Benennung externer KI-Beauftragter
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Externer KI-Beauftragter – KI-Compliance professionell organisieren

Die KI-Verordnung bringt eine Reihe konkreter Pflichten mit sich: Systeme müssen eingestuft und dokumentiert werden, Mitarbeiter müssen geschult sein, Verträge mit KI-Anbietern müssen überprüft werden, und Behördenkontakt muss koordiniert werden. Was das Gesetz nicht regelt: Wer in Ihrem Unternehmen all das übernehmen soll. Rogert & Ulbrich übernimmt diese Funktion als externer KI-Beauftragter – mit klarer Zuständigkeit, rechtlicher Expertise und einem Betreuungsmodell, das zu Ihrem Betrieb passt.

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Warum fehlende Zuständigkeit ein echtes Problem ist

In vielen Unternehmen läuft es so: Die Geschäftsführung hört von der KI-Verordnung, leitet das Thema irgendwie an die IT weiter, die IT sagt, das sei ein rechtliches Thema, die Rechtsabteilung – wenn es eine gibt – sagt, sie bräuchten technischen Input, und am Ende passiert nichts. Dieses Muster ist nicht böser Wille, sondern das ganz normale Ergebnis fehlender Zuständigkeit bei einem Thema, das quer durch alle Abteilungen geht.

Das Problem ist: Die KI-Verordnung kennt keine Ausrede fehlender Zuständigkeit. Das Unternehmen haftet – egal, wer intern nicht gehandelt hat. Wenn Behörden prüfen oder ein Schaden entsteht, zählt nur, ob die Pflichten erfüllt wurden. Nicht, warum sie nicht erfüllt wurden.

Genau hier setzt die Funktion des externen KI-Beauftragten an: Eine klare, verantwortliche Stelle, die das Thema strukturiert, koordiniert und umsetzt – damit nichts zwischen den Stühlen liegen bleibt.

Klingt nach einem Problem, das Sie kennen? Lassen Sie uns reden.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Was ein externer KI-Beauftragter konkret für Sie erledigt

Als externer KI-Beauftragter übernehmen wir die operative und rechtliche Koordination Ihrer KI-Compliance. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Bestandsaufnahme und Einstufung: Wir erfassen alle KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen eingesetzt oder entwickelt werden, und ordnen sie den richtigen Risikoklassen der KI-Verordnung zu. Das ist der notwendige erste Schritt – ohne den alles andere ins Leere läuft.
  • Dokumentationsaufbau: Wir erstellen und pflegen die erforderliche technische Dokumentation für Ihre Systeme. Das ist kein Selbstzweck, sondern der Nachweis, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen.
  • Schulungskoordination: Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen für betroffene Mitarbeiter zu entwickeln und umzusetzen – zugeschnitten auf Ihre Systeme und Ihren Betrieb.
  • Vertragsprüfung: Viele Standardverträge mit KI-Anbietern sind nicht auf die Anforderungen der KI-Verordnung ausgelegt. Wir schauen, ob die wesentlichen Regelungen – zum Beispiel über Haftungsverteilung und Informationspflichten – enthalten sind. Wenn nicht, helfen wir bei der Nachverhandlung.
  • Behördenkommunikation: Wenn Behörden Fragen haben, eine Registrierung erforderlich ist oder Meldepflichten entstehen, koordinieren wir das für Sie.
  • Laufendes Monitoring: Die KI-Verordnung ist kein abgeschlossenes Projekt. Neue Systeme kommen hinzu, bestehende ändern sich, und die Auslegung des Gesetzes entwickelt sich weiter. Wir behalten das im Blick und informieren Sie rechtzeitig über relevante Änderungen.

Das klingt nach viel? Für Sie bedeutet es vor allem: Sie haben einen Ansprechpartner, der sich darum kümmert.

Der Unterschied zum Datenschutzbeauftragten

Viele Unternehmen kennen das Modell des externen Datenschutzbeauftragten aus der DSGVO-Praxis und fragen sich, ob ihr bisheriger DSB das KI-Thema gleich mitübernehmen kann. Die ehrliche Antwort: Das ist möglich, wenn die Person die nötigen KI-Rechtskenntnisse mitbringt. Die Aufgaben ähneln sich in vielen Bereichen – Bestandsaufnahme, Dokumentation, Koordination, Behördenkommunikation. Und die inhaltlichen Schnittstellen zwischen DSGVO und KI-Verordnung sind real: Fast jedes KI-System, das in einem Unternehmen eingesetzt wird, verarbeitet auch Personendaten.

Der wesentliche Unterschied: Die DSGVO schreibt einen Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vor und definiert dessen Aufgaben und Stellung klar. Die KI-Verordnung kennt keine vergleichbare Pflicht. Der externe KI-Beauftragte ist eine organisatorische Lösung, keine gesetzlich erzwungene Stelle. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung – bedeutet aber auch, dass Sie selbst die Initiative ergreifen müssen.

Wir bieten kombinierte Modelle an, bei denen wir sowohl die Datenschutzbeauftragten-Funktion als auch die KI-Beauftragten-Funktion übernehmen. Das ist für viele Unternehmen die effizienteste Lösung – ein Ansprechpartner, der beide Themen kennt und die Wechselwirkungen im Blick behält.

Sie arbeiten bereits mit einem externen DSB zusammen? Sprechen Sie uns auf ein kombiniertes Betreuungsmodell an.

Für wen ist ein externer KI-Beauftragter besonders sinnvoll?

Aus unserer Beratungspraxis heraus sind es vor allem drei Situationen, in denen ein externer KI-Beauftragter besonders viel Sinn ergibt. Erstens: Unternehmen, die KI-Systeme in sensiblen Bereichen einsetzen – also zum Beispiel in der Personalauswahl, der Kreditbewertung, der medizinischen Diagnostik oder in der automatisierten Kundenkommunikation. Hier ist das Risikoprofil höher, und die Anforderungen der KI-Verordnung sind entsprechend strenger.

Zweitens: Unternehmen, die kurz vor der Einführung eines neuen KI-Systems stehen. Wer vor der Einführung eine rechtliche Begleitung in Anspruch nimmt, vermeidet Fehler, die später teuer korrigiert werden müssen. Eine frühzeitige Einstufung des Systems, eine Prüfung der Anbieterverträge und die Planung der notwendigen Schulungen kosten am Anfang viel weniger als die nachträgliche Schadensbegrenzung.

Drittens: KMU, die keine eigene Compliance-Abteilung haben. Sie bekommen mit einem externen KI-Beauftragten professionelles, spezialisiertes Know-how – ohne eine neue Stelle schaffen zu müssen und ohne das Risiko einzugehen, das Thema intern an jemanden zu delegieren, der es neben seinem eigentlichen Job erledigen soll.

Noch unsicher, ob das für Ihren Betrieb sinnvoll ist? Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen ehrlich, ob und in welcher Form eine externe Begleitung für Sie passt.

Was passiert ohne klare Zuständigkeiten – und warum es teuer wird

Unternehmen ohne eine verantwortliche Funktion für KI-Compliance riskieren auf mehreren Ebenen gleichzeitig. Die offensichtlichste Ebene: Bußgelder durch Behörden. Fehlende Dokumentation, nicht durchgeführte Schulungen, ungeeignete Verträge mit KI-Anbietern – all das kann bei einer Prüfung zu Sanktionen führen. Die Obergrenzen sind hoch, aber selbst Beträge weit unterhalb des gesetzlichen Maximums können für kleine und mittelständische Unternehmen empfindlich sein.

Die weniger offensichtliche Ebene: Schadensersatzansprüche. Wenn ein KI-System fehlerhafte Entscheidungen trifft – zum Beispiel jemanden zu Unrecht bei einer Bewerbung ausschließt oder bei einer Kreditentscheidung diskriminiert – kann der Betroffene klagen. Und wenn sich herausstellt, dass das Unternehmen keine ausreichenden Kontrollmechanismen hatte, wird das Unternehmen haftbar gemacht.

Und schließlich die Reputationsebene: Datenpannen, diskriminierende KI-Ausgaben oder öffentlich gewordene Compliance-Verstöße können Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern zerstören. Besonders in B2B-Verhältnissen verlangen große Auftraggeber zunehmend Nachweise über KI-Compliance ihrer Lieferanten. Wer diese nicht liefern kann, verliert Aufträge.

Eine klar geregelte, extern besetzte KI-Compliance-Funktion kostet einen Bruchteil dieser Risiken. Handeln Sie, bevor ein Vorfall Sie zwingt.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum externen KI-Beauftragten

Ihre Anwälte für KI-Compliance

Auch wenn die KI-Verordnung noch nicht vollständig greift, empfiehlt es sich, bereits jetzt aktiv zu werden. Die Benennung eines KI-Beauftragten ist dabei weit mehr als eine formale Maßnahme – sie steht für verantwortungsvolles Handeln, ein vorausschauendes Risikomanagement und den vertrauensvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich erklären Compliance-Anforderungen so, dass Ihre Geschäftsführung und Ihre Mitarbeiter sie verstehen und tragen können. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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