungen im Nachprüfungsverfahren ein, steht für viele Versicherungsnehmer die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die monatliche Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll den vollständigen Wegfall des Einkommens kompensieren.

Rogert & Ulbrich vertreten als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht bundesweit Versicherungsnehmer gegenüber ihrem Versicherer. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung und prüft Leistungsablehnungen, medizinische Gutachten und Vertragsklauseln umfassend.

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Wann liegt bedingungsgemäße Erwerbsunfähigkeit vor?

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft außerstande ist, einer Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Maßgeblich ist nicht die bisherige berufliche Tätigkeit, sondern das verbliebene Restleistungsvermögen.

Viele Versicherungsbedingungen knüpfen daran an, dass weniger als drei Stunden täglicher Arbeit möglich sind. Entscheidend ist die medizinische Prognose. Eine bloße vorübergehende Arbeitsunfähigkeit genügt nicht. Die Einschränkung muss voraussichtlich dauerhaft bestehen.

Selbst schwere Erkrankungen führen nicht automatisch zur Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit. Der Versicherer prüft regelmäßig, ob noch einfache Tätigkeiten – etwa im Homeoffice – zumutbar erscheinen. Gerade hier entstehen häufig Streitigkeiten, die durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht überprüft werden sollten.

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Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt darauf ab, ob der zuletzt konkret ausgeübte Beruf noch ausgeübt werden kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen prüft, ob überhaupt noch irgendeine Tätigkeit wirtschaftlichen Wertes möglich ist.

Für Versicherungsnehmer bedeutet dies eine deutlich strengere Prüfung. Wer seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, erfüllt nicht automatisch die Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Unsere Rechtsanwälte prüfen im Einzelfall, ob der Versicherer die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit korrekt berücksichtigt hat und ob die Ablehnung der EU-Rente rechtlich haltbar ist.

Leistungsvoraussetzungen und medizinische Begutachtung

Die Leistungspflicht des Versicherers setzt voraus, dass die in der Versicherung definierten Kriterien erfüllt sind. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie medizinische Gutachten.

Im Mittelpunkt steht nicht die Diagnose als solche, sondern das konkrete Restleistungsvermögen. Der Versicherungsnehmer trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit.

In gerichtlichen Verfahren werden häufig unabhängige Sachverständige beauftragt. Ein im Versicherungsrecht tätiger Anwalt begleitet diesen Prozess, bewertet Gutachten kritisch und stellt sicher, dass medizinische Feststellungen rechtlich korrekt eingeordnet werden.

Wartezeiten und Beginn des Versicherungsschutzes

Viele Verträge über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung enthalten Wartezeiten. Der Versicherungsvertrag besteht zwar bereits, der Versicherungsschutz greift jedoch erst nach Ablauf einer bestimmten Frist.

Zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer entsteht häufig Streit darüber, ob es sich bei der Wartezeit um einen Risikoausschluss oder um einen verschobenen Versicherungsbeginn handelt. Diese Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Beweislast.

Eine rechtliche Prüfung durch eine spezialisierte Kanzlei im Versicherungsrecht ist hier regelmäßig angezeigt.

Nachprüfung durch den Versicherer

Auch nach Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit ist der Versicherer berechtigt, die Voraussetzungen regelmäßig zu überprüfen. Im Rahmen dieser Nachprüfung fordert der Versicherer aktuelle medizinische Unterlagen an oder veranlasst neue Gutachten.

Kommt der Versicherer zu dem Ergebnis, dass die Erwerbsunfähigkeit nicht mehr besteht, kann er die Zahlung der Rente einstellen. Für Versicherungsnehmer ist dies häufig mit erheblicher Unsicherheit verbunden.

Unsere Rechtsanwälte begleiten Nachprüfungsverfahren und prüfen, ob die Einstellung der Leistungen rechtmäßig ist.

Anfechtung, Rücktritt und vorvertragliche Anzeigepflicht

Nicht selten beruft sich der Versicherer auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Wurden Gesundheitsfragen im Antrag unvollständig oder unzutreffend beantwortet, kann der Versicherer den Vertrag anfechten oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Rechtsfolgen reichen von einer Vertragsanpassung bis zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers. Ob eine Anfechtung oder ein Rücktritt wirksam ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von der subjektiven Kenntnis des Versicherungsnehmers.

Ein Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Vertragsbeendigung tatsächlich vorliegen oder ob die Versicherung weiterhin leistungspflichtig ist.

Praxisbeispiele aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung

In einem Fall lehnte der Versicherer die Zahlung der Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab, da angeblich noch einfache Tätigkeiten möglich seien. Nach gerichtlicher Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass das Restleistungsvermögen unter drei Stunden täglich lag. Die EU-Rente wurde zugesprochen.

In einem weiteren Fall berief sich der Versicherer auf eine angebliche Anzeigepflichtverletzung bei Antragstellung. Nach rechtlicher Prüfung konnte nachgewiesen werden, dass keine arglistige Täuschung vorlag. Die Versicherung blieb leistungspflichtig.

10 Fragen & Antworten zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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Wenn Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert, Leistungen einstellt oder sich auf Anfechtung beruft, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren.

Lassen Sie Ihren Fall durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht prüfen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung mit unserer Kanzlei und klären Sie, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer Versicherung zustehen.

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