EU-Kommission plant Verschiebung des Lieferkettengesetzes nach Kritik aus der Wirtschaft

Die EU-Kommission plant, das Lieferkettengesetz später in Kraft treten zu lassen und in abgeschwächter Form umzusetzen. Die Entscheidung folgt auf erhebliche Kritik aus der Wirtschaft. Zudem sind Anpassungen bei CO₂-Abgaben und Nachhaltigkeitsberichten vorgesehen.

Verzögerung und Lockerungen beschlossen

Die Kommission kündigte an, die ersten Fristen für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Gleichzeitig sollen vereinfachte Vorgaben Unternehmen entlasten und laut EU-Schätzungen Einsparungen von bis zu 320 Millionen Euro pro Jahr ermöglichen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von gut zwei Jahren die neuen Regelungen in nationales Recht überführen. Das Gesetz, das erst im vergangenen Jahr beschlossen wurde, verfolgt das Ziel, weltweit den Schutz der Menschenrechte zu verbessern. Großunternehmen sollen künftig für Verstöße wie Kinder- oder Zwangsarbeit haftbar gemacht werden können, sofern sie davon profitieren.

Reaktion auf Widerstand aus der Wirtschaft

Unternehmen hatten das Lieferkettengesetz als übermäßige bürokratische Belastung kritisiert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährde. Die Kommission schlägt deshalb vor, den Stichtag für die Einführung auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Das Gesetz soll dann ein Jahr später in vollem Umfang gelten.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Prüfungsumfang: Unternehmen sollen nicht mehr für die gesamte Lieferkette verantwortlich sein, sondern lediglich für direkte Zulieferer. Zudem wird der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre erforderlich sein. Auch die EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße soll eingeschränkt werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, übermäßige Regulierung abzubauen – ein Vorhaben, das noch die Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments benötigt.

Weitere Anpassungen bei Nachhaltigkeitsberichten und CO₂-Abgaben

Zusätzlich zur Verschiebung des Lieferkettengesetzes plant die Kommission eine Überarbeitung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Deren Einführung soll um zwei Jahre verzögert werden, und etwa 80 Prozent der bislang erfassten Unternehmen könnten von der Pflicht ausgenommen werden.

Darüber hinaus sollen zahlreiche Unternehmen von der geplanten CO₂-Abgabe auf importierte Waren befreit werden. Nach Einschätzung der Kommission fallen ihre Emissionen nur gering aus. Die Regelung soll für Unternehmen gelten, die weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU einführen.

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