Dread-Disease-Versicherung – wenn die Versicherung bei schweren Krankheiten nicht zahlt
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Wenn die Dread-Disease-Versicherung die Leistung verweigert
Die Dread-Disease-Versicherung – auch Schwere‑Krankheiten‑Versicherung genannt – dient der finanziellen Absicherung bei der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der klassischen Berufsunfähigkeit wird keine monatliche BU-Rente gezahlt, sondern regelmäßig eine einmalige Kapitalleistung.
Diese Einmalzahlung soll Betroffenen ermöglichen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, Behandlungen zu finanzieren oder Einkommenseinbußen abzufedern. Umso belastender ist es, wenn der Versicherer die Leistung aus der Dread-Disease-Versicherung ablehnt.
Rogert & Ulbrich vertreten als Rechtsanwalt im Versicherungsrecht bundesweit Versicherungsnehmer gegenüber ihrem Versicherer. Unsere Kanzlei prüft Leistungsablehnungen, Vertragsklauseln und medizinische Bewertungen sorgfältig und setzt berechtigte Ansprüche konsequent durch.
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3Was ist eine Dread-Disease-Versicherung?
Die Dread-Disease-Versicherung ist eine private Versicherung, die bei Eintritt bestimmter vertraglich definierter schwerer Krankheiten eine feste Versicherungssumme auszahlt. Versichert sind typischerweise Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder bestimmte Erkrankungen des Nervensystems.
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, ob eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist oder ob die versicherte Person noch arbeiten kann. Entscheidend ist allein, ob eine der in den Versicherungsbedingungen genannten Krankheiten in der dort definierten Schwere vorliegt.
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Welche schweren Krankheiten sind versichert?
Welche Krankheiten versichert sind, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen. Die Aufzählung ist in der Regel abschließend. Neben onkologischen Erkrankungen können auch Organtransplantationen, Koma, Verlust von Seh- oder Hörvermögen oder schwere Kopfverletzungen umfasst sein.
Psychische Erkrankungen sind häufig ausgeschlossen. Ebenso finden sich in vielen Tarifen Ausschlüsse für bereits bestehende Erkrankungen oder bestimmte genetische Dispositionen.
Maßgeblich ist nicht nur die Diagnose, sondern auch der vertraglich definierte Schweregrad. Eine frühe Krebsdiagnose im Anfangsstadium kann beispielsweise noch keinen Leistungsfall auslösen. Auch bei einem Schlaganfall kommt es häufig auf die dauerhaften neurologischen Folgen an.
Ein im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt prüft, ob die Auslegung der Bedingungen durch den Versicherer zutreffend ist.
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Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele Versicherungsnehmer verwechseln die Dread-Disease-Versicherung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche BU-Rente bei Berufsunfähigkeit zahlt, leistet die Dread-Disease-Versicherung unabhängig von der beruflichen Situation.
Eine Berufsunfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Leistung aus einer Dread-Disease-Versicherung. Umgekehrt führt die Diagnose einer schweren Krankheit nicht automatisch zu einer Berufsunfähigkeit.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu den Unterschieden zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeit und Dread-Disease-Versicherung.
Leistungsvoraussetzungen und medizinische Nachweise
Damit die Dread-Disease-Versicherung leistet, muss die versicherte Krankheit in der vertraglich geforderten Ausprägung vorliegen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen definieren detailliert, welche Symptome, Befunde oder dauerhaften Einschränkungen erforderlich sind.
Der Versicherungsnehmer trägt grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Er muss durch ärztliche Unterlagen und Befunde nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Unklare oder unvollständige Dokumentationen führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen durch den Versicherer.
Ein Rechtsanwalt im Versicherungsrecht bewertet medizinische Unterlagen kritisch und sorgt für eine strukturierte Aufbereitung gegenüber der Versicherung.

Wartezeiten und Ausschlüsse in der Dread-Disease-Versicherung
Viele Dread-Disease-Versicherungen enthalten Wartezeiten oder Karenzzeiten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. Zudem sind bestimmte Krankheiten oder Konstellationen ausdrücklich ausgeschlossen.
Ob ein Ausschluss wirksam vereinbart wurde oder ob sich der Versicherer zu Unrecht darauf beruft, ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Unsere Kanzlei prüft die Wirksamkeit von Klauseln im Lichte des Versicherungsrechts und der AGB-Kontrolle.
Anfechtung und Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht
Wie bei anderen privaten Versicherungen kann sich der Versicherer auch bei der Dread-Disease-Versicherung auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen. Wurden Gesundheitsfragen im Antrag unvollständig oder falsch beantwortet, drohen Anfechtung oder Rücktritt.
Die Rechtsfolgen können gravierend sein: Im schlimmsten Fall verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz vollständig.
Ein erfahrener Anwalt prüft, ob tatsächlich eine relevante Pflichtverletzung vorliegt oder ob die Versicherung weiterhin leisten muss.
Praxisbeispiele aus der Dread-Disease-Versicherung
In einem Fall lehnte der Versicherer die Auszahlung der Versicherungssumme wegen einer Krebserkrankung ab, da das Stadium angeblich nicht den vertraglichen Schweregrad erreiche. Nach medizinischer und rechtlicher Prüfung wurde nachgewiesen, dass die Bedingungen erfüllt waren. Die Versicherung zahlte die vereinbarte Summe.
In einem weiteren Fall berief sich der Versicherer auf eine angebliche Vorerkrankung und erklärte den Rücktritt vom Vertrag. Nach Prüfung der Antragsunterlagen stellte sich heraus, dass die Gesundheitsfragen missverständlich formuliert waren. Der Rücktritt war unwirksam.
10 Fragen & Antworten zur Dread-Disease-Versicherung
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