Kündigung bei Bosch in Stuttgart – Ihre Rechte als Betroffener
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Was Bosch-Beschäftigte in Stuttgart und der Region jetzt rechtlich wissen müssen

Bosch baut bis 2030 rund 22.000 Stellen ab – ein Großteil davon entfällt auf den Großraum Stuttgart. Wer in Stuttgart-Feuerbach, Schwieberdingen oder einem anderen Standort der Region eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertragsangebot erhalten hat, steht oft unter erheblichem Zeitdruck. Rogert & Ulbrich vertreten Bosch-Beschäftigte im Arbeitsrecht: bei der Prüfung Ihrer Kündigung, bei der Verhandlung einer höheren Abfindung und vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.

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Was bei Bosch in Stuttgart und der Region gerade passiert

BStuttgart und das umliegende Wirtschaftszentrum Baden-Württembergs stehen im Zentrum des Bosch-Stellenabbaus. An den Standorten Stuttgart-Feuerbach – dem historischen Stammwerk des Unternehmens – sowie in Schwieberdingen und im angrenzenden Rems-Murr-Kreis sind Tausende Arbeitsplätze von den Abbauplänen betroffen. Bosch Mobility hat seit 2024 in mehreren Ankündigungswellen insgesamt rund 22.000 Stellen für deutsche Standorte angekündigt; allein in der zweiten Runde im Herbst 2025 kamen 13.000 hinzu.

Die Verhandlungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat wurden zum Jahresende 2025 für gescheitert erklärt. Für Beschäftigte im Stuttgarter Raum bedeutet das konkret: Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertragsangebote mit knapper Entscheidungsfrist. Beides hat rechtliche Konsequenzen, die sich ohne anwaltliche Prüfung kaum zuverlässig einschätzen lassen.

Sie haben eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertragsangebot von Bosch erhalten? Lassen Sie beides prüfen, bevor Sie handeln.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Ihre Rechte bei einer Kündigung durch Bosch

Eine Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung ist kein Automatismus. Bosch muss bestimmte Verfahrensschritte einhalten, und Fehler dabei machen eine Kündigung unwirksam. Das betrifft vor allem drei Bereiche:

  • Massenentlassungsanzeige (§ 17 KSchG): Vor dem Ausspruch von Massenentlassungen muss Bosch die Agentur für Arbeit vollständig informieren. Ist die Anzeige fehlerhaft oder unvollständig, sind alle betroffenen Kündigungen unwirksam.
  • Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG): Vor jeder einzelnen Kündigung muss der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden. Fehler bei der Anhörung machen die konkrete Kündigung unwirksam – auch wenn der Stellenabbau als solcher berechtigt wäre.
  • Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG): Bosch muss bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter soziale Kriterien berücksichtigen: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderung. Eine fehlerhafte Sozialauswahl ist ein häufiger Angriffspunkt vor dem Arbeitsgericht.

Dazu gilt: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht, die Kündigung anzufechten – endgültig.

Kündigung erhalten? Die Drei-Wochen-Frist läuft. Handeln Sie, bevor sie abläuft.

Abfindung: Was für Bosch-Beschäftigte in Stuttgart möglich ist

Der Sozialplan, den Bosch mit dem Betriebsrat ausgehandelt hat oder noch aushandelt, legt eine Abfindungsformel aus Betriebszugehörigkeit, Alter und Gehalt fest. Das ist die Untergrenze – keine Obergrenze.

Wer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Stuttgart einreicht, kann im laufenden Verfahren eine höhere Abfindung verhandeln. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kündigung formale oder inhaltliche Schwachstellen aufweist – bei Massenentlassungen dieser Größenordnung keine Seltenheit. Die meisten dieser Verfahren enden mit einem gerichtlichen Vergleich, der für die Betroffenen deutlich besser ausfällt als der reine Sozialplanbetrag.

Bosch hat Ihnen eine Abfindung angeboten? Bevor Sie zustimmen, lassen Sie prüfen, was tatsächlich möglich ist.

Aufhebungsvertrag – erst prüfen, dann unterschreiben

Viele Bosch-Beschäftigte an den Stuttgarter Standorten erhalten keinen Kündigungsbrief, sondern ein Aufhebungsvertragsangebot. Das ist für Bosch organisatorisch einfacher – für Sie mit konkreten Risiken verbunden. Sie verzichten auf die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, in der kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.

Gleichzeitig lässt sich ein Aufhebungsvertrag in zentralen Punkten verhandeln: Abfindungshöhe, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnisformulierung. Was Bosch zuerst anbietet, ist nicht das Letzte, was möglich ist.

Aufhebungsvertrag von Bosch erhalten? Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was Sie aufgeben und was Sie herausholen könnten.

Besonderer Kündigungsschutz – wer ist besser geschützt?

Nicht alle Bosch-Mitarbeiter können gleich behandelt werden. Für bestimmte Gruppen gelten erhöhte Anforderungen oder sogar Kündigungsverbote – unabhängig davon, wie groß der Stellenabbau ist.

  • Schwerbehinderte: Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen (§ 168 SGB IX). Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam.
  • Schwangere: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein gesetzliches Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG).
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig (§ 18 BEEG). Ausnahmen sind eng gefasst und bedürfen behördlicher Genehmigung.
  • Betriebsratsmitglieder: Ordentliche Kündigungen sind gegenüber Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich ausgeschlossen (§ 15 KSchG).

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und trotzdem eine Kündigung erhalten haben, ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Besonderer Kündigungsschutz und trotzdem eine Kündigung erhalten? Lassen Sie das sofort prüfen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Die wichtigste Regel ist, weder unter Zeitdruck zu unterschreiben noch Fristen verstreichen zu lassen.

  • Frist sichern: Bei Kündigung sofort die Drei-Wochen-Frist im Blick behalten. Sie beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist.
  • Arbeitssuchend melden: Melden Sie sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend – sonst riskieren Sie Einbußen beim Arbeitslosengeld.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab. Klären Sie das vor dem ersten Anwaltsgespräch – die Versicherung übernimmt dann in der Regel die Kosten.
  • Unterlagen sichern: Halten Sie Ihren Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, die Kündigung oder das Aufhebungsvertragsangebot und alle weiteren relevanten Dokumente griffbereit.

Wissen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht abdeckt? Das ist die erste Frage, die sich lohnt zu klären.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei Bosch

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

Rogert & Ulbrich vertreten Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen – auch für Bosch-Beschäftigte an den Standorten im Großraum Stuttgart. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich begleiten Sie von der ersten rechtlichen Prüfung bis zur abschließenden Einigung.

Die Kanzlei ist sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht tätig. Ob Kündigungsschutzklage, Verhandlung einer höheren Abfindung oder Prüfung eines Aufhebungsvertrags: Rogert & Ulbrich übernehmen alle relevanten Schritte für Sie.

Sie haben eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertragsangebot von Bosch erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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