Dienstunfähigkeitsversicherung: Wenn Ihre Dienstunfähigkeit nicht anerkannt wird
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Dienstunfähigkeit – ein existenzieller Einschnitt für Beamte

Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist für Beamte nicht nur eine beamtenrechtliche Maßnahme, sondern häufig ein massiver Einschnitt in die persönliche und wirtschaftliche Lebensplanung. Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst verändern sich Einkommensstruktur, Versorgungsansprüche und oftmals auch die berufliche Perspektive dauerhaft.

Zwar soll die Dienstunfähigkeitsversicherung genau diese Versorgungslücke abfedern. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Versicherungen die Leistung keineswegs automatisch erbringen. Häufig werden zusätzliche Prüfungen vorgenommen, Klauseln restriktiv ausgelegt oder Einwände erhoben, die für den betroffenen Beamten kaum nachvollziehbar sind.

Gerade in dieser Phase ist eine fundierte Einordnung im Versicherungsrecht entscheidend. Rogert & Ulbrich vertreten Beamte bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Dienstunfähigkeitsversicherung – außergerichtlich und vor Gericht.

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Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne

Dienstunfähigkeit ist gesetzlich definiert. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft außerstande ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Maßgeblich ist die Entscheidung des Dienstherrn, die regelmäßig auf einem amtsärztlichen Gutachten basiert.

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit steht hier nicht die abstrakte Erwerbsfähigkeit im Mittelpunkt, sondern die konkrete beamtenrechtliche Bewertung. Diese Besonderheit macht die Dienstunfähigkeitsversicherung zu einem eigenständigen, komplexen Bereich innerhalb des Versicherungsrechts.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung als besondere Form der Absicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Kern eine besondere Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist. Ihr Zweck besteht darin, die Differenz zwischen der reduzierten Versorgung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung und dem bisherigen Einkommen auszugleichen.

Entscheidend ist dabei die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Versicherung leisten muss und ob die Entscheidung des Dienstherrn für den Versicherer bindend ist.

Echte und unechte Dienstunfähigkeitsklausel – zentrale Weichenstellung

Die Unterscheidung zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel ist von erheblicher Bedeutung. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich als verbindlicher Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalls. Die Versicherung kann die gesundheitliche Einschätzung des Dienstherrn dann regelmäßig nicht eigenständig in Frage stellen.

Anders verhält es sich bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel. Hier kann der Versicherer trotz Ruhestandsversetzung eine eigene medizinische Bewertung vornehmen. Die Versetzung in den Ruhestand stellt dann lediglich eine widerlegbare Vermutung dar. Gerade in solchen Konstellationen kommt es häufig zu umfangreichen medizinischen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Auch die Frage, ob Beamte auf Probe oder auf Widerruf vom Versicherungsschutz erfasst sind, ergibt sich ausschließlich aus den konkreten Versicherungsbedingungen. Eine pauschale Annahme verbietet sich.

Anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstunfähigkeit

Vor der Versetzung in den Ruhestand prüft der Dienstherr regelmäßig, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist oder ob lediglich eine begrenzte Dienstunfähigkeit vorliegt. Diese beamtenrechtlichen Prüfungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den Eintritt des Versicherungsfalls.

Solange eine anderweitige Verwendung rechtlich möglich und zumutbar ist, kann die Ruhestandsversetzung hinausgeschoben werden. Ebenso kann eine begrenzte Dienstfähigkeit dazu führen, dass der Beamte weiterhin – wenn auch mit reduzierter Arbeitszeit – im Dienst verbleibt. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Dienstunfähigkeitsversicherung bereits leisten muss.

Die Schnittstelle zwischen Beamtenrecht und Versicherungsrecht ist hier besonders sensibel. Fehler in der rechtlichen Bewertung können erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Typische Ablehnungsgründe der Versicherung

In der Praxis begegnen uns wiederkehrende Argumentationsmuster der Versicherungen. Häufig wird behauptet, es liege keine echte Dienstunfähigkeit vor oder die gesundheitlichen Gründe seien nicht ausreichend belegt. Teilweise wird argumentiert, die Versetzung in den Ruhestand beruhe auf organisatorischen oder wirtschaftlichen Erwägungen und nicht auf gesundheitlichen Ursachen.

Ebenso werden Einwände zur vorvertraglichen Anzeigepflicht erhoben. Versicherer prüfen, ob bei Antragstellung sämtliche Gesundheitsfragen vollständig beantwortet wurden. Nicht selten werden dabei Jahre zurückliegende Behandlungen oder Beschwerden aufgegriffen, um die Leistungspflicht in Frage zu stellen.

Gerade hier zeigt sich die Bedeutung einer präzisen juristischen Prüfung.

Erfahrung im Versicherungsrecht und bundesweite Vertretung

Rogert & Ulbrich sind seit vielen Jahren im Versicherungsrecht tätig und vertreten Mandanten bundesweit gegenüber Versicherungen. Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Geltendmachung ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Wir kennen die typischen Prüfmechanismen und Argumentationsstrategien der Versicherer und entwickeln auf dieser Grundlage eine strukturierte und konsequente Vorgehensweise. Die bundesweite Vertretung vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten ermöglicht eine einheitliche und strategisch ausgerichtete Prozessführung.

Unsere Vorgehensweise als Rechtsanwalt für Dienstunfähigkeitsversicherung

Zunächst analysieren wir Ihren Versicherungsvertrag und prüfen die konkrete Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsklausel. Anschließend bewerten wir die beamtenrechtliche Entscheidung und die Argumentation der Versicherung.

Darauf aufbauend entwickeln wir eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Je nach Sachlage erfolgt dies durch außergerichtliche Anspruchsbegründung oder durch Klage gegen die Versicherung. Ziel ist stets die Sicherung der vertraglich zugesicherten Leistungen.

10 Fragen & Antworten zur Dienstunfähigkeitsverischerung

Jetzt Dienstunfähigkeitsfall rechtlich prüfen lassen

Wenn Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert oder zusätzliche Voraussetzungen aufstellt, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Gerade bei Beamten geht es regelmäßig um langfristige Einkommens- und Versorgungssicherheit.

Lassen Sie Ihren Fall jetzt durch einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen und klären, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung zustehen. Vereinbaren Sie eine Erstberatung und schaffen Sie rechtliche Klarheit.

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