Fehlerhafte Wertpapiergeschäfte und Vermögensverwaltung
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Wertpapiere – Eine Investition mit Chancen und Risiken
Möchten Sie Ihr Vermögen gewinnbringend anlegen? Wertpapiere sind Finanzinstrumente, die einen bestimmten Vermögenswert repräsentieren. Dazu gehören Aktien, Zertifikate, Anleihen, Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds). Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko einer Investition in Wertpapiere, desto größer sind die potenziellen Renditen. Ein geringeres Risiko führt hingegen zu einer niedrigeren Rendite. Leider vermitteln Anlageberater und Informationsmaterialien oft unvollständige oder fehlerhafte Angaben über Risiken und Gewinnpotenziale, um höhere Provisionen zu erzielen, was zu erheblichen Verlusten bei Anlegern führen kann. In solchen Fällen haben Sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen der Berater- oder Prospekthaftung.
Sind Sie in einen geschlossenen Fonds investiert und fordert der Insolvenzverwalter oder die Fondsgesellschaft die Ausschüttungen zurück? Lassen Sie Ihre rechtliche Situation prüfen, da nicht alle Rückforderungsansprüche gerechtfertigt sind.
Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht klären Sie über die wesentlichen Aspekte der Wertpapierinvestition auf und unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen.
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3Rückforderung von Ausschüttungen
Bei schlecht laufenden geschlossenen Fonds, die kurz vor der Insolvenz stehen, fordern Fondsgesellschaften von den Anlegern häufig, bereits getätigte Ausschüttungen zurück. In solchen Fällen erhalten betroffene Anleger ein „Angebot“ zur Haftungsfreistellung durch eine sogenannte „freiwillige Wiedereinlage“.
Wenn Sie dieses Angebot ablehnen, kann die Fondsgesellschaft Sie unter Berufung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) in Anspruch nehmen, was bedeutet, dass sie versuchen kann, von Ihnen Rückzahlungen oder zusätzliche Zahlungen zu verlangen.
Die meisten geschlossenen Fonds sind Publikumsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär und einen beschränkt haftenden Kommanditisten umfasst.
Anleger haften grundsätzlich mit der Höhe ihrer Einlage, also dem Betrag, den sie in den Fonds investiert haben. Wenn Sie Ihre Einlage vollständig bezahlt haben, können Sie höchstens diesen Betrag verlieren.
Bevor eine Rückforderung der Ausschüttungen erfolgt, muss jedoch geklärt werden, wer diese Rückforderung geltend macht. In vielen Fällen ist es ratsam, den Fall von einem Anwalt individuell prüfen zu lassen, da nicht immer Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaften oder Gläubiger zur Rückforderung berechtigt sind.
Falls Sie bereits eine freiwillige Wiedereinlage oder eine andere Form der Rückzahlung der Ausschüttungen geleistet haben, können Sie diese Beträge möglicherweise zurückfordern, wenn die Rückforderung unberechtigt war.
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Prospekthaftung
Prospekte spielen eine zentrale Rolle im Kapitalanlagegeschäft, da sie eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung der Anleger darstellen. Sie enthalten wichtige Informationen über die angebotene Kapitalanlage sowie die damit verbundenen Risiken, die für eine fundierte Investitionsentscheidung unerlässlich sind.
Die Prospekthaftung umfasst die gesetzlich festgelegte gesamtschuldnerische Haftung der Prospektverantwortlichen für falsche oder unrichtige Angaben, die für die Beurteilung der zum Kauf angebotenen Kapitalanlage maßgeblich sind. Diese Haftung schützt Anleger vor Fehlentscheidungen, die aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen getroffen werden.
Prospektverantwortliche können verschiedene Parteien sein, die für die Erstellung und Veröffentlichung des Prospekts verantwortlich sind. Dazu zählen Gründer, Initiatoren, Hintermänner, Garanten des Prospekts sowie auch Treuhänder. Diese Personen oder Institutionen haften gemeinsam für die Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben.
Typische Prospektfehler: Fehler in Prospekten können in verschiedenen Bereichen auftreten:
- Fehlerhafte Prognosen
- Fehler im Gesellschaftsvertrag
- Fehlerhafte Angaben über den Charakter und Gegenstand der Objektanlage
- Fehlerhafte Angaben zu Sicherheit und Rentabilität
- Fehlerhafte Angaben zum Totalverlustrisiko
- Wesentliche Neuheiten und Mittelverwendung
Maßgeblicher Zeitpunkt: Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prospektfehlers ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Anlageentscheidung. Auch der Gesamteindruck des Prospekts spielt eine Rolle.
Anspruch auf Schadensersatz: Haben Sie als Anleger aufgrund falscher oder fehlender Angaben im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erlitten, muss der Emittent Schadenersatz leisten. Der Schadensersatz soll darauf abzielen, die Beteiligung rückabzuwickeln und den Anleger so zu stellen, wie er vor der Zeichnung stand.
Fehlerhafte Anlageberatung
Finanzprodukte werden häufig im Rahmen eines Anlagenberatungsvertrags angeboten. Dabei unterschreiben Kunden oft Verträge für Anlageprodukte, deren Inhalt ihnen nicht vollständig bekannt ist. Sie verlassen sich in der Regel auf die Richtigkeit des Prospekts sowie auf die Einschätzung ihres Anlageberaters.
Eine Anlageberatung gilt als fehlerhaft, wenn der Berater seine Aufklärungs- und Beratungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. In solchen Fällen greift die Beratungshaftung, die es dem Anleger ermöglicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ein guter Anlageberater sollte den Anleger zu seinen Anlagezielen, zur gewünschten Anlagedauer (langfristig oder kurzfristig) und zu seiner Altersvorsorge befragen. Wichtige Bestandteile einer fundierten Beratung sind zudem Informationen über die Bonität und Leistungsbilanz des Anbieters sowie über etwaige negative Presseberichte.
Der Prospekt für ein Finanzprodukt sollte dem Kunden rechtzeitig und ohne Druck übergeben werden, damit er sich eine unabhängige Meinung bilden kann. Der Anleger hat das Recht, den Prospekt zu prüfen und sich vor der Unterzeichnung des Vertrags ausreichend zu informieren.
Wenn Ihnen aufgrund einer fehlerhaften Beratung ein Schaden entstanden ist, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegen den Anlageberater. In der Regel bedeutet dies, dass Sie Ihre ursprüngliche Anlagesumme zurückerhalten können. Zu den erstattungsfähigen Beträgen gehören auch Nebenkosten wie Agio oder Kontoeröffnungsgebühren.
Zusätzlich können Sie auch Ersatz für entgangene Zinsen verlangen, da Sie mit einer anderen, gewinnbringenden Kapitalanlage möglicherweise Zinsen erzielt hätten. Diese Erstattung ist ebenfalls Teil des Schadensersatzanspruchs.
Ihre Anwälte für Wertpapiergeschäfte und Vermögensverwaltung
Haben Sie durch eine Wertpapierinvestition Verluste erlitten? Wurden Sie nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt oder haben Sie fehlerhafte oder unvollständige Informationen zu dem Anlageobjekt erhalten? Als spezialisierte Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz.
Sind Sie in einen geschlossenen Fonds investiert und werden zur Rückforderung von Ausschüttungen aufgefordert? Wir helfen Ihnen, zu prüfen, inwieweit eine Rückforderung gerechtfertigt ist. Unser Anwaltsteam unterstützt Sie bei der Abwehr von Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter oder die Fondsgesellschaft.
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