Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihr deutscher Bootsführerschein auch im Ausland gültig ist? Oder ob Sie im Ausland ein Boot mieten oder sogar kaufen dürfen? Diese Fragen sorgen oft für Verwirrung.
In vielen Ländern müssen Sie hohe Bußgelder bei einem ungültigen Schein zahlen.
Insbesondere, wenn auf internationalen Unfällen ein Unfall passiert, kann ein ungültiger Bootsschein sehr teuer werden: Denn die Versicherung nicht zahlen, sodass Sie zu einem hohen Schadensersatz verpflichtet sind.
In diesem Beitrag möchten wir für Sie Klarheit schaffen und erklären, was Sie über Bootsführerscheine in verschiedenen Ländern wissen sollten.
Gesetzliche Regelungen zum Bootsführerschein im Ausland
Grundsätzlich gilt: Fahren Sie ein Boot unter deutscher Flagge, unterliegen Sie auf hoher See dem deutschen Recht. Befinden Sie sich jedoch in den Hoheitsgewässern eines Landes, wie beispielsweise Spanien, müssen Sie die dort vorgeschriebenen Befähigungsnachweise erbringen. Dies gilt sowohl für das Fahren mit Ihrem eigenen Boot als auch für das Mieten eines Bootes vor Ort.
Wir haben die erforderlichen Befähigungsnachweise für die meisten Länder für Sie übersichtlich zusammengestellt.
International gültiger Bootsführerschein: Das ICC im Überblick
Um die Anerkennung nationaler Bootsführerscheine im Ausland zu erleichtern, wurde das ICC („International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ oder „International Certificate of Competence“) eingeführt.
In Ländern, die das Internationale Bootsführerschein-Zertifikat (ICC) anerkennen, dürfen Sie ihre Gewässer befahren, wenn Ihr nationaler Bootsführerschein auch in Ihrem Heimatland gültig ist. Mit dem deutschen Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) können Sie daher auch die Binnengewässer anderer teilnehmender Länder befahren – das Gleiche gilt für Küstengewässer. Deutsche Bootsführerscheine erfüllen grundsätzlich die Anforderungen des ICC und sind international anerkannt, sodass Sie kein separates ICC-Dokument benötigen, wie es beispielsweise für Bootsführerscheine aus der Schweiz oder Österreich erforderlich ist.
Folgende Staaten erkennen das ICC offiziell an: Belarus, Belgien, Bulgarien, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Niederlande, Irland, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Schweiz, Tschechien und Ungarn.
Darüber hinaus wird das ICC in vielen weiteren Ländern informell anerkannt, sodass es häufig als Nachweis genügt, um ein Boot zu mieten oder in den Gewässern des Landes zu fahren – auch außerhalb der EU, wie zum Beispiel in der Karibik, auf den Seychellen oder in Thailand.
Bootsführerschein-Vorschriften weltweit – Überblick der wichtigsten Reiseländer
Erfahren Sie, welche Bootsführerschein-Regeln in den beliebtesten Ländern für Bootsurlaube gelten. Die Liste umfasst zentrale Vorschriften für Binnen- und Küstengewässer.
Deutschland
- Motorboote bis 15 PS und Elektroboote bis 10,2 PS, max. 15 m Länge, führerscheinfrei
- SBF Binnen: erforderlich für Motorboote ab 15 PS auf Binnengewässern
- SBF See: erforderlich für Boote ab 15 PS in der 3-Seemeilen-Zone (5,6 km Küstenentfernung)
- Bodensee:
- Maximal 6 PS bei Motorbooten, 2,5 m Gesamtlänge und 12 m² Segelfläche ohne Bodenseeschifferpatent oder -Ferienpatent.
Finnland
- Boote bis 24 m führerscheinfrei
- ICC (Internationaler Bootsführerschein) anerkannt.
Frankreich
- Boote bis 6 PS und 5 m Länge führerscheinfrei
- ICC wird akzeptiert.
Griechenland
- Boote bis 30 PS führerscheinfrei
- ICC gültig.
Italien
- Boote bis 40,8 PS und 24 m Länge, max. 6 Seemeilen von der Küste führerscheinfrei
- ICC und Funklizenz erforderlich in vielen Gebieten.
Venedig
- Führerschein und Funklizenz obligatorisch.
Niederlande
- Boote bis 15 m Länge und max. 20 km/h ohne Führerschein
- ICC anerkannt.
Kroatien
- Führerscheinpflicht für alle Motorboote
- ICC und Funklizenz erforderlich.
Montenegro
- Führerschein für alle Boote erforderlich
- ICC gültig.
Norwegen
- Boote bis 25 PS und 8 m Länge führerscheinfrei
- ICC anerkannt.
Österreich
- Boote bis 5,98 PS und 10 m Länge führerscheinfrei
- ICC gültig.
Portugal
- Boote bis 15 m und max. 12 km/h führerscheinfrei
- ICC anerkannt.
Türkei
- Boote bis 15 m und max. 12 km/h führerscheinfrei
- ICC gültig.
Schweiz
- Boote bis 8 PS und 12 m² Segelfläche führerscheinfrei
- ICC anerkannt.
- Bodensee:
- Maximal 6 PS bei Motorbooten, 2,5 m Gesamtlänge und 12 m² Segelfläche ohne Bodenseeschifferpatent oder -Ferienpatent.
Schweden
- Boote bis 12 m Länge und 4 m Breite führerscheinfrei
- ICC gültig.
Spanien
- Boote bis 15 PS und 4 m Länge (Motorboote) oder 5 m Länge (Segelboote) führerscheinfrei, max. 2 Seemeilen Küstenentfernung
- ICC anerkannt.
Vereinigtes Königreich
- Auf See keine Führerscheinpflicht
- Binnengewässer: Führerscheinpflicht für alle Boote
- ICC gültig.
Diese Übersicht bietet einen schnellen Überblick über die Führerscheinregelungen in den beliebtesten Bootsreiseländern.
Auf der sicheren Seite mit Ihrem internationalen Bootsführerschein
Mit dem deutschen Sportbootführerschein können Sie in den meisten Ländern problemlos Boote fahren und mieten. Allerdings können sich internationale Regelungen jederzeit ändern. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise bei den offiziellen Stellen über die aktuellen Bootsführerschein-Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren.
Möchten Sie ein Boot mieten, ist es zudem ratsam, direkt beim Charterunternehmen nach den notwendigen Voraussetzungen zu fragen. So sind Sie bestens vorbereitet und auf der sicheren Seite.
Unfall mit einem gemieteten Boot im Ausland? Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Schifffahrtsrecht. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch und klären Sie bei Vertragsfragen beim Bootskauf oder -mieten auf.