Plug-in-Hybride mit falschen Verbrauchswerten? Schadensersatz und Rücktritt vom Kaufvertrag prüfen lassen

Plug-in-Hybride wurden über Jahre hinweg als klimafreundliche Brückentechnologie zwischen Elektrofahrzeug und klassischem Verbrenner beworben. Besonders niedrige WLTP-Verbrauchswerte, steuerliche Vorteile sowie staatliche Förderprogramme machten diese Fahrzeuge für viele Käufer wirtschaftlich attraktiv. Herstellerangaben suggerierten häufig einen Kraftstoffverbrauch von lediglich ein bis zwei Litern pro 100 Kilometer – vorausgesetzt, das Fahrzeug werde überwiegend elektrisch genutzt.

Aktuelle Untersuchungen zeichnen jedoch ein anderes Bild. Zahlreiche Fahrzeughalter berichten von deutlich höheren Realverbräuchen. Damit stellt sich die zentrale juristische Frage: Liegt bei erheblichen Abweichungen zwischen offiziellen Verbrauchswerten und tatsächlichem Alltagsverbrauch ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vor?

Neue Fraunhofer-Studie: Realverbrauch bis zu 300 Prozent höher

Eine aktuelle Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), basierend auf realen Fahrdaten von rund einer Million Plug-in-Hybridfahrzeugen aus den Baujahren 2021 bis 2023, kommt zu einem klaren Ergebnis: Der durchschnittliche reale Kraftstoffverbrauch liegt bei etwa sechs Litern pro 100 Kilometer – und damit rund dreimal so hoch wie viele offizielle WLTP-Angaben.

Bemerkenswert ist dabei die Datengrundlage. Anders als bei klassischen Prüfstandsuntersuchungen wurden hier reale Fahrdaten aus dem Straßenverkehr ausgewertet, die digital von den Fahrzeugen übermittelt werden. Die Studie bildet somit erstmals systematisch die tatsächliche Nutzung im Alltag ab.

Warum wird der Verbrennungsmotor häufiger aktiviert?

Viele Käufer gingen davon aus, ihr Fahrzeug nahezu ausschließlich elektrisch betreiben zu können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Verbrennungsmotor deutlich häufiger anspringt als erwartet.

Ursächlich sind unter anderem klimatische Bedingungen, Leistungsanforderungen beim Beschleunigen, softwareseitige Schutzmechanismen für die Batterie sowie reale Fahrprofile, die vom standardisierten WLTP-Prüfzyklus erheblich abweichen. Selbst bei überwiegend elektrischem Betrieb wird messbarer Kraftstoff verbraucht.

Damit stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob die beworbenen Verbrauchswerte unter Alltagsbedingungen überhaupt realistisch erreichbar sind.

Rechtliche Einordnung: Wann liegt ein Sachmangel vor?

Nach § 434 BGB ist eine Sache mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Verbrauchsangaben Bestandteil der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit geworden sind oder zumindest eine berechtigte Käufererwartung begründen.

Die Rechtsprechung hat wiederholt entschieden, dass erhebliche und dauerhafte Abweichungen zwischen Prospektangaben und tatsächlichen Verbrauchswerten einen Sachmangel darstellen können – insbesondere dann, wenn die Angaben kaufentscheidend waren.

Je nach Einzelfall kommen folgende Ansprüche in Betracht:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Kaufpreisminderung
  • Schadensersatz
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • gegebenenfalls deliktische Ansprüche gegen den Hersteller

Gerade im Lichte der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Dieselskandal prüfen Gerichte zunehmend kritisch, ob Herstellerangaben geeignet waren, Verbraucher wirtschaftlich zu beeinflussen.

Parallelen zum Dieselskandal?

Auch im Dieselskandal standen offiziell genehmigte Prüfstandswerte in erheblichem Widerspruch zur Realität im Straßenverkehr. Zwar unterscheiden sich die technischen Hintergründe, juristisch geht es jedoch erneut um die Frage, ob systembedingt realitätsferne Prüfverfahren ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Nutzung vermitteln.

Sollten sich strukturelle und systematische Abweichungen bestätigen, könnte sich hier ein neues haftungsrechtliches Problemfeld für Hersteller ergeben.

Steuerliche Vorteile und Förderungen – wirtschaftliche Fehlentscheidung?

Viele Käufer entschieden sich für einen Plug-in-Hybrid aufgrund finanzieller Anreize wie der 0,5-Prozent-Regelung bei Dienstwagen, Umweltboni oder günstiger CO₂-Einstufungen.

Erweist sich der reale Verbrauch jedoch als deutlich höher, kann dies die wirtschaftliche Kalkulation erheblich verändern. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Kaufentscheidung auf unzutreffenden Verbrauchsannahmen beruhte.

Jetzt Ansprüche rechtlich prüfen lassen

Die aktuelle Studienlage deutet darauf hin, dass zahlreiche Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen wirtschaftlich benachteiligt worden sein könnten.

Ob in Ihrem konkreten Fall ein Sachmangel, eine irreführende Verbrauchsangabe oder ein Anspruch auf Rückabwicklung beziehungsweise Schadensersatz besteht, hängt von den individuellen Umständen ab.

Wir prüfen für Sie Ihre Vertragsunterlagen, die beworbenen Verbrauchswerte sowie Ihre tatsächliche Nutzungssituation und bewerten mögliche Gewährleistungs- oder deliktische Ansprüche.

Lassen Sie Ihren Fall jetzt unverbindlich rechtlich bewerten.
Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern.

FAQ – Plug-in-Hybrid Verbrauch und rechtliche Ansprüche