Seit Beginn der von Rogert & Ulbrich geführten Kampagne Impfschäden führte Rechtsanwalt Ulbrich bereits mehr als 200 Erstberatungen. Daraus resultierten alarmierende Feststellungen hinsichtlich Impffolgen bezüglich der Vakzine von Moderna und Biontech. Aus den Schilderungen der geführten Telefonate haben sich zwei alternative Verläufe der Impffolgen als zeitlich typisch herausgebildet.
Zum Einen wird der Verlauf neurologischer Folgen wie folgt geschildert:
- Im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung starke Kopfschmerzen, die teilweise nicht mit Schmerzmitteln oder Migränemitteln behandelbar sind.
- Schmerzen dehnen sich auf den ganzen Körper aus und führen an multiplen Stellen zu unterschiedlichen Zeiten zu einer Schmerzsymptomatik – häufig an Gelenken in Verbindung mit einem Kribbeln unter den Füßen oder in den Händen, häufig auch verbunden mit einer Schwellung des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu tennisballgroßen Knoten.
- Es tritt körperliche Schwäche auf und es kommt das Gefühl auf, den Arm nicht mehr heben zu können oder die Treppe nicht mehr steigen zu können, weil die Gliedmaßen auf Gehirnbefehle nicht mehr so reagieren und jede Bewegung schwerfällt.
- Es gesellen sich Gefühlsstörungen und Taubheit hinzu- oft erst nach mehreren Wochen.
- Aus der Taubheit wird eine Lähmung – obwohl noch eine (geänderte) Gefühlsweiterleitung aus den gelähmten Bereichen ankommt.
- In Kombination mit Lähmungen treten gleich einem Tremor unkontrollierbare Zuckungen auf, die überall am Körper unkontrollierbar auftreten können.
- Die Lähmungen verschlimmern sich und führen in einigen Fällen zu Querschnittslähmung und Inkontinenz.
Zum Anderen gibt es auch immer wieder Nebenwirkungen, die von den Herstellern als vermeintlich selten vorkommende Nebenwirkungen, wie Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels), benannt werden:
- Eine extreme Müdigkeit und Antriebslosigkeit tritt nach der Impfung auf.
- Treppensteigen fällt schwer, auch das Gehen nur weniger Meter führt schon zu Atemlosigkeit und Schweißausbrüchen.
- Fieber.
- Stechen in der Brust verbunden mit anderen Schmerzen im Körper, die auf Entzündungen hindeuten.
- Bei manchen dann Diagnose eines Herzinfarktes – wegen des Muskelabbaus durch die Herzmuskelentzündung häufig später wieder auf Myokarditis korrigiert
- Die Herzmuskelentzündung (Myokarditis) tritt auch in Kombination mit einer Herzbeutelentzündung auf (Perikarditis) auf.
- Ferner gibt es Fälle mit tatsächlichem Herzinfarkt oder Schlaganfall oder anderen Thrombosen im Körper mit der Folge der Lähmung oder auch der Amputation von Gliedmaßen.
- Auch der Taktgeber des Herzens ist bei Mandanten, die das überlebt haben, ausgefallen. Sie bemerken erst extrem schwankenden Puls, der stetig weiter abnimmt bis hin zum Herzstillstand. Die Überlebenden müssen einen Herzschrittmacher tragen.
Impfschäden: Mandanten klagen über Hilflosigkeit der Ärzteschaft
Die hilfesuchenden Mandanten berichten, dass sie sich von ihren Ärzten im Stich gelassen fühlen. Viele Ärzte verweigern den Zusammenhang zwischen den Nebenwirkungen und der Impfung zu erkennen.
Die grundsätzliche Haltung der Ärzteschaft ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass ihnen von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik versichert worden war, dass der mRNA-Impfstoff trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage sicher sei. Impfärzte haben zudem möglicherweise die Befürchtung, in die Haftung genommen zu werden. Für Verdachtsfälle besteht eine Meldepflicht der Ärzteschaft. Die Erfüllung dieser Meldepflicht kostet jedoch sehr viel Zeit, die dann für andere Aufgaben fehlt. Zudem ist für diese Aufgabe auch keine Vergütung vorgesehen. Laut Rechtsanwalt Dr. Rogert mögen dies die Gründe sein, weshalb es nicht sonderlich attraktiv erscheint, in den Behandlungsakten als Ursache für die festgestellte Symptomatik Nebenwirkungen der Impfung oder Impfschaden zu erwähnen.
Wir lassen Sie nach einem Impfschaden nicht im Stich!
Wir von Rogert & Ulbrich haben uns dazu entschlossen, diejenigen, die mehr als nur an üblichen Nebenwirkungen der Impfung leiden, also tatsächlich Impfschäden erlitten haben, nicht im Stich zu lassen. Rechtlich ist zunächst lediglich eine mögliche Kausalität zwischen der Impfung und der Symptome sowie ein hinreichender Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, um in den Genuss von gesetzlichen Beweiserleichterungen zu kommen. Hilfreich sind dabei Diagnosen, die auf einen Impfschaden hindeuten.
Sie sind auch betroffen? Dann lassen Sie sich von uns kostenlos und unverbindlich beraten.
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