Vertragsauslegung und Obliegenheitsverletzungen – Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer
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Vertragsauslegung im Versicherungsrecht
Der Inhalt eines Versicherungsvertrags ist für Versicherungsnehmer häufig schwer verständlich. Versicherungsbedingungen enthalten zahlreiche Klauseln, deren Bedeutung erst im Schadenfall relevant wird. Kommt es zu Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrags, vertreten Versicherer häufig eine enge Interpretation zu Lasten der Versicherung.
Unsere Kanzlei prüft Versicherungsverträge umfassend und bewertet die Vertragsauslegung nach den Vorgaben des VVG. Unklare oder widersprüchliche Klauseln gehen regelmäßig zulasten des Versicherers. Ziel ist es, eine rechtssichere Auslegung zu erreichen und bestehende Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers durchzusetzen.
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3Unklare Klauseln und ihre rechtliche Bewertung
Viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die für Versicherungsnehmer nicht eindeutig verständlich sind. In der Praxis berufen sich Versicherer häufig auf solche Regelungen, um Leistungen zu kürzen oder vollständig abzulehnen. Gerade bei der Vertragsauslegung ist eine juristische Prüfung entscheidend.
Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst die rechtliche Bewertung unklarer Klauseln sowie deren Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird geprüft, ob die Auslegung des Versicherers zulässig ist oder ob dem Versicherungsnehmer ein weitergehender Anspruch aus der Versicherung zusteht.
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Vorwurf der Obliegenheitsverletzung
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung. Versicherer machen geltend, der Versicherungsnehmer habe seine Obliegenheiten verletzt – etwa durch angeblich falsche oder unvollständige Angaben. Eine solche Verletzung kann nach Auffassung des Versicherers zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Nach dem VVG ist jedoch nicht jede Obliegenheitsverletzung automatisch leistungsrelevant. Unsere Kanzlei prüft, ob tatsächlich eine Obliegenheit bestand, ob diese verletzt wurde und ob der Versicherer sich rechtlich darauf berufen darf. In vielen Fällen erweisen sich die Vorwürfe als unbegründet oder rechtlich nicht ausreichend.
Verteidigung gegen unberechtigte Leistungsablehnungen
Wird eine Leistung wegen einer angeblichen Obliegenheitsverletzung verweigert, vertreten wir Versicherungsnehmer konsequent gegenüber dem Versicherer. Unsere rechtliche Prüfung umfasst die vertraglichen Obliegenheiten, den zeitlichen Zusammenhang zur Verletzung sowie die Frage, ob dem Versicherer tatsächlich ein Nachteil entstanden ist.
Gerade bei komplexen Sachverhalten ist eine strukturierte anwaltliche Vertretung entscheidend. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Versicherer Obliegenheitsverletzungen nicht pauschal als Ablehnungsgrund nutzen, sondern ihrer Leistungspflicht aus der Versicherung nachkommen.

Bedeutung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag
Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die im Versicherungsvertrag oder gesetzlich im VVG geregelt sind. Sie sollen dem Versicherer ermöglichen, Risiken richtig einzuschätzen und Schäden zu prüfen. In der Praxis nutzen Versicherer diese Regelungen jedoch häufig, um Leistungen aus der Versicherung zu kürzen oder vollständig abzulehnen.
Unsere Kanzlei prüft, ob eine Obliegenheit tatsächlich wirksam vereinbart wurde und ob dem Versicherungsnehmer überhaupt ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nicht jede vermeintliche Verletzung rechtfertigt eine Leistungsreduzierung oder den Wegfall des Versicherungsschutzes.
Nachvertragliche Obliegenheiten und ihre Grenzen
Besondere Bedeutung haben sogenannte nachvertragliche Obliegenheiten, etwa Mitwirkungs- oder Aufklärungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls. Versicherer behaupten häufig, der Versicherungsnehmer habe durch verspätete Meldungen oder unvollständige Angaben eine Obliegenheitsverletzung begangen.
Nach dem VVG ist jedoch entscheidend, ob die Verletzung tatsächlich kausal für die Leistungsprüfung war. Unsere Kanzlei bewertet, ob der Versicherer sich rechtlich auf eine Obliegenheitsverletzung berufen darf oder ob die Leistung aus der Versicherung weiterhin geschuldet ist.
Wir stehen an Ihrer Seite
Vorwürfe einer Obliegenheitsverletzung oder Streitigkeiten über die Vertragsauslegung stellen Versicherungsnehmer vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch diese Auseinandersetzungen mit dem nötigen Fachwissen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.
Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, bewerten Obliegenheiten nach dem VVG und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer – mit dem klaren Ziel, unberechtigte Leistungsablehnungen abzuwehren und Ihre Ansprüche aus der Versicherung zu sichern.

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