Erbrecht
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Erbschaft – Die Entscheidung des Erblassers
Das Erbrecht in Deutschland genießt gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes grundrechtlichen Schutz. Jeder hat das Recht, seinen Nachlass nach eigenem Ermessen zu regeln oder eine Erbschaft anzunehmen. Die maßgeblichen Regelungen dazu finden sich in den §§ 1922 bis 2385 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bzw. im Falle eines Erbfalls im EU-Ausland in der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012). Entschieden wird durch die Erbfolge, wer Erbe wird. Die gewillkürte Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge und kann durch Testament oder Erbvertrag mit künftigen Erben vom Erblasser festgelegt werden. Im Rahmen der Testamentsgestaltung steht es dem Erblasser frei, Angehörige zu enterben oder die Erbfolge nach seinem letzten Willen zu bestimmen.
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3Fehlt der Wille, greift das Gesetz – Die gesetzliche Erbfolge
Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt oder diese nur einen Teil des Vermögens abdecken, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Zunächst erben die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder (einschließlich nichtehelicher oder adoptierter Kinder, jedoch nicht Stief- oder Ziehkinder). Danach folgen die Eltern des Erblassers und schließlich weitere Verwandte. Ehepartner erben zusammen mit den Verwandten; eingetragene Lebenspartner sind in der Erbschaft den Ehegatten gleichgestellt. Dabei wird berücksichtigt, in welchem Güterstand die Ehepartner lebten. Im Falle einer Zugewinngemeinschaft kann sich das Erbe entsprechend erhöhen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft, die als Gesamthandsgemeinschaft agiert und sich gemeinsam um die Aufteilung des Nachlasses kümmern muss.
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Erbschaft antreten oder ausschlagen? – Die richtige Entscheidung treffen
Erben treten gemäß der Universalsukzession als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers in dessen Rechte und Pflichten ein. Dies bedeutet, dass sie nicht nur für die Vermögenswerte, sondern auch für die Verbindlichkeiten des Erblassers verantwortlich sind. Dazu gehören neben Bestattungskosten und der Grabpflege auch sämtliche Schulden sowie ein 30-tägiger Unterhalt für den Haushalt des Erblassers. Daher kann es in bestimmten Fällen ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen. Die Erbschaft fällt dem Erben automatisch zu, weshalb eine Ausschlagung innerhalb einer Frist von 6 Wochen beim Nachlassgericht erfolgen muss. Diese Frist kann auch durch einen Notar öffentlich beglaubigt und an das Gericht weitergeleitet werden. Zuständig für die Ausschlagung ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers, welches ebenfalls den Erbschein ausstellt. Wurde die Erbschaft jedoch angenommen, ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich. Allerdings besteht weiterhin die Möglichkeit, die Annahme anzufechten, wenn der Erbe sich über den Wert des Nachlasses geirrt hat.
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Pflichtteil – Das Mindestmaß an Erbe
Auch wenn Abkömmlinge und andere Angehörige enterbt werden, behalten sie einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch kann jedoch entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser oder einen nahe stehenden Angehörigen getötet hat (oder es versuchte). Weitere Gründe für den Verlust des Pflichtteils sind eine absichtliche Verletzung der Unterhaltspflicht oder schwere Straftaten gegen den Erblasser. Es ist zudem wichtig zu wissen, dass ein Pflichtteil durch vorherige Schenkungen des Erblassers verringert werden kann.

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Ihre Anwälte im Erbrecht
Das Erbrecht ist ein ständiges Thema der rechtlichen Auseinandersetzungen, da es um den letzten Willen geht. In unserer Praxis als Rechtsanwälte haben wir zahlreiche, teils sehr komplexe Fälle erfolgreich im Interesse unserer Mandanten gelöst.
Die Herausforderungen im Erbrecht spiegeln sich in verschiedenen Beispielen aus der Rechtsprechung wider: Kann jemand erben, obwohl ein Strafprozess wegen versuchten Mordes noch anhängig ist? Wird ein gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind in die Erbfolge aufgenommen?
Auch die Digitalisierung hat längst im Erbrecht Einzug gehalten: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Eltern ein Recht auf die Zugangsdaten zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes haben. Der digitale Nachlass, einschließlich Online-Konten, wird genauso vererbt wie traditionelle Vermögenswerte. Ebenso sind rechtliche Fragestellungen zum Verhältnis zwischen Erben und Erblassern von Bedeutung. So entschied der Bundesgerichtshof, dass eine vertragliche Verpflichtung der Erben, den Erblasser zu besuchen, nicht rechtmäßig ist.

Professionelle Beratung & Betreuung
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