„Wächter-Modus“: Tesla muss Werbemaßnahmen aufgrund von Datenschutzvorgaben einstellen

Im Sommer 2022 hatte die Verbraucherzentrale Klage gegen Tesla erhoben, da der sogenannte „Wächter-Modus“ gegen Datenschutzbestimmungen verstoße. Das Landgericht Berlin entschied nun zugunsten der Verbraucherschützer. Die Hintergründe.

Im Sommer 2022 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Klage gegen Tesla ein. Der aktivierte „Wächter-Modus“ der Fahrzeuge verstoße laut dem Verband gegen Datenschutzregelungen. Tesla-Fahrer:innen seien demnach nicht in der Lage, die Zustimmung der Passanten für die Aufnahmen der Kameras einzuholen.

Das Landgericht Berlin stimmte in dieser Frage dem VZBV zu. Tesla ist nun dazu verpflichtet, seine Werbung für die Fahrzeugumgebungskameras entsprechend anzupassen.

„Wächter-Modus“: Nutzung nur mit Datenschutzverstoß möglich

Laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale hat Tesla nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin die von den Verbraucherschützern geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet. „Die Überwachung von Dritten durch Kameras ohne deren Wissen ist unzulässig“, erklärte Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Sie fügte hinzu:

Verbraucher:innen konnten den „Wächter-Modus“ von Tesla nur unter erheblichen Verstößen gegen den Datenschutz verwenden. Hätten sie den Modus aktiviert, wären sie mit einem Bußgeld belegt worden. Diese Tatsache war jedoch in der Werbung zum „Wächter-Modus“ nicht enthalten.

Tesla ändert Hinweis zum „Wächter-Modus“ im Benutzerhandbuch

Nach dem Urteil hat Tesla den Hinweis zum „Wächter-Modus“ im Benutzerhandbuch auf der deutschen Tesla-Website aktualisiert. Dort heißt es nun: „Sie sind allein dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte in Bezug auf die Verwendung von Kameras zu überprüfen und einzuhalten.“

Ob Fahrzeugbesitzer:innen den „Wächter-Modus“ künftig aktivieren werden, bleibt abzuwarten. Die Funktion dient grundsätzlich dem Diebstahlschutz und ist mit Kameras ausgestattet, die die Umgebung des Fahrzeugs überwachen. Die aufgenommenen Bilder können zudem über ein Smartphone abgerufen werden.

Klage wegen CO2-Emissionen gescheitert

Zeitgleich hatte der VZBV eine Klage wegen irreführender Werbung zu CO2-Emissionen beim Kauf eines Teslas eingereicht, die das Landgericht Berlin jedoch zurückwies.

Die Verbraucherschützer:innen hatten Tesla vorgeworfen, den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit null Gramm anzugeben und gleichzeitig CO2-Zertifikate an andere Autohersteller zu verkaufen, was deren Emissionen erhöhen könnte.

Das Landgericht sah in dieser Darstellung jedoch keine Irreführung der Verbraucher:innen, erklärte Ramona Pop. Der VZBV plant jedoch, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.