Die Taktik des Wolfsburger Konzerns, die Verantwortung für die in den Premium-Modellen verbauten und mit Betrugssoftware ausgestatteten 3.0l-Motoren EA897evo an die Konzerntochter Audi zu schieben und sich so aus der Affäre zu ziehen, ist am Landgericht Ulm nicht aufgegangen. VW haftet also auch für den Motor EA897evo von Audi. Die Kammer verurteilte Volkswagen trotzdem zur Rücknahme eines VW Touareg mit besagtem Motor. Das bedeutet Rückzahlung des Kaufpreises von € 45.967,67,- abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von € 28.371,06,-. Das Gericht hat eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km für die Berechnung des Schadensersatzes zu Grunde gelegt.
Entscheidung für Plattform-Konzept stammt aus Wolfsburg
Es komme darauf an, ob und inwieweit das Unternehmen Zugriff auf die Information hat. Und auch ob es eine Verantwortung für sein fehlendes Wissen trifft, heißt es im Urteil.
Das könne sich aus den Pflichten der Konzernobergesellschaft in Bezug auf den Konzern ergeben, mit der Folge, dass ihr das Wissen der Tochtergesellschaften zuzurechnen ist, soweit sie es nach diesen Pflichten organisieren muss.
Der von Rogert & Ulbrich vertretene Kläger ließ vortragen, dass die Konzernmutter – die Volkswagen AG – entschieden hat, verschiedene Modelle der Töchter, so bspw. den Porsche Cayenne, den VW Touareg und den Audi Q7, auf einer Plattform zu betreiben und jeweils mit dem Audi-Motor auszurüsten.
Die Entscheidung, dass die Konzerntöchter hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge mit Motoren nicht miteinander konkurrieren, sondern ein Motor für die Plattform – eventuell mit Anpassungen – verwendet wird, stamme daher von der VW AG.
Zudem war in Wolfsburg die Problematik der Einhaltung der EU-Grenzwerte bekannt. VW manipulierte selbst mit Hilfe einer Abschalteinrichtung den eigenen Motor EA 189.
Auf Grund des bestehenden Technologietransfers und der Kenntnis der Problematik, wie Grenzwerte eingehalten werden, sei es nach Ansicht der Kammer nicht nachvollziehbar, dass man sich in Wolfsburg sich nicht darum gekümmert haben will, mit welcher Technik der Audi Motor die Einhaltung der Grenzwerte schafft.
Es müsse vielmehr von einem umfassenden Know-How Austausch der Tochtergesellschaften ausgegangen werden.
Das Resultat: VW haftet für EA897evo von Audi.
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