Prüfung zum Bootführerschein nicht bestanden?- Rechtliche Optionen und nächste Schritte

Haben Sie die Prüfung zum Sportbootführerschein nicht bestanden? Sowohl bei der theoretischen als auch bei der praktischen Prüfung zum Sportbootführerschein-Binnen oder Sportbootführerschein-See kann es trotz sorgfältiger Vorbereitung zu einem Nichtbestehen kommen.

Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Optionen in solchen Fällen. 

Ich kläre, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn es zu Unstimmigkeiten bei der Prüfungsbewertung kommt oder Sie die Prüfung wiederholen müssen. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihre Interessen zu wahren und den Weg zu Ihrem Bootsführerschein rechtssicher zu gestalten.

Theorieprüfung nicht bestanden? So gehen Sie vor!

Wenn Sie die Theorieprüfung zum Sportbootführerschein nicht bestanden haben, bestehen klare Möglichkeiten zur Wiederholung. Sie können sich entweder über Ihre Bootsschule oder Ihren Verein erneut zur Theorieprüfung anmelden lassen oder die Anmeldung eigenständig direkt bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss vornehmen.

Vorteil: 
Die Wiederholungsprüfung kann auch bei einem anderen Prüfungsausschuss erfolgen als beim letzten Versuch. 
Seit 2023 ist es zudem nicht mehr erforderlich, die theoretische und praktische Prüfung beim gleichen Verband (DSV oder DMYV) abzulegen. Benötigen Sie rechtliche Beratung zum Sportbootführerschein oder Unterstützung bei Prüfungsanfechtungen? Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht stehe ich Ihnen mit Expertise zur Seite!

Theorieprüfung zum SBF-See und SBF-Binnen – Das müssen Sie wissen

Die theoretische Prüfung zum Sportbootführerschein See (SBF-See) besteht aus zwei Prüfungsteilen: einem Multiple-Choice-Fragebogen und Navigationsaufgaben. 

Sollten Sie nur einen dieser Teile nicht bestehen, ist es dennoch erforderlich, die gesamte Theorieprüfung erneut abzulegen.

Im Gegensatz dazu umfasst die theoretische Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) lediglich einen Multiple-Choice-Fragebogen, ohne zusätzliche Navigationsaufgaben.

Benötigen Sie Unterstützung bei rechtlichen Fragen zum Sportbootführerschein oder möchten Sie sich über Ihre Möglichkeiten nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung informieren? Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht stehe ich Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.

Praxisprüfung nicht bestanden? So bestehen Sie beim nächsten Mal!

Wenn Sie die Praxisprüfung zum Sportbootführerschein (SBF) nicht bestanden haben, ist eine Wiederholung problemlos möglich. Sie können sich entweder über Ihre Bootsschule oder Ihren Verein erneut anmelden lassen oder sich direkt selbst beim Prüfungsausschuss registrieren.

Vorteil: 
Seit 2023 ist es zudem nicht mehr erforderlich, die theoretische und praktische Prüfung beim selben Verband (DSV oder DMYV) abzulegen. Die Wiederholungsprüfung kann bei einem anderen Prüfungsausschuss stattfinden als bei Ihrem letzten Versuch. 

Praktische Prüfung zum Bootsführerschein – Ablauf & Tipps

Als erfahrene Anwälte im Schifffahrtsrecht vertreten wir Bootseigner bei werkvertraglichen Streitigkeiten mit Werften. Ob Mängel am Neubau, fehlerhafte Nachbesserungen oder Nutzungsausfall – wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch und prüfen Vertragsklauseln auf Wirksamkeit. Sichern Sie Ihre Rechte durch kompetente rechtliche Unterstützung.

Die praktische Prüfung zum Sportbootführerschein (SBF), sowohl für Binnen als auch für See, besteht aus zwei Prüfungsteilen: Seemannsknoten und Fahrmanöver.

Im Teil der Seemannsknoten müssen mehrere wichtige Knoten korrekt geknüpft und deren Einsatzbereiche erklärt werden. Die relevanten Knoten für den SBF-See und den SBF-Binnen lassen sich einfach online auf spezialisierten Plattformen üben.

Die Fahrmanöver sollten idealerweise durch eine erfahrene Bootsschule vermittelt werden. 

Wichtig: Selbst wenn Sie nur einen der beiden Prüfungsteile – Seemannsknoten oder Fahrmanöver – nicht bestehen, ist es notwendig, die gesamte praktische Prüfung zu wiederholen.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung oder haben Sie Fragen zur Prüfungswiederholung? Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht stehe ich Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite.

Fristen für die Wiederholung der Sportbootführerscheinprüfung – Was Sie wissen müssen

Wenn Sie einen Prüfungsteil des Sportbootführerscheins nicht bestanden haben, können Sie diesen frühestens am Folgetag erneut ablegen. Allerdings finden die Prüfungen oft nur alle paar Wochen statt, da die Prüfungsausschüsse je nach Größe nur in bestimmten Intervallen Termine anbieten. Zudem sind die Prüfungsplätze nicht immer sofort verfügbar.

Vorteil: Ihnen steht eine unbegrenzte Anzahl an Wiederholungsversuchen zur Verfügung, bis Sie die Prüfung bestehen.

Wichtig:
Wenn Sie einen Prüfungsteil bestanden haben, bleibt dieser 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie den zweiten Teil erfolgreich abschließen. Nach Ablauf der Frist verfallen bereits bestandene Prüfungsteile und eine komplette Neuanmeldung ist erforderlich.

Benötigen Sie rechtlichen Beistand bei Fragen zur Sportbootführerscheinprüfung oder Fristversäumnissen? Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Kosten für die Wiederholungsprüfungen beim Sportbootführerschein (SBF-Binnen & SBF-See)

Die Kosten für die Wiederholungsprüfung zum Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) variieren je nach gewählter Variante: Motor und Segel, nur Motor oder nur Segel. Die Gebühren entsprechen dabei den Kosten der Erstanmeldung.

Für den Sportbootführerschein See (SBF-See) liegen die Gebühren für die Wiederholung der Theorieprüfung bei rund 40 Euro. Die Wiederholung der Praxisprüfung kostet etwa 35 Euro. Auch diese Beträge entsprechen den regulären Prüfungsgebühren der Erstanmeldung.

Benötigen Sie rechtliche Beratung zum Thema Prüfungsgebühren, Fristversäumnisse oder haben anderen Fragen rund um den Bootsführerschein? Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht unterstütze ich Sie umfassend und kompetent.

Sportbootführerschein auf einen Blick – Fristen, Kosten und Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Hier sind die wichtigsten Fakten zur Sportbootführerscheinprüfung (SBF) zusammengefasst:

Fristen: Um den angestrebten Sportbootführerschein (SBF-Binnen oder SBF-See) zu erhalten, müssen alle erforderlichen Prüfungen innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen eines Prüfungsteils erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Ablauf dieser Frist verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Anzahl der Versuche: Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist unbegrenzt. Allerdings finden die Prüfungen in der Regel nur alle paar Wochen statt, was die Planung erschweren kann.

Kosten: Die Gebühren für Wiederholungsprüfungen entsprechen denen der Erstanmeldung. Je nach Variante (SBF-Binnen: Motor/Segel, SBF-See: Theorie/Praxis) können unterschiedliche Beträge anfallen.

Als erfahrener Anwalt für Bootsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie Prüfungsfristen verpasst haben und rechtliche Lösungen erforderlich sind, Unregelmäßigkeiten bei der Prüfungsbewertung auftreten oder Sie rechtliche Klarheit zu Prüfungsgebühren und Wiederholungsrechten benötigen.