Unfallversicherung: Invaliditätsleistung sichern und Ansprüche konsequent durchsetzen
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Rechtsanwalt für Unfallversicherung
Ein schwerer Unfall kann das Leben innerhalb weniger Sekunden grundlegend verändern. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen stehen Betroffene häufig vor erheblichen wirtschaftlichen Unsicherheiten. Die private Unfallversicherung soll in dieser Situation finanzielle Stabilität gewährleisten. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass Versicherer Leistungen kürzen, verzögern oder vollständig ablehnen.
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt Versicherungsnehmer bundesweit bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Leistungsantrags, begleiten Sie im laufenden Verfahren und setzen berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich konsequent durch.
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3Was gilt als Unfall im Sinne der Unfallversicherung?
Nach § 178 Abs. 2 VVG liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Maßgeblich ist somit ein äußeres Ereignis, das zeitlich abgrenzbar eintritt und nicht vom Versicherten gewollt ist.
In der juristischen Praxis kommt es häufig auf eine präzise Abgrenzung an. Nicht jede Verletzung stellt automatisch einen versicherten Unfall dar. Reine Eigenbewegungen ohne äußere Einwirkung, schleichende degenerative Veränderungen oder Verschleißerscheinungen sind regelmäßig nicht versichert. Versicherer berufen sich in Leistungsfällen häufig auf angebliche Vorschäden oder altersbedingte Veränderungen, um die Leistungspflicht zu reduzieren.
Gerade bei Bandscheibenvorfällen, Schulter- oder Knieverletzungen ist eine genaue Analyse erforderlich. Entscheidend ist, ob das konkrete Ereignis die wesentliche Ursache für die dauerhafte Beeinträchtigung war. Diese Kausalitätsprüfung ist regelmäßig Kernpunkt des versicherungsrechtlichen Streits.
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Wann liegt eine Invalidität vor?
Voraussetzung für eine Invaliditätsleistung ist, dass infolge des Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingetreten ist. Invalidität bedeutet nicht lediglich eine vorübergehende Einschränkung, sondern eine auf Dauer angelegte Funktionsbeeinträchtigung.
Die Invalidität muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen eingetreten und ärztlich festgestellt worden sein. In vielen Versicherungsbedingungen gilt eine Frist von 15 Monaten für die ärztliche Feststellung. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch vollständig entfallen, selbst wenn objektiv eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt.
Zudem muss die Invalidität eindeutig auf das konkrete Unfallereignis zurückzuführen sein. Bestehen Vorerkrankungen oder Vorschäden, versuchen Versicherer häufig, diese leistungsreduzierend zu berücksichtigen. Ob ein solcher Abzug zulässig ist, bedarf stets einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.
Wenn die Versicherung Probleme macht – sprechen Sie mit Rechtsanwalt Dario Kovac
Zahlt Ihre Versicherung nicht oder verzögert die Regulierung? Rechtsanwalt Dario Kovac unterstützt Sie seit 2019 bei Streitigkeiten mit Versicherungen, insbesondere mit Rechtsschutzversicherern. Durch seine frühere Tätigkeit bei ARAG kennt er typische Ablehnungsstrategien aus der Praxis.
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Die Rolle der Gliedertaxe
Die sogenannte Gliedertaxe ist ein zentrales Instrument zur Berechnung der Invaliditätsleistung. Sie legt für bestimmte Körperteile feste Invaliditätsgrade fest, beispielsweise bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Arms, Beins oder Auges.
Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung erfolgt eine anteilige Bewertung. In der Praxis entsteht hier regelmäßig Streit über die konkrete Höhe des Invaliditätsgrades, die medizinische Bewertung der Funktionseinschränkung sowie die Frage, ob eine spätere Neubemessung zulässig oder geboten ist. Eine unzutreffende gutachterliche Einschätzung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Wir prüfen medizinische Gutachten kritisch, begleiten Begutachtungen und setzen eine sachgerechte und rechtlich belastbare Bewertung durch.
Typische Streitpunkte mit der Unfallversicherung
Auseinandersetzungen mit der Unfallversicherung entstehen häufig nicht nur über die Höhe der Invalidität, sondern bereits über das Vorliegen eines versicherten Unfalls. Versicherer argumentieren etwa mit einer bloßen Eigenbewegung, mit Bewusstseinsstörungen oder mit einem Leistungsausschluss wegen Alkoholisierung.
Weitere Konfliktfelder betreffen angebliche Obliegenheitsverletzungen, versäumte Fristen oder den Einwand, eine Heilbehandlungsmaßnahme habe die Schädigung verursacht. Nicht jede dieser Argumentationen hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Der Versicherer trägt die Beweislast für Ausschlusstatbestände und leistungsreduzierende Umstände.

Formelle Anforderungen und Beweisfragen
Die Durchsetzung einer Invaliditätsleistung scheitert nicht selten an formellen Anforderungen. Erforderlich ist eine ordnungsgemäße ärztliche Feststellung, aus der eindeutig hervorgeht, welche dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt, welcher Invaliditätsgrad angenommen wird und dass die Beeinträchtigung unfallbedingt ist.
Bloße Krankenhausberichte oder allgemeine Diagnosen reichen regelmäßig nicht aus. Auch widersprüchliche Angaben zum Unfallhergang können die Beweisführung erschweren. Eine frühzeitige juristische Begleitung hilft, formelle Fehler zu vermeiden und die Anspruchsdurchsetzung strategisch vorzubereiten.
Ihre Versicherung zahlt nicht?
Wurde Ihr Leistungsantrag abgelehnt oder die Invaliditätsleistung deutlich zu niedrig angesetzt, sollte die Entscheidung nicht ungeprüft hingenommen werden. Gerade bei komplexen medizinischen Sachverhalten oder hohen Versicherungssummen lohnt sich eine vertiefte rechtliche Analyse.
Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen, analysieren Gutachten und entwickeln eine klare Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ziel ist eine sachgerechte Regulierung – außergerichtlich oder, wenn erforderlich, im Klageverfahren.
10 Fragen & Antworten zur Unfallversicherung
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Bei Auseinandersetzungen mit Unfallversicherern geht es häufig um erhebliche Versicherungssummen und nicht selten um die wirtschaftliche Absicherung nach einem einschneidenden Ereignis. Eine rechtlich und medizinisch fundierte Aufarbeitung des Sachverhalts ist daher entscheidend.
Rogert & Ulbrich verfügt über langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht und in der gerichtlichen Durchsetzung komplexer Leistungsansprüche. Wir analysieren Versicherungsbedingungen im Detail, prüfen medizinische Gutachten kritisch und vertreten unsere Mandanten bundesweit gegenüber großen Versicherungsgesellschaften – außergerichtlich wie vor Gericht.
Wenn Ihre Unfallversicherung die Invaliditätsleistung ablehnt, kürzt oder verzögert, sollten Sie keine Zeit verlieren. Reichen Sie uns Ihre Versicherungsbedingungen, die bisherige Korrespondenz und vorhandene Gutachten ein. Wir prüfen Ihren Anspruch rechtlich fundiert und zeigen Ihnen auf, welche Schritte zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche sinnvoll sind.

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