Rückrufaktion bei BMW wegen Bremsproblemen führt zu schwerem Autobahnunfall

Nachdem BMW bereits mit dem Rückruf von 1,5 Millionen Fahrzeugen aufgrund von Störungen im Bremssystem konfrontiert wurde, ereignete sich nun der erste schwere Unfall mit einem der zurückgerufenen Fahrzeuge.

Dieser Vorfall wirft Fragen auf, besonders im Licht des Verhaltens von BMW. Der Fahrer eines BMW X7, der sein Auto erst kürzlich erworben hatte, war mit seiner Familie und Hunden auf dem Weg in den Urlaub. Das Unglück ereignete sich auf einem geschwindigkeitsbegrenzten Abschnitt der Autobahn, wobei die Fahrzeuggeschwindigkeit auf 120 km/h beschränkt war. Ohne Vorwarnung erlitt das Fahrzeug eine Systemstörung, die den Fahrer zwang, die Bremskraft drastisch zu erhöhen. Die Ausfall von ABS und DSC verschärfte die Situation erheblich.

Trotz des erhöhten Bremseinsatzes und eines Bremswegs von etwa 200 Metern war ein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug unvermeidlich. Obwohl eine Mobilitätsgarantie bestand, musste der Fahrer auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, da sein Auto nicht mehr fahrbereit war.

Drei Tage nach dem Unfall wurde dem Fahrer der Rückruf seines Fahrzeugs mitgeteilt, der auf potenzielle Ausfälle von ABS und DSC hinwies und einen sehr starken Bremsdruck als notwendig erklärte. Erst zu diesem Zeitpunkt verstand der Fahrer, wie es zum Unfall kam. Eine Nachfrage bei BMW durch eine führende deutsche Zeitung ergab, dass das Unternehmen von dem Unfall wusste und keine Fehler im Bremssystem feststellen konnte, was Fragen aufwirft, da das Auto beschädigt war.

Kurz nach der Pressemitteilung erhielt der Fahrer ein Schreiben von BMW, in dem eine Systemstörung bestätigt und der Austausch des integrierten Bremssystems (IBS) angekündigt wurde. Dies wirft Fragen bezüglich der konsistenten Kommunikation seitens BMW auf.

BMW hat zudem für etwa 400.000 Fahrzeuge einen Auslieferungsstopp verhängt. Diese Fahrzeuge werden erst nach einem Software-Update und gegebenenfalls nach dem Einbau eines neuen Bremssystems ausgeliefert, was laut BMW mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, da die benötigten Ersatzteile fehlen. Die Fahrzeuge werden erst ausgehändigt, nachdem die Kunden ein Informationsschreiben zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

Angesichts dieser Situation sollten betroffene Kunden ihre Rechte geltend machen und den Rücktritt erklären, falls erforderlich.

Betroffene Modelle ab Baujahr 2022:

  • BMW 2er Activ Tourer
  • BMW x1 und ix1
  • BMW XM
  • BMW X5 LCI
  • BMW X5 LCI
  • BMW X6 LCI
  • BMW X6M LCI
  • BMW X7 LCI  
  • BMW 5er Limousine inklusive i5
  • BMW 7er Limousine
  • BMW Alpina XB7
  • Mini Cooper
  • Mini Countryman
  • Rolls-Royce Spectre

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Rechtswege für BMW-Kunden: Handlungsmöglichkeiten bei Rückrufen und Sachmängeln

BMW-Kunden, die von den aktuellen Rückrufen betroffen sind, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um gegen mögliche Mängel vorzugehen. Gemäß der gesetzlichen Sachmängelhaftung, die für Neuwagen zwei Jahre ab dem Kaufdatum gilt, können Ansprüche auf Gewährleistung für Fahrzeuge, die im Jahr 2022 erworben wurden, bis Ende 2024 geltend gemacht werden.

Kunden haben das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn ein Verschulden seitens des Herstellers vorliegt. In solchen Fällen kann zudem ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Allerdings haben Kunden grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder einen Mietwagen während der Reparaturzeit, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen kann.

In der Praxis sind es oft die Gerichte, die über solche Fälle entscheiden, insbesondere wenn es um die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung oder um reinen Schadensersatz geht.

Es ist wichtig, dass Betroffene aktiv werden, um ihre Rechte durchzusetzen und mögliche finanzielle Verluste zu vermeiden. In Deutschland übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig die Kosten für solche Verfahren, sofern ein entsprechender Versicherungsschutz bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestand. Zudem besteht die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, die es ermöglicht, ohne eigenes finanzielles Risiko gegen die Autohersteller vorzugehen.