Bankrecht
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Nicht der Bank ausgeliefert sein

In Deutschland existieren etwa 1.500 Kreditinstitute, die im Jahr 2021 insgesamt rund 17,3 Milliarden Euro erwirtschafteten. Obwohl Bankkunden häufig ein hohes Vertrauen in ihre Bank setzen, sind die Verträge, Geschäftsbedingungen und Beratungen nicht immer rechtlich einwandfrei. Sei es bei der Anlageberatung zu einer zweifelhaften Immobilie oder bei der Ausübung des Widerrufsrechts bei Finanzprodukten – immer geht es um erhebliche Geldbeträge. Damit Sie als Anleger oder Bankkunde Ihre Rechte gegenüber der Bank durchsetzen können, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bankrechts von zentraler Bedeutung.

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Bank- und Kapitalmarktrecht – Was umfasst es?

Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt unter anderem das Geschäftsverhältnis zwischen Kreditinstituten, wie Banken und Sparkassen, und ihren Kunden. Dabei werden auch rechtliche Fragen zu Finanzdienstleistungen behandelt. Zu den wichtigsten Teilbereichen gehören:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
  • Kreditverträge sowie Kreditsicherheiten wie Bürgschaften, Hypotheken und Pfandrechte
  • Aufträge und Geschäftsbesorgungsverträge
  • Vorschriften für den Zahlungsverkehr, einschließlich Kreditkarten, Debitkarten, Online-Banking, Überweisungen, Lastschriften sowie Wechsel- und Scheckverkehr
  • Wertpapierrecht, auch in Verbindung mit Depot- und Investmentgeschäften sowie Anlageberatungen
  • Leasing und Factoring
  • Bankvertragsrecht
  • Rechtliche Fragen zur Vermögensverwaltung

Je nach Teilbereich kommen unterschiedliche Gesetze zur Anwendung. Die Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), während das Handelsgesetzbuch (HGB) in bestimmten Fällen, wie bei Handelsgeschäften, ergänzende Regelungen bietet. Zudem existieren spezifische Gesetze, wie das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), die einzelne Bereiche detaillierter regeln. Viele europäische Richtlinien, etwa zur Anlageberatung oder zu Zahlungsdienstleistungen, wurden ebenfalls als nationale Gesetze in das deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht übernommen.

In all diesen Bereichen spielt das grundlegende Prinzip des Vertrauens eine zentrale Rolle. Das Hauptgeschäft der Banken – die Arbeit mit Krediten – leitet sich vom lateinischen „credere“ ab, was „vertrauen“ bedeutet. Dieses Vertrauen wird jedoch auf die Probe gestellt, wenn Verträge aufgrund juristischer Probleme belastet werden. In Bereichen wie der Vorfälligkeitsentschädigung, Falschberatung und bei Immobilienkrediten können rechtliche Schwierigkeiten auftreten. Häufig resultiert daraus ein wirtschaftlicher Schaden, der einen Schadensersatzanspruch begründen oder es einer Partei ermöglichen kann, sich von dem Vertrag zu lösen.

Angesichts der Vielzahl an Gesetzen im Bank- und Kapitalmarktrecht kann man schnell den Überblick verlieren. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten klar zu erkennen.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Keine Vorfälligkeit bei Darlehen

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Betrag, der fällig wird, wenn ein Bankkunde sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Der Hauptunterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit liegt in der Regel in der Laufzeit und der Höhe der Summe. In beiden Fällen überlässt die Bank dem Darlehensnehmer oder Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag, der über einen festgelegten Zeitraum zurückgezahlt wird. Im Gegenzug erhält die Bank ein Entgelt in Form von Zinsen, die häufig bei Immobilienfinanzierungen über einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. So lässt sich berechnen, wie viel der Kunde für das Darlehen oder den Kredit insgesamt zahlen muss.

Zahlt der Kunde jedoch vorzeitig zurück, entfallen auch die Zinsen, was für die Bank einen Verlust bedeutet, da die kalkulierten Zinserträge wegfallen. Daher sind Banken und Sparkassen nicht verpflichtet, ein Darlehen zurückzunehmen, wenn der Zins festgeschrieben wurde. Nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Verkauf des durch das Darlehen finanzierten Hauses, kann eine vorzeitige Rückzahlung erfolgen. In solchen Fällen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Die Bank darf jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft war – etwa, wenn der Kunde bei der Berechnung der Darlehenszinsen unzureichend oder fehlerhaft informiert wurde. Zusätzlich gibt es gesetzliche Kündigungsrechte nach Ablauf einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist (die sogenannte Zehn-Jahres-Frist).

Haben Sie Schwierigkeiten, sich von Ihren Darlehen zu lösen oder fürchten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und verteidigen Sie gegen unfaire Forderungen!

Was tun bei Falschberatung?

Fehlerhafte Beratungen können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Auch wenn jedes Investment mit einem gewissen Risiko behaftet ist, und ein Totalverlust oder die Rückforderung von Investitionen nicht immer ausgeschlossen werden kann, gibt es gesetzliche Regelungen zum Schutz der Anleger. So gibt es unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), die festlegen, dass Banken bei der Anlageberatung verpflichtet sind, sich umfassend über die finanzielle Lage und die Bedürfnisse des Kunden zu informieren, um die Beratung entsprechend des Risikoprofils des Anlegers zu gestalten.

Eine fehlerhafte Beratung liegt vor, wenn durch ungenaue oder irreführende Informationen das Risiko oder die Ungeeignetheit einer Anlage verschleiert wird. Zum Beispiel, wenn einem Anleger ein Schiffsfonds empfohlen wird, obwohl sein Risikoprofil besser zu einem Immobilienfonds passt, oder wenn eine wenig rentable Immobilie als gewinnbringende Investition dargestellt wird.

Die Aufklärungspflichten beinhalten auch die Transparenz über mögliche Provisionen und eine klare Risikoinformation der empfohlenen Anlage. Wird ein Prospekt fehlerhaft oder irreführend übergeben, kann dies zu einer Prospekthaftung führen. Eine Falschberatung kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn der Kunde bereits korrekt und umfassend über alle relevanten Informationen informiert wurde.

Liegt eine fehlerhafte Beratung vor, besteht für den Anleger die Möglichkeit, das Investment rückgängig zu machen und alle geleisteten Zahlungen zurückzufordern.

Haben Sie die Entscheidung für eine Anlage bereut oder wurde Ihnen eine unzureichende Beratung geboten? Bei uns gibt es keine fehlerhafte Beratung. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, mögliche Lösungen zu finden.

Vorzeitige Kündigung durch die Bank – Was nun?

Alles läuft wie geplant – das Darlehen hat einen günstigen Zinssatz, der Hausbau ist fast abgeschlossen. Doch plötzlich kündigt die Bank den Darlehensvertrag, und nun ist die Baufinanzierung gefährdet. Doch ein Vertrag ist nur dann beendet, wenn die Kündigung rechtlich wirksam ist. Die Bank kann in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, beispielsweise wenn zwei aufeinanderfolgende Raten nicht fristgerecht bezahlt wurden. Zudem muss eine Frist von mindestens zwei Wochen eingehalten werden, in der der Kunde die Möglichkeit hat, den fälligen Betrag zu begleichen.

Sind Sie in eine finanzielle Schwierigkeit geraten und übt die Bank Druck auf Sie aus? Glauben Sie, dass die Kündigung Ihres Darlehensvertrags unrechtmäßig ist? Wir prüfen die Kündigung und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Das Widerrufsrecht – Ihr Joker im Bankrecht

Die Kündigung eines Darlehensvertrags ist nicht nur ein schwerwiegender finanzieller Einschnitt, sondern kann auch langfristige Folgen wie eine Vorfälligkeitsentschädigung und einen negativen SCHUFA-Eintrag nach sich ziehen. Daher denken viele darüber nach, ihren „Widerrufsjoker“ zu ziehen. Das bedeutet, statt den Vertrag zu kündigen, wird dieser vom Kunden widerrufen. In beiden Fällen endet der Darlehensvertrag, doch im Unterschied zur Kündigung, bei der die Ansprüche zum Zeitpunkt der Kündigung zählen, wird beim Widerruf der Vertrag vollständig rückabgewickelt. Dies hat zur Folge, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag und eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden können.

Aufgrund der sich ändernden Rechtslage kommt es entscheidend auf den Vertragsschluss an. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass das Widerrufsrecht dauerhaft gilt, wenn der Darlehensvertrag fehlerhaft abgeschlossen wurde.

Wenn die Bank gegen Ihre Interessen handelt, setzen Sie auf Ihren Widerrufsjoker. Wir stehen Ihnen bei rechtlichen Problemen zur Seite und haben im Bankrecht stets ein Ass im Ärmel.

Unterstützung bei Phishing-Attacken

Online-Banking und Bankkarten sind heute unverzichtbar im modernen Bankwesen. Doch mit diesen praktischen Möglichkeiten geht auch die Gefahr von Kartenmissbrauch und Manipulationen bei Online-Banking-Überweisungen einher. Besonders bei Phishing-Attacken kann es schnell passieren, dass das Bankkonto leergeräumt wird. Viele glauben, dass der Bankkunde in solchen Fällen immer den Verlust selbst tragen muss. Doch tatsächlich haftet er nur, wenn er fahrlässig gehandelt hat, etwa wenn er die betrügerische Handlung hätte erkennen müssen. Wenn der Kunde jedoch nicht in der Lage war, die Manipulation zu erkennen, ist die Bank verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Sind Sie Opfer eines Betrugs und weigert sich die Bank, Ihr Geld zurückzuzahlen? Lassen Sie sich nicht mit einer Ablehnung abspeisen. Als Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht setzen wir uns für Ihre Ansprüche ein und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Langjährige Praxiserfahrung an Ihrer Seite

Aus unserer praktischen Erfahrung wissen wir, dass das Bankrecht und Kapitalmarktrecht komplex und schwer durchschaubar sein können. Mit uns an Ihrer Seite behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Rechte und Pflichten. Dank unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Vertretung – von der Anlageberatung bis hin zum Widerrufsjoker. Wir kennen die rechtlichen Wege, mit denen Sie sich erfolgreich gegen die Bank zur Wehr setzen können. Da in vielen Fällen kurze Fristen gelten, ist es wichtig, dass Sie sich schnell bei uns melden. Nutzen Sie hierfür unsere Erstberatung.

Sobald Sie unser Mandant sind, nehmen wir uns sofort Ihres Falls an. Selbstverständlich arbeiten wir als Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stets vertraulich mit Ihnen zusammen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu verwirklichen.

Wenn Ihre Bank zum Problem wird, kann dies teuer für Sie werden. Als erfahrene Rechtsanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen in allen Fragen zur Seite und vertreten Ihre Interessen.

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